Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/074: Unterschied zwischen den Versionen

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fahrenden Standesmeinung war, er dürfe persönliche Zwiste mit Seinesgleichen, wie sie die aufgeregte Zeit täglich veranlahte, nicht anders, als unter Harnisch und Schwert, d.h. durch das Faustrecht ausmachen. So fin­den wir denn Männer der ehrenwerthesten Namen mit dieser ehrlosen Handthiemng beschäftigt: Martin von Waldenfels (Offizier in dänischen Diensten) schleppte den Bischof von Lübeck, Balthasar Rantzau ge­fangen in seine Beste Gorlosen (an der Elde, bei Eldena, wo er 154? starb): Volrath und Otto Lühe von Teltow, Curd von Uerel, Iaspar Bülow von Siemen und andere trieben offenen Straßenraub in der Rostocker Haide, von denen jedoch Ersterer (von den Ro-stocket Bürgern 1549) gefangen und überführt, seine Schandthat (in Rostock) mit dem Henkertode (nach den Reichsgesetzen) büßte und die Uebrigen Urfehde schwören mußten. Diese gefährliche Gesetzlosigkeit veranlaßt« die Landesherren zu verordnen, daß aller Orten die adeligen Räuber und Friedensbrechcr mittelst Sturmläutens und Verfolgung gefangen und die Hehler und Beiger- dersel­ben bestraft werden sollten." Noch der Nachfolger Hein­richs des Friedfertigen, des tapfern Turnierers Albrecht Sohn, Herzog Johann Albrecht I. der Gelehrte, erneuerte in Gemeinschaft mit den Mark­grafen von Brandenburg und den Herzogen von Pommern den in ziemliche Verachtung gerathenen Land­friedensvertrag, um diesem in Mecklenburg länger als anderswo dauernden adeligen Unwesen zu steuern. Die Rauflust des mecklenburgischen Adels dauerte aber auch unter seiner Regierung noch fort. Wegen

Version vom 26. März 2008, 16:06 Uhr

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

fahrenden Standesmeinung war, er dürfe persönliche Zwiste mit Seinesgleichen, wie sie die aufgeregte Zeit täglich veranlahte, nicht anders, als unter Harnisch und Schwert, d.h. durch das Faustrecht ausmachen. So fin­den wir denn Männer der ehrenwerthesten Namen mit dieser ehrlosen Handthiemng beschäftigt: Martin von Waldenfels (Offizier in dänischen Diensten) schleppte den Bischof von Lübeck, Balthasar Rantzau ge­fangen in seine Beste Gorlosen (an der Elde, bei Eldena, wo er 154? starb): Volrath und Otto Lühe von Teltow, Curd von Uerel, Iaspar Bülow von Siemen und andere trieben offenen Straßenraub in der Rostocker Haide, von denen jedoch Ersterer (von den Ro-stocket Bürgern 1549) gefangen und überführt, seine Schandthat (in Rostock) mit dem Henkertode (nach den Reichsgesetzen) büßte und die Uebrigen Urfehde schwören mußten. Diese gefährliche Gesetzlosigkeit veranlaßt« die Landesherren zu verordnen, daß aller Orten die adeligen Räuber und Friedensbrechcr mittelst Sturmläutens und Verfolgung gefangen und die Hehler und Beiger- dersel­ben bestraft werden sollten." Noch der Nachfolger Hein­richs des Friedfertigen, des tapfern Turnierers Albrecht Sohn, Herzog Johann Albrecht I. der Gelehrte, erneuerte in Gemeinschaft mit den Mark­grafen von Brandenburg und den Herzogen von Pommern den in ziemliche Verachtung gerathenen Land­friedensvertrag, um diesem in Mecklenburg länger als anderswo dauernden adeligen Unwesen zu steuern. Die Rauflust des mecklenburgischen Adels dauerte aber auch unter seiner Regierung noch fort. Wegen