Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910)/28: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Witwe Katharina von Logau entsagte am 24. September zu Gunsten der Gläubiger noch ihrer Mitgift von 4000 Talern, dem verschriebenen Leibgedinge von 6000 Talern und den zugebrachten und für ihren Ehemann ausgezahlten Paraphernalien<ref>Vermögen der Frau, an welchem der Ehemann keine anderen als die von der Frau eingeräumten Rechte hat</ref> im Betrage von 20000 Talern<ref>III, 15 JJ, 240.</ref>. Ebenso verzichteten ihre Stieftöchter, die Jungfrauen Helene und Maria von Logau, an demselben Tage auf ihr mütterliches und väterliches Erbteil, wie auch die Vormünder des unmündigen Christoph von Logau der Erbschaft desselben zu Gunsten der Gläubiger entsagten<ref>Ebend., 241 und 243.</ref>. Darauf verließ die Witwe Logau mit ihren Kindern den Kinsberg; wohin sie sich aber begeben, war nicht zu ermitteln. | Die Witwe Katharina von Logau entsagte am 24. September zu Gunsten der Gläubiger noch ihrer Mitgift von 4000 Talern, dem verschriebenen Leibgedinge von 6000 Talern und den zugebrachten und für ihren Ehemann ausgezahlten Paraphernalien<ref>Vermögen der Frau, an welchem der Ehemann keine anderen als die von der Frau eingeräumten Rechte hat</ref> im Betrage von 20000 Talern<ref>III, 15 JJ, 240.</ref>. Ebenso verzichteten ihre Stieftöchter, die Jungfrauen Helene und Maria von Logau, an demselben Tage auf ihr mütterliches und väterliches Erbteil, wie auch die Vormünder des unmündigen Christoph von Logau der Erbschaft desselben zu Gunsten der Gläubiger entsagten<ref>Ebend., 241 und 243.</ref>. Darauf verließ die Witwe Logau mit ihren Kindern den Kinsberg; wohin sie sich aber begeben, war nicht zu ermitteln. | ||
Version vom 23. März 2008, 19:20 Uhr
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Die Witwe Katharina von Logau entsagte am 24. September zu Gunsten der Gläubiger noch ihrer Mitgift von 4000 Talern, dem verschriebenen Leibgedinge von 6000 Talern und den zugebrachten und für ihren Ehemann ausgezahlten Paraphernalien[1] im Betrage von 20000 Talern[2]. Ebenso verzichteten ihre Stieftöchter, die Jungfrauen Helene und Maria von Logau, an demselben Tage auf ihr mütterliches und väterliches Erbteil, wie auch die Vormünder des unmündigen Christoph von Logau der Erbschaft desselben zu Gunsten der Gläubiger entsagten[3]. Darauf verließ die Witwe Logau mit ihren Kindern den Kinsberg; wohin sie sich aber begeben, war nicht zu ermitteln.
5. Fremde Gäste auf dem Kinsberge.
Am 29. Januar 1597 richteten die Kinsbergischen Gläubiger und Bürgen an den Kaiser Rudolf II. die Bitte, Kinsberg baldigst zu verkaufen, damit sie wenigstens einen Teil ihres Vermögens retten könnten[4], weshalb dieser am 23. August d. J. und noch am 15. April und 11. Juni 1598 an die schlesische Kammer den Befehl erließ, Kinsberg an den Meistbietenden zu verkaufen. Doch plötzlich erschien am 10. März 1599 der kaiserliche Gegenbefehl, das Ausbieten des Pfandschillings Kinsberg einzustellen und mit den Gläubigern darüber zu verhandeln, um welche Summe sie den Kinsberg dem Kaiser abtreten wollten[5]. Schon am 3. April erklärten sie, daß sie gegen eine Abfindungssumme von 27000 Taler á 36 Wgr.