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Herrschaft Kinsberg beginnt hiermit insofern eine neue Epoche, als sie, die bisher nur Pfandbesitz war, nunmehr freies, erbliches Eigentum wurde.
Am 6. September 1602 wurde sie durch Wiglas Schindel von Ohmsdorf und den Kammerrat Salomon Löwe dem Abgesandten Fünffkirchens, namens Wenzel Freißmuth, übergeben[1], obgleich der Kaufbrief erst unterm 21. Mai 1603 zu Prag ausgefertigt ist[2]. Die Meinungsverschiedenheit über den Zeitpunkt, von welchem ab dem neuen Besitzer die Nutzungen zukommen sollten, entschied der Kaiser durch die Verfügung vom 15. Februar 1603, daß alle Erträge der Herrschaft Kinsberg vom I. August 1602 ab an Fünffkirchen verabfolgt werden, sollten[3].
Dieser war ein Mann von großem Vermögen und beabsichtigte, auch die Herrschaft Fürstenstein an sich zu bringen. Er hatte für dieselbe dem Kaiser bereits 72000 Taler erlegt, trat jedoch zu Gunsten Konrads III. von Hochberg vom Kaufe zurück und wurde nun der Gläubiger desselben[4]. Auch die Herrschaft Kinsberg scheint er nur aus Spekulation gekauft zu haben, da er sie schon am 17. Mai 1605 an den früheren Burghauptmann Georg von Kuhl für48000 Taler verkaufte[5].
Auch dieser behielt sie nur ganz kurze Zeit und verkaufte sie am 20. April 1607 an Johann Georg, Graf zu Hohenzollern. Zu ihr gehörten damals die Dörfer Dittmannsdorf, Tannhausen, Erlenbusch, Hausdorf, Jauernig und Kynau, die Schleifmühle daselbst, etliche Häuser zu Schenkendorf und Schlesiertal und das neu erkaufte Gut zu Dittmannsdorf[6].