Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/408: Unterschied zwischen den Versionen
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und der Priester zu Wilbasen den dritten Theil vom Opfer „in der Kellen“, sowie sein Vorbesitzer gehabt, behalten solle. (Lipp. Reg. IV, 2599, 2799 und 2613.) | |||
Am 10. Januar 1520 resignirte der Propst zu Obernkirchen Johonn | Um diese Zeit beginnt die allmähliche Incorporation der Kapelle zu Wilbasen mit ihren drei dem Evangelisten Johannes, der heil. Dreifaltigkeit, der heil. Jungfrau und dem Apostel Petrus und Paulus geweihten Altären mit dem Lehn, Zehnten, Renten, Pachten, Pflichten, den reichen Meßgewändern, Kelchen und sonstigen Paramenten an das Kloster zum heil. Leichnam in Blomberg, dem am 3. Mai 1495 zuerst Sander und Jobst Egmann ihre der Wilbaser Kapelle gemachten Schenkungen zuwenden. (Lipp. Reg. IV, 2829.) Derartige Intentionen wurden von Bernhard VII., dessen Lieblingskind das Kloster zu Blomberg war, unterstützt. Am 10. Mai 1495 beurkundet derselbe, daß er, als rechter Fundator des Klosters zu Blomberg, diesem für ewige Zeiten seine Kapelle und Altar der heil. Jungfrau und des Evangelisten zu Wyllebadessen bei Blomberg im Kirchspiel Reelkirchen, welche von ihm zu Lehen gehen, von seinen Vorfahren gestiftet, und {{Sperrschrift|wo sein Vater, seines Vaters Bruder und einige seiner Kinder}} beerdigt seien, mit Zehnten, Renten und Pflichten geschenkt habe ec. Es werden dann Bestimmungen über Unterhaltung der Kapelle und Klus, der Altäre u. s. w., des Pfarrhofes mit Wohnungen für zwei Geistliche, über den Gottesdienst, Einfriedigung ec. der Kapelle getroffen. Es soll auf dem Pfarrhofe kein Steinhaus errichtet werden, es soll dort kein Meier oder Meier'sche mit oder ohne Mägde wohnen, auch kein Geistlicher Mägde, Frauen, Schwestern oder Begynen bei sich wohnen lassen, sondern nur Männer zur Bedienung im Hause und in der Kirche halten. Diese Schenkung bestätigte am 1. Juni 1495 Bischof Simon zu Paderborn und incorporirte am 8. Oct. 1496 dem Augustinerkloster des heil. Leichnams zu Blomberg außer Wilbasen auch die Pfarrkirche zu Reelkirchen und zu St. Martini zu Blomberg. Die Einverleibung der Kapelle wurde nach einer Meldung des Archidiacons zu Steinheim, Cord von Haxthausen, vom 13. Januar 1505 von Rom genehmigt, aber die jener beiden Kirchen beanstandet. (Lipp. Reg. IV, 2830, 2831 und 2919.) | ||
Am 10. Januar 1520 resignirte der Propst zu Obernkirchen Johonn Busse gen. Pagendarm die Commende Petri und Pauli und Mariä Magdalenä in Wilbasen. Gleichzeitig präsentirt Hans von Donop nach Ableben des Pater Klappertant den Gottfried Prekel zu seinem erledigten Lehn St Anthonius und Katharina. Jobst Eikmann zeigt am 9. Juli 1526 dem Archidiacon von Steinheim an, daß Meister Bernd von der Lippe, Besitzer des Lehns St. Petri und |
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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881 | |
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und der Priester zu Wilbasen den dritten Theil vom Opfer „in der Kellen“, sowie sein Vorbesitzer gehabt, behalten solle. (Lipp. Reg. IV, 2599, 2799 und 2613.)
Um diese Zeit beginnt die allmähliche Incorporation der Kapelle zu Wilbasen mit ihren drei dem Evangelisten Johannes, der heil. Dreifaltigkeit, der heil. Jungfrau und dem Apostel Petrus und Paulus geweihten Altären mit dem Lehn, Zehnten, Renten, Pachten, Pflichten, den reichen Meßgewändern, Kelchen und sonstigen Paramenten an das Kloster zum heil. Leichnam in Blomberg, dem am 3. Mai 1495 zuerst Sander und Jobst Egmann ihre der Wilbaser Kapelle gemachten Schenkungen zuwenden. (Lipp. Reg. IV, 2829.) Derartige Intentionen wurden von Bernhard VII., dessen Lieblingskind das Kloster zu Blomberg war, unterstützt. Am 10. Mai 1495 beurkundet derselbe, daß er, als rechter Fundator des Klosters zu Blomberg, diesem für ewige Zeiten seine Kapelle und Altar der heil. Jungfrau und des Evangelisten zu Wyllebadessen bei Blomberg im Kirchspiel Reelkirchen, welche von ihm zu Lehen gehen, von seinen Vorfahren gestiftet, und wo sein Vater, seines Vaters Bruder und einige seiner Kinder beerdigt seien, mit Zehnten, Renten und Pflichten geschenkt habe ec. Es werden dann Bestimmungen über Unterhaltung der Kapelle und Klus, der Altäre u. s. w., des Pfarrhofes mit Wohnungen für zwei Geistliche, über den Gottesdienst, Einfriedigung ec. der Kapelle getroffen. Es soll auf dem Pfarrhofe kein Steinhaus errichtet werden, es soll dort kein Meier oder Meier'sche mit oder ohne Mägde wohnen, auch kein Geistlicher Mägde, Frauen, Schwestern oder Begynen bei sich wohnen lassen, sondern nur Männer zur Bedienung im Hause und in der Kirche halten. Diese Schenkung bestätigte am 1. Juni 1495 Bischof Simon zu Paderborn und incorporirte am 8. Oct. 1496 dem Augustinerkloster des heil. Leichnams zu Blomberg außer Wilbasen auch die Pfarrkirche zu Reelkirchen und zu St. Martini zu Blomberg. Die Einverleibung der Kapelle wurde nach einer Meldung des Archidiacons zu Steinheim, Cord von Haxthausen, vom 13. Januar 1505 von Rom genehmigt, aber die jener beiden Kirchen beanstandet. (Lipp. Reg. IV, 2830, 2831 und 2919.)
Am 10. Januar 1520 resignirte der Propst zu Obernkirchen Johonn Busse gen. Pagendarm die Commende Petri und Pauli und Mariä Magdalenä in Wilbasen. Gleichzeitig präsentirt Hans von Donop nach Ableben des Pater Klappertant den Gottfried Prekel zu seinem erledigten Lehn St Anthonius und Katharina. Jobst Eikmann zeigt am 9. Juli 1526 dem Archidiacon von Steinheim an, daß Meister Bernd von der Lippe, Besitzer des Lehns St. Petri und