Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/042: Unterschied zwischen den Versionen

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:4.    {{Sperrschrift|Wittich  Maltzan}}. Ueber diese große eingeborne mecklenburgische Familie verweise ich unten auf den Excurs über den mecklenburgischen Adel, den ich beim Erbvergleich von 1755 geben werde.
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Version vom 24. März 2008, 11:30 Uhr

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

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2. Henning Halberstadt, Ritter, von einer Familie, die aus Brandenburg nach Mecklenburg kam, und von der einer noch 1755 den Erbvergleich unterschrieben hat.
3. Melchior Barfuß, Comthur zu Mirow (eine alte Malthesercomthurei). Dieser Herr gehörte einer cölnischen Familie an, die später in der Person des preußischen Feldmarschalls unter dem ersten König 1699 noch vor dem spanischen Erbfolgekriege gegraft wurde. Ueber Abstammung derselben von „parvus“ (klein), wie die Familie bei den Römern geheißen sein wollte, oder von „baarfuß“, nudipes, was die deutschen Genealogen auf Grund der Urkunden zu behaupten sich unterfingen und die Familie lebhaft bestritt, siehe preußische Hofgeschichte Band 2. S. 12 f. Ein Fridericus „Nudipes kommt als Zeuge schon in einer Urkunde Herzog Albrechts von Sachsen (aus dem Hause Ascanien) von 1256 vor*) und die drei nackten Füße finden sich auch im Wappen des Geschlechts, das, aber nicht mehr gräflich, noch in Preußen blüht.
4. Wittich Maltzan. Ueber diese große eingeborne mecklenburgische Familie verweise ich unten auf den Excurs über den mecklenburgischen Adel, den ich beim Erbvergleich von 1755 geben werde.
5. Clemens von Bülow.
Die Bülow's sind ebenfalls eine eingeborne Familie unzweifelhaft wendischen Ursprungs: sie nahmen den Na-

*) Bei Treuer Gesch. des Hauses Münchhausen Urkundenbuch S. l3.

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men an von einem Dorfe in der Nähe des Klosters Rhena bei Wismar. Sie erscheinen sehr häufig schon in den Urkunden aus der letzten Hohenstaufenzeit: ein Johannes de Bulowe kommt schon unter den Zeugen und Bürgen vor in dem Grenz- und Heirathsvertrage der wendischen Fürsten von Mecklenburg mit den deutschen Grafen von Schwerin, ausgefertigt am 30. Oktober 1230*). In der Stiftungsurkunde des Klosters Rhena d. d. Gadebusch 16. Sept. 1237**) spricht der Herr von Mecklenburg: „Johannes, Dei gratia Magnopolensis Dominus, wie er sich schreibt, von einem „dominus Johannes und einem dominus Godefridus de Bulowe, deren er als Wohlthäter des neugestifteten Klosters gedenkt. In einer Urkunde des Johannes-Klosters zu Lübeck vom 2. Januar 1245***) heißt es: „Testes sunt etx.: milit es Slaviae: Godefridus de Bulowe; hier ist also die wendische Abstammung dieses Stammvaters Gottfried urkundlich beglaubigt. Innerhalb einhundertfünfundzwanzig Jahren 1250—1375 stellte diese Familie fünf Bischöfe von Schwerin. Johann von Bülow, Ritter auf Wedendorf im Amte Gadebusch, war einer der vierzehn Vormünder der Kinder des 1329 gestorbenen Fürsten Heinrich des Löwen von Mecklenburg und wie der oben er-

*) Bei Rudloff mecklenb. Urkunden Lief Nr. V.a.
**) Bei Lisch Geschlechtshistorie des Hauses Hahn: Urkundenbuch I. S, 17.
***) Abgedruckt im Urkundenbuch der Stadt Lübeck I. Nr.CV. S. 104.