Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/034: Unterschied zwischen den Versionen

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bei Bonn, ihren Hof zu Uckesdorf, ihre Güter im Lande von Blanckenberg, und anderswo, ihrem Gatten zu; wogegen dieser ihr 2000 Goldgulden, statt dessen späterhin den Reyder Hof zu Broich bei Jülich, zu ihrem Witthum verschreibt. Der Lehenhof zu Bergerhausen mochte wohl etwas in Unstand gerathen sein; wie es heisst, war derselbe im Cölnischen Kriege ruinirt worden. Er genügte den gegenwärtigen Inhabern nicht als Wohnhaus. Mit Vergunst des Erzbischofs Diederich von Cöln erbauten sie sich auf diesem Hofe eine Ritterswohnung: womit dann ihr gnädiger Herr sie im J. 1429 belehnte (1). An diesen Bau wird Statz von dem Bongart jene 4000 Gulden verwendet haben, die ihm, gemäss Ehevertrag seines Sohnes, an dem Haus und Gut zu Bergerhausen verbrieft standen. Nella ist gegen Ende des Jahres 1442 kinderlos gestorben. Zum Erben hat sie ihrer Mutter Bruders Sohn eingesetzt, nämlich Wilhelm von Nuwenkirchen genannt Moll: welcher mit seiner Gattin Adelheid eine Tochter Bela hatte, die an Arnold Hoeckinck (2) verheirathet war. Wilhelm und Arnold vertrugen sich im J. 1443 mit Statz von dem Bongart und seinem Sohne Goedert, und verzichteten gegen eine gewisse Summe auf das durch Absterben der Nella an sie anerfallene Recht an dem Haus und Gut zu Bergerhausen und den beiden oben genannten Höfen (3): worauf dann Goedert von dem Bongart mit den Höfen von dem Propst zu Bonn, mit Bergerhausen aber vom Erzbischof Diederich belehnt ward, jedoch mit Vorbehalt seines Vaters Leibzucht an dem Rittersitze. Indess ist dieser bald nach jenem Vertrage gestorben. Von Töchtern, die er etwa gehabt, verlautet nichts; seine Söhne sind:
bei Bonn, ihren Hof zu Uckesdorf, ihre Güter im Lande von Blanckenberg, und anderswo, ihrem Gatten zu; wogegen dieser ihr 2000 Goldgulden, statt dessen späterhin den Reyder Hof zu Broich bei Jülich, zu ihrem Witthum verschreibt. Der Lehenhof zu Bergerhausen mochte wohl etwas in Unstand gerathen sein; wie es heisst, war derselbe im Cölnischen Kriege ruinirt worden. Er genügte den gegenwärtigen Inhabern nicht als Wohnhaus. Mit Vergunst des Erzbischofs Diederich von Cöln erbauten sie sich auf diesem Hofe eine Ritterswohnung: womit dann ihr gnädiger Herr sie im J. 1429 belehnte (1). An diesen Bau wird Statz von dem Bongart jene 4000 Gulden verwendet haben, die ihm, gemäss Ehevertrag seines Sohnes, an dem Haus und Gut zu Bergerhausen verbrieft standen. Nella ist gegen Ende des Jahres 1442 kinderlos gestorben. Zum Erben hat sie ihrer Mutter Bruders Sohn eingesetzt, nämlich Wilhelm von Nuwenkirchen genannt Moll: welcher mit seiner Gattin Adelheid eine Tochter Bela hatte, die an Arnold Hoeckinck (2) verheirathet war. Wilhelm und Arnold vertrugen sich im J. 1443 mit Statz von dem Bongart und seinem Sohne Goedert, und verzichteten gegen eine gewisse Summe auf das durch Absterben der Nella an sie anerfallene Recht an dem Haus und Gut zu Bergerhausen und den beiden oben genannten Höfen (3): worauf dann Goedert von dem Bongart mit den Höfen von dem Propst zu Bonn, mit Bergerhausen aber vom Erzbischof Diederich belehnt ward, jedoch mit Vorbehalt seines Vaters Leibzucht an dem Rittersitze. Indess ist dieser bald nach jenem Vertrage gestorben. Von Töchtern, die er etwa gehabt, verlautet nichts; seine Söhne sind:


:1.  Goedert von dem Bongart Ritter (F).
:1.  Goedert von dem Bongart Ritter (F).
:2.  Statz  von  dem  Bongart.  Sein  Vater,  dem Herzog
:2.  Statz  von  dem  Bongart.  Sein  Vater,  dem Herzog


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: (1) Lacomblet Bd. III. p. 237.  
: (1) Lacomblet Bd. III. p. 237.  
: (2) Der Ahnherr des Geschlechts Hoeckinck ist der Ritter Goedert von Buir. Der Sohn desselben, Gerart Hoeckinck, ist wahrscheinlich der Vater des obigen Arnold. Von diesem stammt wohl Gerart Huyckinck (1500).  
: (2) Der Ahnherr des Geschlechts Hoeckinck ist der Ritter Goedert von Buir. Der Sohn desselben, Gerart Hoeckinck, ist wahrscheinlich der Vater des obigen Arnold. Von diesem stammt wohl Gerart Huyckinck (1500).  
: (3) Ueber die andern Güter der Nella von Bergerhausen liegen keine Nachrichten vor.
: (3) Ueber die andern Güter der Nella von Bergerhausen liegen keine Nachrichten vor.
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:Adolph im J. 1420 die Herrschaft Kerpen und Lommersum zur Hälfte verpfändet hatte (1), erwirkte ihm die durch Absterben des Goedert von Harff erledigte Propstei zu Kerpen, und erhielt er im J. 1423 von Herzog Adolph und Johann von Loen die desfallsige Ernennung. Er scheint jedoch früh gestorben zu sein; denn eine Urkunde v. J. 1430 nennt den Albrecht Zobbe als Propst daselbst.
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Goedert von dem Bongart Ritter, Erbkämmerer, Herr zu Bergerhausen und Pfandherr des Amts Düren. Auf Hubertus-Tag des Jahrs 1444 wurde er zum Ritter geschlagen. Dieser Tag schuf viele Ritter; aber das abgestorbene Ritterthum konnte nicht wieder zum Leben erweckt werden. — Um Schloss und Land von Monjoye einlösen zu können, nahm Herzog Gerhart im J. 1469 bei Herrn Goedert die Summe von 2000 Rheinischen Gulden auf, und verpfändete ihm das Amt Düren. Imgleichen verpfändete ihm das Cölner Domkapitel im J. 1457 gegen eine Summe von 32.60 Rhein. Gulden seine Dörfer Gleuel, Kirtzig, Patteren (2), Derichsweiler und Aldenhoven. Ueberhaupt ersieht man aus den ihn betreffenden Briefschaften, dass seine Verhältnisse sich im besten Zustande befanden. Neben dem väterlichen Vermögen mag er auch wohl von Seiten seiner Mutter Heylke Durtzant, deren beide Brüder kinderlos starben, ein Ansehnliches geerbt, haben. Er ist im J. 1473 mit Tod abgegangen. Seine treffliche Gattin Cunigunt (Tochter des Ritters Bernard Herrn zu Burtscheid), mit der er seit 1432 verehelicht war, scheint ihm Anfangs 1484 gefolgt zu sein. Ihr Sohn Johann stiftete ihnen beiden im J. 1491 tägliche Seelenmessen im Karmeliten-Kloster zu Aachen und in unserer Lieben Frauen Kloster bei Düren. Die Kinder dieser Ehegatten sind:
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: (1) Beiträge Heft I. p. 74.
: (2) Johann von Schoenvorst Burggraf zu Monjoye Herr zu Cranendonck und Diepenbeck verkaufte Herrn Goedert seine Korngülden zu Kirtzig und Patteren, laut Quittung v. J. 1431, für die Summe von 1600 Goldgulden.

Version vom 31. März 2008, 14:47 Uhr

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bei Bonn, ihren Hof zu Uckesdorf, ihre Güter im Lande von Blanckenberg, und anderswo, ihrem Gatten zu; wogegen dieser ihr 2000 Goldgulden, statt dessen späterhin den Reyder Hof zu Broich bei Jülich, zu ihrem Witthum verschreibt. Der Lehenhof zu Bergerhausen mochte wohl etwas in Unstand gerathen sein; wie es heisst, war derselbe im Cölnischen Kriege ruinirt worden. Er genügte den gegenwärtigen Inhabern nicht als Wohnhaus. Mit Vergunst des Erzbischofs Diederich von Cöln erbauten sie sich auf diesem Hofe eine Ritterswohnung: womit dann ihr gnädiger Herr sie im J. 1429 belehnte (1). An diesen Bau wird Statz von dem Bongart jene 4000 Gulden verwendet haben, die ihm, gemäss Ehevertrag seines Sohnes, an dem Haus und Gut zu Bergerhausen verbrieft standen. Nella ist gegen Ende des Jahres 1442 kinderlos gestorben. Zum Erben hat sie ihrer Mutter Bruders Sohn eingesetzt, nämlich Wilhelm von Nuwenkirchen genannt Moll: welcher mit seiner Gattin Adelheid eine Tochter Bela hatte, die an Arnold Hoeckinck (2) verheirathet war. Wilhelm und Arnold vertrugen sich im J. 1443 mit Statz von dem Bongart und seinem Sohne Goedert, und verzichteten gegen eine gewisse Summe auf das durch Absterben der Nella an sie anerfallene Recht an dem Haus und Gut zu Bergerhausen und den beiden oben genannten Höfen (3): worauf dann Goedert von dem Bongart mit den Höfen von dem Propst zu Bonn, mit Bergerhausen aber vom Erzbischof Diederich belehnt ward, jedoch mit Vorbehalt seines Vaters Leibzucht an dem Rittersitze. Indess ist dieser bald nach jenem Vertrage gestorben. Von Töchtern, die er etwa gehabt, verlautet nichts; seine Söhne sind:

1. Goedert von dem Bongart Ritter (F).
2. Statz von dem Bongart. Sein Vater, dem Herzog

(1) Lacomblet Bd. III. p. 237.
(2) Der Ahnherr des Geschlechts Hoeckinck ist der Ritter Goedert von Buir. Der Sohn desselben, Gerart Hoeckinck, ist wahrscheinlich der Vater des obigen Arnold. Von diesem stammt wohl Gerart Huyckinck (1500).
(3) Ueber die andern Güter der Nella von Bergerhausen liegen keine Nachrichten vor.