Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/002: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. März 2008, 10:30 Uhr

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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Geschlechte gehört der bei Lacomblet vorkommende Ritter Werner von dem Bongart an. Gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts finden sich die Ehegatten Johann von dem Bongart Ritter und Elisabeth; ich vermöchte nicht zu sagen, woher dieser Ritter stamme; nur weiss ich, dass er einem Geschlechte angehört, das mit Sybrecht von dem Bongart (Schwiegervater des Werner Herrn zu Gymnich) im Mannstamme ausgestorben. Auch zu Herwinandsrode ist ein Bongartshof, und ein altes Necrologium der dortigen Kirche nennt einen Ritter Peter von dem Bongart als Inhaber desselben. Das Land von dem Berge weiset gleichfalls Herren von dem Bongart auf. Und es dürfte wohl nicht so gar schwer fallen, zu zeigen, dass adlige Geschlechter dieses Namens auch in andern deutschen Gauen ihren Ursprung genommen. Fragt man nun, wo im Jülicher Lande das Geschlecht, dem der erste Herr zur Heyden angehört und aus welchem der Erbkämmerer hervorgegangen, seinen Stammsitz habe: so kann nur der Hof zum Bongart bei Weisweiler dafür angesehen werden. Herr dieses Hofes war der im J. 1289 bei Lacomblet vorkommende Ritter Goedert genannt von dem Bongart. Im Urkundenbuch ist kurz angedeutet, dass derselbe seinen Hof im J. 1301 dem Grafen Gerart von Jülich zu Lehen aufgetragen. Wegen Fahne (Th. II. p. 15.) war es mir wünschenswert, die Urkunde vollständig vor mir zu haben. Mit gewohnter Gefälligkeit hat dann Herr Lacomblet eine Abschrift davon eingesandt, die ich hier folgen lasse:


»Uniuersis presentes litteras inspecturis Godefridus miles de Pomerio salutem et rei cognoscere ueritatem. Ad uniuersorum noticiam cupio peruenire quod ego resigno et supporto in manus illustris uiri Gerardi comitis Juliacensis et suorum heredum curtim meam de Bungarden cum quindecim iurnalibus terre arabilis iacentibus inter Tankenbuch et siluam que dicitur Birkda in territorio de Wiswilre bonis allodialibus. Quam curtim cum predictis iurnalibus quindecim terre ego et mei heredes a predicto comite et suis heredibus in feodum tamquam fideles inperpetuum tenebimur obseruare. In cuius rei testimonium presentes litteras sigilli mei munimine feci



3


roborandas. Datum anno dom. M.CCC. primo in octaua b. Johannis baptiste«.


Diese Urkunde findet sich zu Düsseldorf zwar nur in Copie, nämlich in einem Cartular der Grafen von Jülich. Dass es aber mit der Lesart Wiswilre seine Richtigkeit habe, zeigt ein Schreiben des Herrn Pfarrers zu Weisweiler. Auf meine Anfrage hat derselbe mir folgende schätzbare Notiz zukommen lassen, wofür ich zuvörderst ihm hier meinen verbindlichsten Dank abstatte. Dieselbe lautet also:

»Eine halbe Stunde von hier in südöstlicher Richtung und im ehemaligen Territorio von Weisweiler liegt das sogenannte Schloss oder Haus Bongarden, seit vordenklichen Zeiten zerstört, aber in seinen Brunnen und Fundaments-Mauern so gut erhalten, dass man seinen Umfang noch ganz gut erkennen kann, wie ich mich durch persönliche Ansicht mehrmals überzeugt habe«.

An der Stelle des Hofes erscheinen also die Trümmer einer Burg. Wahrscheinlich haben noch die Herren von dem Bongart dieselbe aufführen lassen; denn wäre sie von einem andern Geschlechte erbaut worden, so möchte sie wohl den alten Namen nicht behalten haben. — Der Hof bei Simpelfeld, den ich früher nach Christian Quix für das Stammhaus hielt, ist wohl nicht einmal ein ursprünglicher Bongartshof. Wo man zuerst von diesem Gute vernimmt, befindet es sich im Besitze der Erbkämmerer-Linie, und ist vielleicht durch Sybilia die erste Gattin des Erbkämmerers Gerart an dieselbe gekommen. Erst gegen Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts scheint dieser Hof den Namen Bongart angenommen zu haben.

Derselbe Ritter Goedert bekleidete wohl schon 1301, und vielleicht noch früher, ein Amt, das in einer Urkunde vom J. 1307 also bezeichnet ist: »Godefridus de Pomerio quondam in terra Lymborgie dapifer«(*). Da ich den Ducange nicht zur Hand habe, so interpretire ich nach meinem besten Vermögen und salvo meliori. Fürstliche Dapiferi waren



(*) Chr. Quix Geschichte der Abtei Burtscheid p. 303.