Komtur: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Komtur ist ein Ordensritter, welchem eine [[Kommende]], auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde.  
Ein Komtur (mlat. commendator = Verwalter) ist ein Ordensritter, welchem eine [[Kommende]], auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde.  
* Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON  des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen
* Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON  des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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Version vom 16. März 2008, 13:18 Uhr

Bedeutung

Ein Komtur (mlat. commendator = Verwalter) ist ein Ordensritter, welchem eine Kommende, auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde.

  • Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen