Komtur: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. März 2008, 19:52 Uhr
Bedeutung
Ein Komtur ist ein Ordensritter, welchem eine Kommende, auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde.
- Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen