Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/056: Unterschied zwischen den Versionen

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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rich Freiherr von Flodorf zu seinem Erben eingesetzt, nach dessen Tod er dann 1620 mit folgenden Luxemburgischen Lehengütern belehnt wurde: a. mit dem Erb-bannerherrnamt; b. mit Hof und Meierey zu Zessingen; c. mit Haus und Schloss Moerstorf; d. mit dem Schloss Veltz; e. mit dem achten Theil des Schlosses Beffort. Diese und andere Flodorfische Güter gingen auf seinen Vater über.
2. Catharina von dem Bongart ist unverehelicht gestorben.
3. Johanna Maria von dem Bongart heirathete im J. 1629 Stephan Quad von Wickerath Herrn zu Creutzberg, der sich in der Folge (1640) auch Herr zu Moermpter schreibt. Aus dieser Ehe stammt unter andern Johann Arnold Frh. von Quad und Wickerath, Herr zu Creutzberg, Niedermoermpter, Boitzlaer, Churfürstlich Brandenburgischer Rath und Waldgräf des Fürstenthums Cleve. Sodann eine jüngere Tochter Anna Odiliana Quad von Wickerath, die gegen 1664 den Wolfgang Wilhelm von und zu Ossenbroch heirathete.
4. Johanna Catharina von dem Bongart heirathete im J. 1639 Adrian Wilhelm Frh. von Virmont Herrn zu Neer-sen, Anradt, Vilich, Pfaltz-Neuburgischen Geheimrath, Obrist-Hofmeister, Jülichschen Landmarschall, Gubernator zu Jülich und Düsseldorf, Kaiserlichen und Bergischen Kriegsrath, General-Major, Gubernator zu Augsburg.
5. Johann Bernard von dem Bongart (C).
6. Odiliana von dem Bongart (1), geboren 1619, heirathete 1640 Diederich Carl Frh. von Wylich Herrn zu Winnenthal.
C.

Johann Bernard Freiherr von dem Bongart und Rickolt, Herr zu Winandsrath, Moerstorf, Veltz, Zessingen, Paffendorf und Glesch(2), Erbbannerherr des Herzogthums Luxemburg


(1) Ihre Tante Odiliana von Flodorf heirathete, beiläufig bemerkt,

J. 1618 Johann Morrien zu Nortkirchen, Erbmarschall des Stifts Mün- ster, Herrn zu Davensberg und Kapellen (Sohn des Gerhard Morrien und der Adolphe Ketteler).— (2) Im J. 1651 wurde Frh. von dem Bongart für


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und Grafschaft Chiny, Erbkämmerer des Herzogthums Jülich, Statthalter und Amtmann zu Caster (seit 1641), Obrist-Lieute-nant über ein Regiment zu Fuss, Jülichscher Stallmeister, und Jülicher Landstände Director. Er heirathete im J. 1640 Anna Margaretha Freyin von Reuschenberg (Tochter des Emond von Reuschenberg zu Setterich, und der Anna Maria von Verminckhausen zum Clausenstein), welche am 29. Januar 1653 gestorben ist. Er schritt dann 1654 zur zweiten Ehe mit Johanna Elisabeth von Isselstein (Tochter des Christoffel Elorens von Isselstein (1) zu Lennep, und der Cunigunde von Holtzem). Dieselbe starb am 20. July 1678 zu Cöln, und wurde in der Kirche zu Paffendorf beerdigt. Ihr Gatte folgte ihr bald nachher, am 8. August 1678. Mit seiner ersten Gattin hatte Freiherr von dem Bongart folgende Kinder (2):

1. Maria Catharina von Bongart heirathete im J. 1663 Lothar Ferdinand Freiherrn von und zu der Leyen Herrn zum Bongart, Simpelfeld, Bocholtz und Pollich.
2. Johanna Sybilla Maria von Bongart, getauft am 17. August 1642, wurde Nonne im Kloster zu Herrn Schillings Kapellen.
3. Gudula Agnes von Bongart Abtissin zu Schweinheim.
4. Philipp Wilhelm Heinrich von Bongart (D).
5. Christina Raba von Bongart Frau Meisterin im Kloster Meer.

sich und seine Nachkommen mit den Dörfern Paffendorf und Glesch nebst dazu gehörender Gerichtsbarkeit belehnt. — (1) Dies Geschlecht ist mit Vincenz Scott Frh. von Isselstein Herrn zu Lennep und Wülfrath Königl. Preuss. Brigardier und Obristen zu Ross am 30. May 1705 im Mannstamm erloschen. Seine Schwester Gustiena Maria Freyin von Isselstein nennt sich die letztlebende ihres Namens. — (2) Seine Kinder haben ihren Namen etwas verkürzt. Von denjenigen adligen Geschlechtern, die das Wörtchen von nicht hatten und es nicht haben konnten, fingen einige schon gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts an, dasselbe ihrem Namen vorzusetzen. Im siebenzehnten Jahrhundert glaubten dieselben alle ohne Ausnahme, dass sie dies Wörtchen, als äusseres Zeichen des Adels, nicht entbehren könnten. So haben denn auch Geschlechter, wie von dem Bongart, von dem Bylant, von dem Horrich, dieser Neuerung sich gefügt, und eine Partikel ihres Namens fahren lassen. Wogegen Geschlechter, wie von der Leyen, mit wenigen Ausnahmen, beim Alten verblieben sind.