Historische Gebiete Bremen: Unterschied zwischen den Versionen
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Gohe (vom germanischen "Gau") waren mittelalterliche Gerichtseinheiten. Sie spielten auch für die Besteuerung, die Verteidigung und das Deichwesen eine Rolle. Im heutigen Bremer Gebiet gab es ursprünglich die Gohe Vieland, Hollerland, Blockland und Werderland. Diese Einteilung wurde 1598 durch Teilung bzw. Zusammenlegung geändert. Es gabe jetzt folgende Gohe: | |||
* Obervieland | |||
* Niedervieland | |||
* Hollerland/Blockland | |||
* Werderland | |||
Die Richter eines Gohes (Gohgräfen) waren zunächst Ministeriale des Erzstifts Bremen, die für ein Jahr gewählt wurden. Sie übten die niedere und hohe Gerichtsbarkeit aus und mußten Grundbesitz im jeweiligen Goh besitzen. Zusätzlich überwachten sie als Deichgräfen die Instandhaltung der Deiche, veranlassten Wege- und Straßenbau und prüften die Verteidigungsbereitschaft der männlichen Bevölkerung. | |||
Seit dem Ende des 15. Jh. wurde das Amt von grundbesitzenden Ratsherren der Stadt Bremen ausgeübt. 1551 ging die hohe Gerichtsbarkeit auf den Rat über, der damit auch Berufungsinstanz war. | |||
Ab 1598 wurden die Gohgräfen nicht mehr gewählt sondern vom Rat direkt religiert. | |||
In den Gohen gab es jetzt die Land- und Deichgerichte, sowie die Not- und Schreigerichte. In ihnen wirkte die bäuerliche Bevölkerung durch Unterrichter und Landgeschworene mit. | |||
Die Gohe wurden während der französischen Besatzungszeit 1811-13 aufgehoben und nicht wieder eingeführt. | |||
Amtspersonen im Goh: | |||
; Gohgräfe : Vorsitzender des Landgerichts | |||
; Deichgräfe : Vorsitzender des Deichgerichts | |||
; Vogt : Zuständig für die Verwaltung | |||
; Turmleute : Zuständig für die befestigten Türme | |||
; Zöllner | |||
; Dammvogt : Überwacht den Deichbau | |||
; Sauvegarde : Landpolizist | |||
== Historische Gerichte == | == Historische Gerichte == |
Version vom 25. August 2005, 10:58 Uhr
Hierarchie
Einleitung
Die Stadt bzw. das Bundesland Bremen hatte in seiner Geschichte verschiedene Verwaltungskörperschaften. Es gehörten auch Gebiete zu ihr, die heute im Bundesland Niedersachsen liegen.
Gohe
Gohe (vom germanischen "Gau") waren mittelalterliche Gerichtseinheiten. Sie spielten auch für die Besteuerung, die Verteidigung und das Deichwesen eine Rolle. Im heutigen Bremer Gebiet gab es ursprünglich die Gohe Vieland, Hollerland, Blockland und Werderland. Diese Einteilung wurde 1598 durch Teilung bzw. Zusammenlegung geändert. Es gabe jetzt folgende Gohe:
- Obervieland
- Niedervieland
- Hollerland/Blockland
- Werderland
Die Richter eines Gohes (Gohgräfen) waren zunächst Ministeriale des Erzstifts Bremen, die für ein Jahr gewählt wurden. Sie übten die niedere und hohe Gerichtsbarkeit aus und mußten Grundbesitz im jeweiligen Goh besitzen. Zusätzlich überwachten sie als Deichgräfen die Instandhaltung der Deiche, veranlassten Wege- und Straßenbau und prüften die Verteidigungsbereitschaft der männlichen Bevölkerung. Seit dem Ende des 15. Jh. wurde das Amt von grundbesitzenden Ratsherren der Stadt Bremen ausgeübt. 1551 ging die hohe Gerichtsbarkeit auf den Rat über, der damit auch Berufungsinstanz war. Ab 1598 wurden die Gohgräfen nicht mehr gewählt sondern vom Rat direkt religiert. In den Gohen gab es jetzt die Land- und Deichgerichte, sowie die Not- und Schreigerichte. In ihnen wirkte die bäuerliche Bevölkerung durch Unterrichter und Landgeschworene mit. Die Gohe wurden während der französischen Besatzungszeit 1811-13 aufgehoben und nicht wieder eingeführt.
Amtspersonen im Goh:
- Gohgräfe
- Vorsitzender des Landgerichts
- Deichgräfe
- Vorsitzender des Deichgerichts
- Vogt
- Zuständig für die Verwaltung
- Turmleute
- Zuständig für die befestigten Türme
- Zöllner
- Dammvogt
- Überwacht den Deichbau
- Sauvegarde
- Landpolizist