Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/034: Unterschied zwischen den Versionen

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vergeblich  gebeten  hatte,  zuletzt  mit  Anfassung  seines Reisemantels zurückhielt.
 
Wie anderwärts  wurden auch  in Mecklenburg die geistlichen Güter secularisirt, wie anderwärts prosperirten dabei  Fürst  und  Adel.    Was  die  Fürsten betrifft,  so vergrößerte  sich  durch  die  Secularisation  das  fürstliche Domanium auf über die Hälfte.    Der Adel zog damals die Vauernhufen auf den geistlichen  Gütern ein und re-unirte die Ländereien mit dem adeligen Gute.    Man hat berechnet, daß so zwischen drei bis vier Tausend Bauern-Hufen  gefchleift  worden  sind,  es  war das  der Anfang der in Mecklenburg  fo berüchtigt gewordenen  „Legung der Bauern", man legte sie, trieb sie von Haus und Hof, man hatte den Vortheil dabei,  daß die Nauernhu-fen, zu dem Hofacker gelegt, der steuerfrei war, auch steuerfrei wurden, der Bauern  Vieh  und Geräth ward gutsherrliche Hofwehr.    Dies betraf aber  nur  die  Co« lonen, die Leute auf den geistlichen Gütern,  die Legung der anderweiten freien Bauern datirt erst von dem schrecklichen  Kriege der  dreißig Jahre.    Das  Bedrängen der Bauern  aber  schon  vor  diesem Kriege läßt sich urkundlich erweisen,  denn Herzog  Ulrich  sagt  in  einem Re-scripte von 1590:  „Es geht alles,  was  andere zu ih« rem Voitheile  suchen,  auf  die  armen  Bauersleute aus-Die Fürsten aber  sind schuldig,  die Bauern nicht weniger als  andere  Stände  in Acht zu  nehmen*)."    Sehr zuwider  diesen  fürstlichen Worten erging schon auf dem Landtage zu Güstrow 160? eine landesherrliche Entschei-
 
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:<nowiki>*</nowiki>) Franck, altes und neues Mecklenburg XI. 75.
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dung, traft deren die Bauern für bloße Colonisien erklärt wurden: sie sollten gezwungen sein, „auf Begehren der Grundherrn die ihnen eingeräumten Aecker wieder abzutreten, selbst wenn sie sie seit undenklichen Zeiten besessen*)."
 
Wie anderwärts traten auch in Mecklenburg die Prädicanten sehr bald als kleine lutherische Päpste auf, «s gab reichlich geistlichen Zank und Zwietracht. Wie wenig dazu gehörte als Ketzer zu gelten, bitter verfolgt und beziehentlich abgesetzt zu werden, beweist das Beispiel des Erasmus Alberus, der, nachdem er schon sechsmal dieses Schicksal erfahren, es auch noch ein siebentesmal als Superintendent in Neu-Brandenburg erfuhr, wo er 1553 starb: beweist das Beispiel des Pe-risterus, der als Superintendent in Wismar 1571 bestellt, aber abgesetzt wurde, weil er gegen den in , Wahrheit niederträchtigen Gebrauch geschrieben hatte, daß die Communicanten gleich nach dem Genuß des Abendmahls eine Bezahlung dafür auf „Gottes Tisch" legen sollten**,. Mit welchem Gift und mit welcher Galle der berüchtigte TilemannHeshusius den Magistrat in Rostock, die ihm „von Gott gesetzte Obrigkeit", übergoß, erweist sich aus seiner Antwort auf den offenen Brief, den der Rath erließ, nachdem er ihn abgesetzt hatte. Hes-husius hatte gegen die althergebrachte, vorzüglich bei den Vornehmeren beliebte Sitte geeifert, Hochzeiten an Sonntagen zu veranstalten, weil dadurch fünfhundert, ja mit-
 
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:<nowiki>*</nowiki>) Franck  a. a. O. XII. 38, 43, 5i.
:<nowiki>**</nowiki>) Franck a. a. O. X. 25l.

Version vom 13. März 2008, 20:15 Uhr

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

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vergeblich gebeten hatte, zuletzt mit Anfassung seines Reisemantels zurückhielt.

Wie anderwärts wurden auch in Mecklenburg die geistlichen Güter secularisirt, wie anderwärts prosperirten dabei Fürst und Adel. Was die Fürsten betrifft, so vergrößerte sich durch die Secularisation das fürstliche Domanium auf über die Hälfte. Der Adel zog damals die Vauernhufen auf den geistlichen Gütern ein und re-unirte die Ländereien mit dem adeligen Gute. Man hat berechnet, daß so zwischen drei bis vier Tausend Bauern-Hufen gefchleift worden sind, es war das der Anfang der in Mecklenburg fo berüchtigt gewordenen „Legung der Bauern", man legte sie, trieb sie von Haus und Hof, man hatte den Vortheil dabei, daß die Nauernhu-fen, zu dem Hofacker gelegt, der steuerfrei war, auch steuerfrei wurden, der Bauern Vieh und Geräth ward gutsherrliche Hofwehr. Dies betraf aber nur die Co« lonen, die Leute auf den geistlichen Gütern, die Legung der anderweiten freien Bauern datirt erst von dem schrecklichen Kriege der dreißig Jahre. Das Bedrängen der Bauern aber schon vor diesem Kriege läßt sich urkundlich erweisen, denn Herzog Ulrich sagt in einem Re-scripte von 1590: „Es geht alles, was andere zu ih« rem Voitheile suchen, auf die armen Bauersleute aus-Die Fürsten aber sind schuldig, die Bauern nicht weniger als andere Stände in Acht zu nehmen*)." Sehr zuwider diesen fürstlichen Worten erging schon auf dem Landtage zu Güstrow 160? eine landesherrliche Entschei-


*) Franck, altes und neues Mecklenburg XI. 75.

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dung, traft deren die Bauern für bloße Colonisien erklärt wurden: sie sollten gezwungen sein, „auf Begehren der Grundherrn die ihnen eingeräumten Aecker wieder abzutreten, selbst wenn sie sie seit undenklichen Zeiten besessen*)."

Wie anderwärts traten auch in Mecklenburg die Prädicanten sehr bald als kleine lutherische Päpste auf, «s gab reichlich geistlichen Zank und Zwietracht. Wie wenig dazu gehörte als Ketzer zu gelten, bitter verfolgt und beziehentlich abgesetzt zu werden, beweist das Beispiel des Erasmus Alberus, der, nachdem er schon sechsmal dieses Schicksal erfahren, es auch noch ein siebentesmal als Superintendent in Neu-Brandenburg erfuhr, wo er 1553 starb: beweist das Beispiel des Pe-risterus, der als Superintendent in Wismar 1571 bestellt, aber abgesetzt wurde, weil er gegen den in , Wahrheit niederträchtigen Gebrauch geschrieben hatte, daß die Communicanten gleich nach dem Genuß des Abendmahls eine Bezahlung dafür auf „Gottes Tisch" legen sollten**,. Mit welchem Gift und mit welcher Galle der berüchtigte TilemannHeshusius den Magistrat in Rostock, die ihm „von Gott gesetzte Obrigkeit", übergoß, erweist sich aus seiner Antwort auf den offenen Brief, den der Rath erließ, nachdem er ihn abgesetzt hatte. Hes-husius hatte gegen die althergebrachte, vorzüglich bei den Vornehmeren beliebte Sitte geeifert, Hochzeiten an Sonntagen zu veranstalten, weil dadurch fünfhundert, ja mit-


*) Franck a. a. O. XII. 38, 43, 5i.
**) Franck a. a. O. X. 25l.