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Version vom 6. Februar 2008, 18:36 Uhr
Rheinland-Pfalz
Eine Verbandsgemeinde ist eine Gebietskörperschaft in Rheinland-Pfalz, zu der sich benachbarte Ortsgemeinden eines Landkreises zusammengeschlossen haben [1] (§64).
Die Bildung der Verbandsgemeinden erfolgte zwischen 1968 und 1972[2].
Die 132 Ämter der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier wurden ab 1.10.1968 als Verbandsgemeinden weitergeführt.
Im ehemaligen Gebiet der Regierungsbezirke Rheinhessen, Pfalz und Montabaur gab es eine Freiwilligkeitsphase vom 1.3.1971 bis 1.1.1972 in der sich die beteiligten Gemeinden zusammenschließen konnten.
Freiwillig bildeten sich im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz 16 Verbandsgemeinden: Dudenhofen, Grünstadt-Land, Hochspeyer, Kirchheimbolanden, Landstuhl, Offenbach an der Queich, Otterbach, Otterberg, Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, Wolfstein, Altenglan, Kusel, Lauterecken, Ramstein-Miesenbach, Rodalben.
Im ehemaligen Regierungsbezirk Montabaur bildeten sich freiwillig: Hahnstätten, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und Wirges.
Per Landesgesetz wurden zum 1.4.1972 im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz 52 und im ehemaligen Regierungsbezirk Montabaur 15 Verbandsgemeinden eingerichtet.
Benutzte Quellen und Literatur
- ↑ Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl 1994, S. 153) (Stand Februar 2008)
- ↑ Die Verwaltungsreform im Lande Rheinland-Pfalz unter besonderer Berücksichtigung der territorialreform auf der Ebene der Kreise und Gemeinden. Dissertation, Heinz Rüschenschmidt, Bad Neuenahr-Ahrweiler, 1975