Archidiakon: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Link)
Zeile 6: Zeile 6:
'''Archidiacon'''
'''Archidiacon'''


Die Archidiacone hatten ehemals blos die geisliche Gerichtsbarkeit. Sie dehnten aber dieselben bald aus, und schon im dreizehnten Jahrhundert entstanden darüber Streitigkeiten zwischen den Canonicis und Archidiaconis.
Die Archidiacone hatten ehemals blos die [[geistliche Gerichtsbarkeit]]. Sie dehnten aber dieselben bald aus, und schon im dreizehnten Jahrhundert entstanden darüber Streitigkeiten zwischen den Canonicis und Archidiaconis.
Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,  
Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,  
# die bischöflichen Bedienten, wie die Sadelhöfer, Redemeyer und die in landesherrlichen Gehegen wohnten,
# die bischöflichen Bedienten, wie die Sadelhöfer, Redemeyer und die in landesherrlichen Gehegen wohnten,
# der Adel,
# der [[Adel]],
# die Städte, nicht nur Osnabrück, welches noch eyemt ist, sondern auch die übrigen Städte, als worin niemals ein Send gehalten ist.
# die Städte, nicht nur Osnabrück, welches noch eyemt ist, sondern auch die übrigen Städte, als worin niemals ein Send gehalten ist.
Unter dem Bischof Philip Sigmung fingen die Archidiaconi an, ein Bestrafungsrecht über gewisse gröbere Verbrechen, z. B. Ehebruch, Blutschande ec. auszuüben, dem aber schon damals widersprochen wurde. Zu gleichen Zeit maßten sie sich eine weltliche Gerichtsbarkeit an, welches ihnen aber vom Bischofe und den Ständen auf dem Landtage 1605 untersagt wurde.
Unter dem Bischof Philip Sigmund fingen die Archidiaconi an, ein Bestrafungsrecht über gewisse gröbere Verbrechen, z. B. Ehebruch, Blutschande ec. auszuüben, dem aber schon damals widersprochen wurde. Zu gleichen Zeit maßten sie sich eine weltliche Gerichtsbarkeit an, welches ihnen aber vom Bischofe und den Ständen auf dem Landtage 1605 untersagt wurde.


Auszug aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Osnabrück mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799.
Auszug aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten im [[Hochstift Osnabrück]] mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799.  


[http://wiki.genealogy.net/index.php/Archidiakonate_im_Bistum_M%C3%BCnster  Das Bistum Münster war in mehrere Archidiakonate eingeteilt. Die Amtsinhaber waren durchweg hochrangige Dignitaren, anfänglich aus dynastischen Familienkreisen. ]
Ein [[Archidiakonat im Bistum Münster ]] war durchweg mit hochrangigen Dignitaren als Amtsinhaber besetzt, welche bis in das 14. Jhdt. hinein dynastischen Familienkreisen entstammten. Amtsnachfolger der Archidiakone im Bistum Münster waren die Dechanten.

Version vom 15. August 2005, 09:29 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: geistlicher Rang unter dem Bischof, Aufsichtsbeamter über einen bestimmten Sprengel (Archidiakonat) Archidiacon

Die Archidiacone hatten ehemals blos die geistliche Gerichtsbarkeit. Sie dehnten aber dieselben bald aus, und schon im dreizehnten Jahrhundert entstanden darüber Streitigkeiten zwischen den Canonicis und Archidiaconis. Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,

  1. die bischöflichen Bedienten, wie die Sadelhöfer, Redemeyer und die in landesherrlichen Gehegen wohnten,
  2. der Adel,
  3. die Städte, nicht nur Osnabrück, welches noch eyemt ist, sondern auch die übrigen Städte, als worin niemals ein Send gehalten ist.

Unter dem Bischof Philip Sigmund fingen die Archidiaconi an, ein Bestrafungsrecht über gewisse gröbere Verbrechen, z. B. Ehebruch, Blutschande ec. auszuüben, dem aber schon damals widersprochen wurde. Zu gleichen Zeit maßten sie sich eine weltliche Gerichtsbarkeit an, welches ihnen aber vom Bischofe und den Ständen auf dem Landtage 1605 untersagt wurde.

Auszug aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten im Hochstift Osnabrück mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799.

Ein Archidiakonat im Bistum Münster war durchweg mit hochrangigen Dignitaren als Amtsinhaber besetzt, welche bis in das 14. Jhdt. hinein dynastischen Familienkreisen entstammten. Amtsnachfolger der Archidiakone im Bistum Münster waren die Dechanten.