Vest Recklinghausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Vest Recklinghausen war wohl dauerhaft ein Pfandobjekt der Kurfürsten von Köln. Um 1300 war nämlich der Edelherr Ludolf von Steinfurt pfandweise Amtmann im Vest Recklinghausen geworden. | Das Vest Recklinghausen war wohl dauerhaft ein Pfandobjekt der Kurfürsten von Köln. Um 1300 war nämlich der Edelherr Ludolf von Steinfurt pfandweise Amtmann im Vest Recklinghausen geworden. | ||
Im Jahre 1336 folgt dem 1326 eingesetzten Ritter Bernhard | Im Jahre 1336 folgt dem 1326 eingesetzten Ritter Bernhard Bitter der der Kölner Domdekan und Archidiakon Johan von Kleve im Amt des Drosten im Vest. | ||
Die staatliche Repräsentation des Vestes lag 1326 also in der Hand eines Amtmanns oder Drosten, später Statthalters. Er war Aufsichtsorgan in Verwaltungs- und Justizangelegenheiten und war später Kommissar für die vestischen Landtage. | Die staatliche Repräsentation des Vestes lag 1326 also in der Hand eines Amtmanns oder Drosten, später Statthalters. Er war Aufsichtsorgan in Verwaltungs- und Justizangelegenheiten und war später Kommissar für die vestischen Landtage. |
Version vom 8. August 2005, 10:35 Uhr
Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Kurfürstentum Köln > Vest Recklinghausen
Einleitung
Karte des Vestes Recklinghausen, Druck aus dem Jahre 1675
Allgemeine Information
Das Vest Recklinghausen war mit der Herausbildung der 2 Städte Recklinghausen und Dorsten mit jeweils eigener Gerichtsbarkeit zu zwei regionalen Verwaltungsschwerpunkten spätestens um 1600 in Ober- und Niedervest aufgeteilt. Zum Obervest und dem Gericht Recklinghausen gehörten 12 und zum Niedervest mit dem Gericht Dorsten 9 Kirchspiele. Recklinghausen und Dorsten waren Städte.
Politische Einteilung bis 1802
Kirchspiele im Vest bis 1802
Ahsen, Bottrop, Buer, Datteln, Dorsten, Flaesheim, Gladbeck, Hamm - Bossendorf, Henrichenburg, Herten, Horst, Horneburg , Kirchhellen, Marl, Oer, Osterfeld, Polsum, Recklinghausen, Suderwich, Waltrop, Westerholt
Kirchspiele und ihre Bauerschaften
Zum Obervest Recklinghausen gehörten:
1. Kirchspiel Ahsen mit der Bauerschaft Dorf
2. Kirchspiel Datteln mit den Bauerschaften Dorf, Bockum, Hagem, Klostern (Unterbauerschaft Markfeld), Meckinghoven (Unterbauerschaft Natrop), Pelkum Rapen (Unterbauerschaft Redde)
3. Kirchspiel Flaesheim mit der Bauerschaft Dorf
4. Kirchspiel Hamm - Bossendorf mit den Bauerschaften Bossendorf, Hamm (Unterbauweschaft Puppendahl), Herne und Hüppelswick (Sickingmühle)
5. Kirchspiel Henrichenburg mit den Bauerschaften Becklem, Beckum, Borghagen (Unterbauerschaft Habinghorst), Strathaus
6. Kirchspiel Herten mit den Bauerschaften Dorf, Kurich
7. Kirchspiel Horneburg mit der Freiheit
8. Kirchspiel Oer mit den Bauerschaften Alt Oer, Dorf Oer, Leven, Siepen, Sinsen (und vor 1752 zeitweilig Hamm – Bossendorf)
9. Kirchspiel Recklinghausen mit der Stadt Recklinghausen (innerhalb der Mauern) und Hillen (Paolbürger vor den Mauern), so wie den Bauerschaften Backum, Berghausen, Bockholt (Unterbauerschaften Brüninghof, Herne), Börste, Disteln, Ebbelich, Elpe, Erkenschwick, Hochlar (Unterbauerschaft Stukenbusch), Langenbochum, Lenkerbeck, Natrop, Hüls, Scherlebeck, Speckhorn
10. Kirchspiel Suderwich mit den Bauerschaften Dorf, Röllinghausen, Essel
11. Kirchspiel Waltrop mit den Bauerschaften Dorf, Brocherscheid, Elmenhorst, Holthausen, Leveringhausen, Lippe, Unterbauerschaften Braembauerschft, Brechten, Döttelbeck, Oberwiese
12. Kirchspiel Westerholt mit der Freiheit
Zum Niedervest Dorsten gehörten:
1. Kirchspiel Bottrop mit den Bauerschaften Fuhlenbrock, Lehmkuhle, Welheim, Unterbauerschaften Batenbrock, Boy, Eigen mit Haus Schlangenholt
2. Kirchspiel Buer mit den Bauerschaften Dorf, Freiheit, Beckhausen, Eckelresse, Erle, Hassel, Heege, Holthausen, Löchter, Middelich, Scholven, Surresse, Sutum, Unterbauerschaften Bülse, Resse
3. Kirchspiel Dorsten, Stadt Dorsten (innerhalb der Mauern) und die Bauerschaften Altendorf, Ulfkotte
4. Kirchspiel Gladbeck mit den Bauerschaften Dorf, Brauck, Butendorf, Ellinghorst, Rentfort, Zweckel
5. Kirchspiel Horst
6. Kirchspiel Kirchhellen mit den Bauerschaften Dorf, Ekel, Feldhausen, Hardinghausen, Holthausen, Overhagen, Unterbauerschaft Grafenwald
7. Kirchspiel Marl mit den Bauerschaften Dorf, Drewer , Frentrop, Lippe Unterbauerschaften Linde, Löntrop (mit Burg Strewelsloe), Ost – Oelde, West – Oelde, Riege
8. Kirchspiel Osterfeld mit der Bauerschaft Dorf
9. Kirchspiel Polsum mit den Bauerschaften Dorf, Bertlich, Unterbauerschaften Beckhofen, Heiken, Hoefen, Tenkotten
1802 endete die landesherrliche Hoheit des Erzbischofs von Köln, Herzog von Westfalen, und das Vest kam an die Herzöge von Arenberg. Hier begann die Übergangszeit der politischen Neuorganisation, 1811 ging das Vest an das Großherzogtum Berg und wurde 1815 in die preußische Provinz Westfalen eingebunden.
Die Geschichte des Kreises Recklinghausen als Folgeinstitution des Vestes Recklinghausen ist unter dem Artikel Kreis Recklinghausen ausführlich dargestellt.
Westfälisches Amt
Das Vest Recklinghausen war ein ursprünglicher Bestandteil der Grafschaft Westfalen, dem späteren Herzogtum der Kurfürsten von Köln. Daher war unter anderem als Berufungsgericht der vestischen Gerichtsbarkeit auch das Offizialgericht Arnsberg zuständig.
So konnte auch Graf Ruprecht von Virneburg, als Marschall von Westfalen, am 22.02.1326 bekunden, daß er den Amtmann Heinrich von Friemersheim seines Amtes in Recklinghausen und Dorsten auf Befehl des Heinrich II. von Virneburg EB von Köln, enthoben und durch den Ritter Bernhard Bitter ersetzt habe, und das dies ohne Zutun der Bürgermeister und Bürger zu Dortmund geschehen ist, welche ihm 900 kleine Goldflorenen zum Rückkauf der erzstiftischen Städte und Gebiete Dorsten und Recklinghausen geliehen hatten.
Statthalter
Das Vest Recklinghausen war wohl dauerhaft ein Pfandobjekt der Kurfürsten von Köln. Um 1300 war nämlich der Edelherr Ludolf von Steinfurt pfandweise Amtmann im Vest Recklinghausen geworden.
Im Jahre 1336 folgt dem 1326 eingesetzten Ritter Bernhard Bitter der der Kölner Domdekan und Archidiakon Johan von Kleve im Amt des Drosten im Vest.
Die staatliche Repräsentation des Vestes lag 1326 also in der Hand eines Amtmanns oder Drosten, später Statthalters. Er war Aufsichtsorgan in Verwaltungs- und Justizangelegenheiten und war später Kommissar für die vestischen Landtage.
Landstände
Die vestischen Landtage wurden von den Landständen abgehalten. Die vestischen Landstände wurden aus der Kurie der Ritterschaft und der beiden Städte Recklinghausen und Dorsten gebildet.
Historische Gerichtsbezirke
Ursprüblichere Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, dazu gehörte auch das Gebiet des Vestes Recklinghausen. Hier bildeten sich im Wandel der Zeiten unterschiedliche Gerichtsstrukturen heraus.
Gogericht Recklinghausen
Gerichtsbezirk waren die Kirchspiele des Oberfestes, mit Ausschluß der Stadt Recklinghausen innerhalb der Mauern und der Pfahlbürger in Hillen.
Stadtgericht Recklinghausen
Gerichtsbezirk war die Stadt Recklinghausen innerhalb der Mauern und Hillen mit den Pfahlbürgern.
Stadtgericht Dorsten
Gerichtsbezirk war die Stadt Dorsten innerhalb der Mauern.
Patrimonialgericht Horst
Gerichtsbezirk war die Herrschaft Horst.
Patrimonialgericht Westerholt
Gerichtsbezirk war die Herrschaft Horst.
Patrimonialgericht Hamm
Gerichtsbezirk war der südlich der Lippe Lippe liegende Teil der Herrschaft Ostendorf im Kirchspiel Hamm, mit den Bauerschaften Hüppelswick, Herne und Hamm. Der Ortsteil Bossendorf gehörte nicht dazu. Der Gerichtsstuhl lag nördlich der Lippe, im Fürstbistum Münster, vor dem Tor des Hauses Ostendorf, .
Kirchenbücher
Geschichte
Das "Vest Recklinghausen" (Ersterwähnung in einer Urkunde von 1341), mit dem gleichnamigen Oberhof, war seit dem Mittelalter der Inbegriff eines Amtsbezirks der kaiserlichen Freiggrafschaft und des landesherrlichen Gogerichts zu Recklinghausen im Kurfürstentum Köln. Verwaltet wurde es von kölnischen Drosten, Amtmännern oder Statthaltern. Es besaß eine eigene landständische Vertretung, welche aus der Ritterschaft und den Städten Recklinghausen und Dorsten bestand. Innerhalb der rheinischen Erzstiftlande wurde es jedoch nur als notwendiges Anhängsel behandelt.
Das Vest als Amtsbezirk mit all seinen Einkünften wurde häufig verpfändet, zuletzt von 1446 bis 1576 an die Herren von Gemen bzw. deren Nachfolger, die Grafen von Schaumburg.
Da es um die Mitte des 14. Jhdt. politisch dem dem erzstiftischen Marschall von Westfalen zu Arnsberg unterstand, kann vermutet werden, daß es mit dem Erwerb des Herzogtums Westfalen durch den Erzbischof von Köln an das Erzstift kam. Demnach gehörte das Amtsgebiet Recklinghausen ursprünglich zur Grafschaft Westfalen. Diese Annahme wird auch gestützt durch die reichen Schenkungen aus dem Gebiet des Vestes an das Stift Xanten.
Schon um 1102 hatte Graf Friedrich der Streitbare von Werl die halbe Grafschaft Arnsberg dem Erzstift Köln preisgeben müssen. Erbe der Grafschaft und der 1114 errichteten neuen Burg Arnsberg wird nach seinem Tode 1124 der niederländische Graf Gottfried von Cuyk. Sein Sohn Heinrich I. (1154-1185) muß um 1160 unter kölnischem Druck seine Grafschaft 1165 dem Erzstift zu Lehen auftragen. Mit der Eingliederung Arnsbergs in den sauerländischen Besitz des Erzbistums beginnt sich für diesen und den zugehörigen Hellweg die Bezeichnung "Herzogtum Westfalen" einzubürgern und führt seit 1367 zum einem weiteren Titel des Erzbischofs.
Mit den anderen Hoheitsgebieten des Kölner Erzbischofs, dem Herzogtum Westfalen, dem Kurkölnisches Sauerland und dem Rheinischen Landen des Erzstiftes bestand keine direkte Verbindung zum Vest Recklinghausen. Zwischen den genannten Territorien bildete das Vest zwar nicht kirchlich, aber politisch eine herrschaftliche Enklave. Erst die Reformation fügte zu einer weiteren Abgrenzung zum klevisch – märkischen Herrschaftsgebiet und zur Stadt und Grafschaft Dortmund.
Heiraten in den jeweils andersgläubigen Bereich wurden zumindest erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Bis in das 17. Jhdt. hinein fanden anonyme Zweitheiraten und –taufen nach dem Ritus der jeweils früheren Religionszugehörigkeit in grenznahen Kirchen der alten Heimat statt.
Die politischen und kirchlichen Grenzen des alten Vestes waren zum größten Teil von der Natur gezogen im Norden und Osten schied die Lippe das Land von dem des Fürstbischofs von Münster, im Süden trennten es ab Henrichenburg die Niederungen und Sümpfe der Emscher von der Grafschaft Mark und dem Stift Essen, im Westen der Kölnische Wald oder Bischofssundern und Ödland vom Herzogtum Kleve.
Nur einem schmalen östlichen Zipfel, dem Kirchspiel Waltrop, fehlte die natürliche Sperre; eine Landwehr sicherte hier das Gebiet gegen die Reichsstadt Dortmundund die Grafschaft Mark. Dies Gebiet des Vestes wird wesentlich abgedeckt vom heutigen Kreis Recklinghausen.
Internetlinks
Webgeschichte: http://www.heimatvest.de
Webgeschichte: http://www.hoeckmann.de/geschichte/vest.htm
Webgeschichte: http://www.his-data.de/territor/az/r/e/c/k/l/inghausen/ms/vst/recklghsn,ms,vst,rahmen.htm
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de