Wortgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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==Wortgeld==
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Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus größerem Kirchenbesitz zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine art Grundsteuer zu entrichten hatten.  
Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus größerem Kirchenbesitz zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.  


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 16. Januar 2008, 06:27 Uhr

Wortgeld

Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus größerem Kirchenbesitz zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.