Einkindschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Einkindschaft stellt eine vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern dar. Sie wurden dadurch im gleichen Maße am Erbe des gemeinsamen Elternteils berechtigt. | Die Einkindschaft stellt eine vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern (sh. [[Vorkind]]er und [[Nachkind]]er) dar. Sie wurden dadurch im gleichen Maße am Erbe des gemeinsamen Elternteils berechtigt. | ||
Niederländisch/Niederdeutsch: '''eenkindschap''' | Niederländisch/Niederdeutsch: '''eenkindschap''' |
Version vom 5. August 2005, 09:33 Uhr
Familienrecht
Die Einkindschaft stellt eine vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern (sh. Vorkinder und Nachkinder) dar. Sie wurden dadurch im gleichen Maße am Erbe des gemeinsamen Elternteils berechtigt.
Niederländisch/Niederdeutsch: eenkindschap
vgl. Deutsches Rechtswörterbuch:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ei/nkin/dsch/einkindschaft.htm (05.08.2005)