Amt Bocholt: Unterschied zwischen den Versionen

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Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt [[zutphensches Erbrecht]], auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der 4 zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees / Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen.  
Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt [[zutphensches Erbrecht]], auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der 4 zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees / Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen.  


Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de)
Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. Dies traf selbst bei [[Vorkinder]]n zu (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de).


== Geschichte ==
== Geschichte ==

Version vom 5. August 2005, 07:52 Uhr

Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Amt Bocholt


Einleitung

Politische Einteilung

Kirchspiele im Amt Bocholt

 Bocholt, Dingden, Rhede 

Historische Gerichtsbezirke

Ursprüblichere Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland. Das Westmümsterland lag in am Rande des Einflußbereiches der 4 Erbbannereien der Bannerherren von Zutphen. Die heutigen Landesgrenzen überschreitend die Wirkungsbereiche der lokalen Archidiakonate und Gerichtsbezirke. Die kirchlichen Gerichte (Sengerichte) sollen hier zunächst außer Betracht bleiben.

Gogericht

Gogericht Bocholt mit den Kirchspielen Bocholt, Rhede, Dingden, Brünen, Bredenahle / Anholt und der Bauerschaft Suderwick im Kspl. Dinxperlo, im Besitz der Familie von Dingden.

Kirchspiele und ihre Bauerschaften

Politischer Aufbau des Amtes Bocholt bis 1803

Zum Amt Bocholt gehörten 3 Pfarreien bzw. Kirchspiele, denn die Pfarreien bildeten, von unserem Standpunkt aus gesehen, eine kommunalpolitische Einheit: das Kirchspiel.

Das Amt Bocholt bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften:

1. Kirchspiel Bocholt mit der Stadt und den Bauerschaften Barlo, Biemenhorst, Hemden, Herzebocholt, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern und Suderwick

2. Kirchspiel Dingden mit den Bauerschaften Dorf, Berg und Lankern,

3. Kirchspiel Rhede mit den Bauerschaften Dorf, Altrhede, Büngern, Crommert und Vardingholt

4. Freiheit Krechting

Kirchliche Einteilung

Archidiakonate

Das ältere Archidiakonat Bocholt gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen Archidiakonat Winterswijck, was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte.

Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter Dülmen, Pfarrkirche St. Victor.


Datenerfassung von Kirchenbüchern

Zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der Erfassung von Daten aus Kirchenbüchern und kirchlichen Akten, so wie zur Schonung der Bestände, werden die von Verkartern oder Verkartergruppen bearbeiteten Bestände im Kreis Borken erfaßt.

Erbrecht

Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt zutphensches Erbrecht, auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der 4 zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees / Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen.

Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. Dies traf selbst bei Vorkindern zu (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de).

Geschichte

Die Geschichte des Kreises Borken als Folgeinstitution der Ämter Ahaus und Bocholt ist unter dem Artikel Kreis Borken ausführlich dargestellt.

Weiterführende Internetlinks

Der westliche Teil des sogenannten Hamalandes reicht bis zur Ijssel.

In het Historisch Centrum Overijssel kunt u antwoorden vinden op vragen over de geschiedenis van Overijssel en Zwolle.

Volledige inhoudsopgave van de Graafschap in de Middeleeuwen Achterhoek en Liemers

Weitere:

Centraal Bureau voor Genealogie CBG,Familie Wapens

Heraldry on the Internet / James P. Wolf

INTERNATIONAL CIVIC ARMS

Webgeschichte: http://www.hamaland-nrw.de/

Webgeschichte: http://www.his-data.de/territor/d/reich1/kreise/westfalen/muenster,bt/ahaus/ahaus,amt,rahmen.htm

Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de