Amt Bocholt: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 78: | Zeile 78: | ||
Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt [[zutphensches Erbrecht]], auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der 4 zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees / Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen. | Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt [[zutphensches Erbrecht]], auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der 4 zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees / Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen. | ||
Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de) | Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. Dies traf selbst bei [[Vorkinder]]n zu (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de). | ||
== Geschichte == | == Geschichte == |
Version vom 5. August 2005, 07:52 Uhr
Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Amt Bocholt
Einleitung
Politische Einteilung
Kirchspiele im Amt Bocholt
Bocholt, Dingden, Rhede
Historische Gerichtsbezirke
Ursprüblichere Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland. Das Westmümsterland lag in am Rande des Einflußbereiches der 4 Erbbannereien der Bannerherren von Zutphen. Die heutigen Landesgrenzen überschreitend die Wirkungsbereiche der lokalen Archidiakonate und Gerichtsbezirke. Die kirchlichen Gerichte (Sengerichte) sollen hier zunächst außer Betracht bleiben.
Gogericht
Gogericht Bocholt mit den Kirchspielen Bocholt, Rhede, Dingden, Brünen, Bredenahle / Anholt und der Bauerschaft Suderwick im Kspl. Dinxperlo, im Besitz der Familie von Dingden.
Kirchspiele und ihre Bauerschaften
Politischer Aufbau des Amtes Bocholt bis 1803
Zum Amt Bocholt gehörten 3 Pfarreien bzw. Kirchspiele, denn die Pfarreien bildeten, von unserem Standpunkt aus gesehen, eine kommunalpolitische Einheit: das Kirchspiel.
Das Amt Bocholt bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften:
1. Kirchspiel Bocholt mit der Stadt und den Bauerschaften Barlo, Biemenhorst, Hemden, Herzebocholt, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern und Suderwick
2. Kirchspiel Dingden mit den Bauerschaften Dorf, Berg und Lankern,
3. Kirchspiel Rhede mit den Bauerschaften Dorf, Altrhede, Büngern, Crommert und Vardingholt
4. Freiheit Krechting
Kirchliche Einteilung
Archidiakonate
Das ältere Archidiakonat Bocholt gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen Archidiakonat Winterswijck, was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte.
Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter Dülmen, Pfarrkirche St. Victor.
Datenerfassung von Kirchenbüchern
Erbrecht
Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt zutphensches Erbrecht, auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der 4 zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees / Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen.
Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. Dies traf selbst bei Vorkindern zu (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de).
Geschichte
Die Geschichte des Kreises Borken als Folgeinstitution der Ämter Ahaus und Bocholt ist unter dem Artikel Kreis Borken ausführlich dargestellt.
Weiterführende Internetlinks
Der westliche Teil des sogenannten Hamalandes reicht bis zur Ijssel.
Volledige inhoudsopgave van de Graafschap in de Middeleeuwen Achterhoek en Liemers
Weitere:
Centraal Bureau voor Genealogie CBG,Familie Wapens
Heraldry on the Internet / James P. Wolf
Webgeschichte: http://www.hamaland-nrw.de/
Webgeschichte: http://www.his-data.de/territor/d/reich1/kreise/westfalen/muenster,bt/ahaus/ahaus,amt,rahmen.htm
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de