Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/120: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
(OCR-Text eingefügt)
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3|119|124|121|unvollständig}}
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3|119|124|121|unkorrigiert}}
 
die reichlich 260 Pflüge ausmachten, war es eigentlich, um welches als um das Bisthum Schleswig es sich fortan handelte, nachdem 1544 die Landestheilung eingetreten war, bei welcher man schon darauf bedacht gewesen, den jüngsten der fürstlichen Brüder, Friederich, mit geistlichen Pfründen zu versorgen. Es war damals schon dahin gekommen, die Bisthümer, wenn man gleich den Namen derselben beibehielt, als Fürstenthümer zu betrachten; ihrem Wesen nach nicht erbliche, sondern Wahlfürstenthümer, die überaus passend dazu erschienen, um die jüngeren Prinzen standesmäßig zu versorgen. Man that hiermit einen Rückschritt, wiederum in das alte Wesen hinein. Das geistliche Bisthum, wie es allerdings durch die Kirchenordnung bestimmt war, trat nun mehr zurück, und als in Folge der Landestheilung jeder der drei Landesherren in seinem Antheil als oberster Bischof (<tt>summus episcopus</tt>) kirchliche Anordnungen traf, war in der That für den geistlichen Bischof kein Raum mehr. Tilemann von Hussen predigte in der Domkirche und legte die biblischen Bücher aus. Bei Auslegung des Psalters ereilte ihn der Tod den 14. Mai 1551. Es war aber schon 1549, als Prinz Friederich 20 Jahre erreicht hatte, so gemacht worden, daß er mit Bewilligung des Bischofs Tilemann und des Capitels ersterem als Coadjutor zugesellt war, natürlich ohne daß seinerseits dabei ein Eintreten in den geistlichen Stand beabsichtigt ward oder Statt fand; es handelte sich, wie gesagt, nur um die Versorgung. 1549 Sonnabends nach Oculi stellte er die Versicherung an das Capitel, dasselbe in seinen Freiheiten nicht zu beeinträchtigen, in bündigster Form aus, nahm das Bisthum von der Krone Dänemark zu Lehn, reservirte aber den Herzögen ihre Gerechtsame daran, und damit war Alles geschehen, was nothwendig erschien. Schon 1543 und 1544 waren Verhandlungen gepflogen, ihm dem damals erst 14- bis 15jährigen zur Coadjutur in dem freilich weit ansehnlicheren Erzstift Bremen zu verhelfen. Inzwischen erhielt er 1551, bald nachdem er nach Tilemann von Hussens Tode in das Schleswiger Bisthum eingerückt war, welches dadurch geschah, daß das Capitel ihn auf das bischöfliche Schloß Schwabstedt führte, auf gleiche Weise auch das Bisthum Hildesheim, welches durch Todesfall erledigt war. Seine Lebenszeit war aber kurz zugemessen. Er litt an der Auszehrung und starb zu Kiel 1556, 27. October, etwa 27 Jahre alt. Als sein Ende nahe schien, war sein Bruder, der regierende Herzog Adolph

Aktuelle Version vom 22. Juli 2008, 17:09 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[119]
Nächste Seite>>>
[121]
Datei:SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


die reichlich 260 Pflüge ausmachten, war es eigentlich, um welches als um das Bisthum Schleswig es sich fortan handelte, nachdem 1544 die Landestheilung eingetreten war, bei welcher man schon darauf bedacht gewesen, den jüngsten der fürstlichen Brüder, Friederich, mit geistlichen Pfründen zu versorgen. Es war damals schon dahin gekommen, die Bisthümer, wenn man gleich den Namen derselben beibehielt, als Fürstenthümer zu betrachten; ihrem Wesen nach nicht erbliche, sondern Wahlfürstenthümer, die überaus passend dazu erschienen, um die jüngeren Prinzen standesmäßig zu versorgen. Man that hiermit einen Rückschritt, wiederum in das alte Wesen hinein. Das geistliche Bisthum, wie es allerdings durch die Kirchenordnung bestimmt war, trat nun mehr zurück, und als in Folge der Landestheilung jeder der drei Landesherren in seinem Antheil als oberster Bischof (summus episcopus) kirchliche Anordnungen traf, war in der That für den geistlichen Bischof kein Raum mehr. Tilemann von Hussen predigte in der Domkirche und legte die biblischen Bücher aus. Bei Auslegung des Psalters ereilte ihn der Tod den 14. Mai 1551. Es war aber schon 1549, als Prinz Friederich 20 Jahre erreicht hatte, so gemacht worden, daß er mit Bewilligung des Bischofs Tilemann und des Capitels ersterem als Coadjutor zugesellt war, natürlich ohne daß seinerseits dabei ein Eintreten in den geistlichen Stand beabsichtigt ward oder Statt fand; es handelte sich, wie gesagt, nur um die Versorgung. 1549 Sonnabends nach Oculi stellte er die Versicherung an das Capitel, dasselbe in seinen Freiheiten nicht zu beeinträchtigen, in bündigster Form aus, nahm das Bisthum von der Krone Dänemark zu Lehn, reservirte aber den Herzögen ihre Gerechtsame daran, und damit war Alles geschehen, was nothwendig erschien. Schon 1543 und 1544 waren Verhandlungen gepflogen, ihm dem damals erst 14- bis 15jährigen zur Coadjutur in dem freilich weit ansehnlicheren Erzstift Bremen zu verhelfen. Inzwischen erhielt er 1551, bald nachdem er nach Tilemann von Hussens Tode in das Schleswiger Bisthum eingerückt war, welches dadurch geschah, daß das Capitel ihn auf das bischöfliche Schloß Schwabstedt führte, auf gleiche Weise auch das Bisthum Hildesheim, welches durch Todesfall erledigt war. Seine Lebenszeit war aber kurz zugemessen. Er litt an der Auszehrung und starb zu Kiel 1556, 27. October, etwa 27 Jahre alt. Als sein Ende nahe schien, war sein Bruder, der regierende Herzog Adolph