Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/107: Unterschied zwischen den Versionen

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Bischof abhängig war: 1554—1557 Paul Godelykke, Pastor zu Hörup, mit welchem der 1558 vorkommende Paul Spleth wahrscheinlich Eine Person ist; sodann Georg Thomä, Pastor zu Eeken, als Propst seit 1563 bis 1566.
 
c. Auf Aerroe, wo noch nur 4 Kirchen waren, nämlich die zu Aerroeskjöding, Riese, Tranderup und Breigninge, kennen wir für diese Zeit keinen besonderen Propsten.
 
1566, den 12. Juni, aber verordnete die Königin Dorothea den Pastor Johann Berndes zu Broacker zum Propsten über Alfen, Aerroe und Sundewith, also für ihren ganzen District. Der Propst Georg Thomä auf Alsen mußte also seine Propstei abgeben. Es dauerte dies indessen nicht lange, indem der König sich der Jurisdiction des Bifchofs zu Fühnen annahm, der jedoch den von der Königin Dorothea ernannten Propsten bestätigte. Nach dem Tode seiner Mutter übergab König Friederich II. die geistliche Gerichtsbarkeit über Alsen und Aerroe dem Fühnenschen Bifchof <tt>M.</tt> Nicolaus Casparus, unter welchem nun wieder von 1571 an der vorhin genannte Georg Thomä als Propst fungirte bis an seinen Tod 1581. Johann Berndes behielt also nur unter seiner Aufsicht die Kirchen auf Sundewith und vielleicht Sonderburg, von welchem man nicht weiß, daß es wieder jemals unter das Odenseer Stift zurückgekehrt sei, ohne daß sich mit Bestimmtheit der Grund davon nachweisen läßt. Dieser Johannes Berndes lebte noch bis 1596, 17. April. Johann der Jüngere protestirte zwar gegen diese Jurisdiction des Bischofs, jedoch ohne Erfolg.
 
3. In Holstein bestand zur Zeit der Landestheilung schon eine Propstei zu Itzehoe, und 1544 ward der Münsterdorfische Kaland, der 1540 von Christian III. aufgehoben war, zum Consistorium eingerichtet<ref>Schröder, Versuch einer Geschichte des Münsterdorfischen Consistoriums im Archiv für S. H. St. u. K.-Gesch., II, S. 152.</ref>. Der Propst Johann Anthonius verlor durch die Landestheilung diejenigen Kirchen in Holstein und Stormarn, welche in den Antheilen der Herzöge Johann und Adolph lagen, von welchen schon die Rede gewesen ist, sowie einige adlige Kirchen. Dahingegen verblieben dieser Propstei außer den Kirchen in den Königlichen Städten Itzehoe, Krempe und Wilster und den Kirchen des Königlichen Amtes Steinburg: Süderau, Hohenfelde, Horst,
 
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2008, 14:49 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Bischof abhängig war: 1554—1557 Paul Godelykke, Pastor zu Hörup, mit welchem der 1558 vorkommende Paul Spleth wahrscheinlich Eine Person ist; sodann Georg Thomä, Pastor zu Eeken, als Propst seit 1563 bis 1566.

c. Auf Aerroe, wo noch nur 4 Kirchen waren, nämlich die zu Aerroeskjöding, Riese, Tranderup und Breigninge, kennen wir für diese Zeit keinen besonderen Propsten.

1566, den 12. Juni, aber verordnete die Königin Dorothea den Pastor Johann Berndes zu Broacker zum Propsten über Alfen, Aerroe und Sundewith, also für ihren ganzen District. Der Propst Georg Thomä auf Alsen mußte also seine Propstei abgeben. Es dauerte dies indessen nicht lange, indem der König sich der Jurisdiction des Bifchofs zu Fühnen annahm, der jedoch den von der Königin Dorothea ernannten Propsten bestätigte. Nach dem Tode seiner Mutter übergab König Friederich II. die geistliche Gerichtsbarkeit über Alsen und Aerroe dem Fühnenschen Bifchof M. Nicolaus Casparus, unter welchem nun wieder von 1571 an der vorhin genannte Georg Thomä als Propst fungirte bis an seinen Tod 1581. Johann Berndes behielt also nur unter seiner Aufsicht die Kirchen auf Sundewith und vielleicht Sonderburg, von welchem man nicht weiß, daß es wieder jemals unter das Odenseer Stift zurückgekehrt sei, ohne daß sich mit Bestimmtheit der Grund davon nachweisen läßt. Dieser Johannes Berndes lebte noch bis 1596, 17. April. Johann der Jüngere protestirte zwar gegen diese Jurisdiction des Bischofs, jedoch ohne Erfolg.

3. In Holstein bestand zur Zeit der Landestheilung schon eine Propstei zu Itzehoe, und 1544 ward der Münsterdorfische Kaland, der 1540 von Christian III. aufgehoben war, zum Consistorium eingerichtet[1]. Der Propst Johann Anthonius verlor durch die Landestheilung diejenigen Kirchen in Holstein und Stormarn, welche in den Antheilen der Herzöge Johann und Adolph lagen, von welchen schon die Rede gewesen ist, sowie einige adlige Kirchen. Dahingegen verblieben dieser Propstei außer den Kirchen in den Königlichen Städten Itzehoe, Krempe und Wilster und den Kirchen des Königlichen Amtes Steinburg: Süderau, Hohenfelde, Horst,


  1. Schröder, Versuch einer Geschichte des Münsterdorfischen Consistoriums im Archiv für S. H. St. u. K.-Gesch., II, S. 152.