Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/062: Unterschied zwischen den Versionen
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1529 vorgegangen, denn in diesem Jahre war er bei dem Colloquium mit Melchior Hoffmann in Flensburg als Pastor zu Wesselburen zugegen. Er starb, vom ganzen Lande betrauert, 1542 in der Fastenzeit<ref>Wir haben von ihm ein geistliches Lied in plattdeutscher Sprache, welches Luther so ansprechend fand, daß er es in seine Liedersammlung aufnahm. Dasselbe ist gedruckt bei Neocorus II, <tt>pag.</tt> 37 und bei Lau, S. 343.</ref>. Gleichfalls zu Brunsbüttel ward ziemlich früh die evangelische Lehre verkündigt durch einen Bruder des Meldorfer Bojen, <tt>M.</tt> Boëtius Boje oder Marquardi, der ebenfalls zu Wittenberg studirt hatte und 1525 Vicar zu Brunsbüttel wurde, wo auch der Kirchherr Hinrich Dimerbrock der lutherischen Lehre zugethan war. Ebenfalls Marne wurde nun für die Reformation gewonnen, jedoch erst nach gewaltsamen Auftritten zwischen den beiden Parteien. | |||
Während so in einigen Kirchspielen die neue Lehre durchdrang, hielt sich dagegen in anderen noch die alte Lehre. Dabei mußten begreiflich in einem Lande wie Dithmarschen große Bewegungen entstehen. Denn wenn auch die überwiegende Mehrheit zur neuen Lehre sich bekannte, so war doch eine gesetzliche Einführung der Reformation nicht möglich, bevor der oben erwähnte Proceß gegen den Dompropsten und das Capitel zu Hamburg glücklich durchgeführt war. Das geschah erst, wie wir oben berichtet haben, durch Erkenntniß des Reichskammergerichts am 10. April 1532, wodurch dasselbe sich in der Sache für incompetent erklärte. Nunmehr wurde durch einen Landesbeschluß 1532 auf Pfingstabend der papistische Meßgottesdienst überall abgestellt und die Reformation gesetzlich eingeführt. Die Geistlichen, welche dieselbe annahmen, blieben in ihren Aemtern; die Widersetzlichen mußten weichen; einigen Alten, die für ihre Person bei dem alten Glauben verbleiben wollten, aber der Reformation keinen Widerstand leisteten, wurde erlaubt, ihr Amt durch evangelische Vicare verwalten zu lassen. Die Geistlichen traten nun in den Ehestand. <tt>M.</tt> Johann Schnick zu Heide soll der erste gewesen sein, welcher sich verheirathete (1532, am Mittewoch nach heiligen drei Könige). Dem <tt>M.</tt> Nicolaus Boje zu Meldorf wurde seine Frau von seinen Freunden von Süderdeich im Kirchspiel Wesselburen mit gewaffneter Hand zugeführt. Von Hermann Emme zu Hemme wird berichtet: „Düsse, so der Kerken | |||
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2008, 15:17 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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1529 vorgegangen, denn in diesem Jahre war er bei dem Colloquium mit Melchior Hoffmann in Flensburg als Pastor zu Wesselburen zugegen. Er starb, vom ganzen Lande betrauert, 1542 in der Fastenzeit[1]. Gleichfalls zu Brunsbüttel ward ziemlich früh die evangelische Lehre verkündigt durch einen Bruder des Meldorfer Bojen, M. Boëtius Boje oder Marquardi, der ebenfalls zu Wittenberg studirt hatte und 1525 Vicar zu Brunsbüttel wurde, wo auch der Kirchherr Hinrich Dimerbrock der lutherischen Lehre zugethan war. Ebenfalls Marne wurde nun für die Reformation gewonnen, jedoch erst nach gewaltsamen Auftritten zwischen den beiden Parteien.
Während so in einigen Kirchspielen die neue Lehre durchdrang, hielt sich dagegen in anderen noch die alte Lehre. Dabei mußten begreiflich in einem Lande wie Dithmarschen große Bewegungen entstehen. Denn wenn auch die überwiegende Mehrheit zur neuen Lehre sich bekannte, so war doch eine gesetzliche Einführung der Reformation nicht möglich, bevor der oben erwähnte Proceß gegen den Dompropsten und das Capitel zu Hamburg glücklich durchgeführt war. Das geschah erst, wie wir oben berichtet haben, durch Erkenntniß des Reichskammergerichts am 10. April 1532, wodurch dasselbe sich in der Sache für incompetent erklärte. Nunmehr wurde durch einen Landesbeschluß 1532 auf Pfingstabend der papistische Meßgottesdienst überall abgestellt und die Reformation gesetzlich eingeführt. Die Geistlichen, welche dieselbe annahmen, blieben in ihren Aemtern; die Widersetzlichen mußten weichen; einigen Alten, die für ihre Person bei dem alten Glauben verbleiben wollten, aber der Reformation keinen Widerstand leisteten, wurde erlaubt, ihr Amt durch evangelische Vicare verwalten zu lassen. Die Geistlichen traten nun in den Ehestand. M. Johann Schnick zu Heide soll der erste gewesen sein, welcher sich verheirathete (1532, am Mittewoch nach heiligen drei Könige). Dem M. Nicolaus Boje zu Meldorf wurde seine Frau von seinen Freunden von Süderdeich im Kirchspiel Wesselburen mit gewaffneter Hand zugeführt. Von Hermann Emme zu Hemme wird berichtet: „Düsse, so der Kerken
- ↑ Wir haben von ihm ein geistliches Lied in plattdeutscher Sprache, welches Luther so ansprechend fand, daß er es in seine Liedersammlung aufnahm. Dasselbe ist gedruckt bei Neocorus II, pag. 37 und bei Lau, S. 343.