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ungerechnet die Gäste, deren, wie erwähnt wird, täglich nicht wenige waren, und andere die zufällig kamen. Die hier mit dem in dieser Bedeutung bekannten Namen „Familie“ bezeichnete Hausgenossenschaft bestand, wie man aus anderweitigen Nachrichten ersehen kann, hauptsächlich aus solchen Personen, die einem Kloster auf gewisse Bedingungen sich ergaben, sich zu Dienstleistungen verpflichteten und ihren Nachlaß dem Kloster vermachten, dafür aber ihren Unterhalt, Pflege und Schutz genossen. | |||
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===<center>'''Die Bettelorden und ihre Klöster.'''</center>=== | |||
Zu den merkwürdigsten und einflußreichsten Erscheinungen in der Kirchengeschichte gehören bekanntlich die Bettelmönche. In einer Beziehung stehen die Orden derselben den begüterten Orden geradezu entgegen, nämlich darin, daß sie nicht wie jene es darauf anlegten, vermittelst des Grundbesitzes sich festzusetzen, vielmehr gerade den Grundsatz der freiwilligen Armuth auf die Spitze zu treiben suchten, wenngleich bald es dahin kam, daß sie in der Strenge des Princips etwas nachließen. Waren die anderen Orden hauptsächlich darauf angewiesen, theils in ihren Klöstern des Gottesdienstes zu warten, ihre canonischen Stunden darin streng zu halten, theils was die einzelnen Ordensmitglieder betraf, den geistlichen Uebungen für das eigene Seelenheil obzuliegen: so trat bei den Bettelorden vorherrschend die Richtung ein, sich der Predigt und Seelsorge zu widmen, somit dem Volke und seinem Bedürfniß näher zu treten, und dadurch zu einer Macht zu gelangen die wohl in der That größer war, als jene auf Besitz und den Ruf besonderer Heiligkeit und Verdienstlichkeit gebaute. Dieser Ruf, freilich ward auch hier erstrebt und begleitete auch diese Ordensbrüder, zumal im Anfange und ganz besonders durch die Männer, welche die Stifter dieser Orden waren. | |||
Auf dem Lateranensischen Concil 1215 war freilich das Verbot erlassen, neue Mönchsorden zu stiften; allein es trat Dominicus de Guzman auf (geb. 1170 in Castilien aus adligem Geschlechte, Canonicus |
Version vom 19. April 2008, 13:26 Uhr
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ungerechnet die Gäste, deren, wie erwähnt wird, täglich nicht wenige waren, und andere die zufällig kamen. Die hier mit dem in dieser Bedeutung bekannten Namen „Familie“ bezeichnete Hausgenossenschaft bestand, wie man aus anderweitigen Nachrichten ersehen kann, hauptsächlich aus solchen Personen, die einem Kloster auf gewisse Bedingungen sich ergaben, sich zu Dienstleistungen verpflichteten und ihren Nachlaß dem Kloster vermachten, dafür aber ihren Unterhalt, Pflege und Schutz genossen.
VIII.
Die Bettelorden und ihre Klöster.
Zu den merkwürdigsten und einflußreichsten Erscheinungen in der Kirchengeschichte gehören bekanntlich die Bettelmönche. In einer Beziehung stehen die Orden derselben den begüterten Orden geradezu entgegen, nämlich darin, daß sie nicht wie jene es darauf anlegten, vermittelst des Grundbesitzes sich festzusetzen, vielmehr gerade den Grundsatz der freiwilligen Armuth auf die Spitze zu treiben suchten, wenngleich bald es dahin kam, daß sie in der Strenge des Princips etwas nachließen. Waren die anderen Orden hauptsächlich darauf angewiesen, theils in ihren Klöstern des Gottesdienstes zu warten, ihre canonischen Stunden darin streng zu halten, theils was die einzelnen Ordensmitglieder betraf, den geistlichen Uebungen für das eigene Seelenheil obzuliegen: so trat bei den Bettelorden vorherrschend die Richtung ein, sich der Predigt und Seelsorge zu widmen, somit dem Volke und seinem Bedürfniß näher zu treten, und dadurch zu einer Macht zu gelangen die wohl in der That größer war, als jene auf Besitz und den Ruf besonderer Heiligkeit und Verdienstlichkeit gebaute. Dieser Ruf, freilich ward auch hier erstrebt und begleitete auch diese Ordensbrüder, zumal im Anfange und ganz besonders durch die Männer, welche die Stifter dieser Orden waren.
Auf dem Lateranensischen Concil 1215 war freilich das Verbot erlassen, neue Mönchsorden zu stiften; allein es trat Dominicus de Guzman auf (geb. 1170 in Castilien aus adligem Geschlechte, Canonicus