Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/040: Unterschied zwischen den Versionen
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persönlich zu verwalten, sondern man sie durch Andere verwalten lassen konnte. Dies führte zunächst dahin, daß Prälaten, Klöster und geistliche Stiftungen die Pfarrstellen an sich brachten, die Einkünfte derselben bezogen, und die Geschäfte durch einen dazu angenommenen Geistlichen für eine verhältnißmäßig oft geringe Vergütung besorgen ließen. Ein solcher Fall trat z. B. ein, wo an eine bereits bestehende Pfarrkirche ein Stift verlegt ward. Die Kirche wurde dann Stiftskirche, ohne daß sie aufhörte Pfarrkirche zu sein, wurde aber dem Stifte einverleibt. So geschah es zu Neumünster. Ein anderer Fall war der, wo einem Beamten oder Würdenträger einer geistlichen Corporation eine Pfarrkirche gleichsam als Theil seiner Besoldung zugelegt ward. Sie war dann dem Amte, wie man es ausdrückte, annectirt. | |||
Ursprünglich hatte jede Pfarrkirche (die bischöflichen und andere Stiftskirchen ausgenommen) wohl nur Einen Priester, auch jeder Priester nur Eine Kirche. Die Größe der Gemeinen aber brachte es mit sich, daß der Eine Priester nicht alles bestreiten konnte, und es mag ihm unverwehrt gewesen sein, in solchem Falle einen andern Priester anzunehmen, der in seinem Auftrage fungirte, einen persönlichen Vicarius oder Stellvertreter. Dies führte indessen bald zu fest angestellten Psarrgehülfen, deren doch, was Holstein betrifft, noch in der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts nicht sehr viele gewesen zu sein scheinen, wenn man annehmen darf, daß in der <tt>taxis beneficiorum</tt> vom Jahre 1347 alle damaligen festen Vicare, wie doch wohl glaublich, verzeichnet sind. | |||
Die Anstellung ständiger Vicare ward aber besonders nothwendig, als mehrere Capellen entstanden, und sie erhielten davon den Namen Capellane (<tt>Capellanei</tt>), weil es vornehmlich ihnen oblag die Capellen zu bedienen. Die Capellen waren aber verschiedener Art, und es muß daher von denselben hier etwas angeführt werden, um die Verhältnisse der Geistlichen, die von denselben ihre Namen empfingen, richtig aufzufassen. <tt>Capella</tt> bedeutet eigentlich eine Ziege, dann auch ein Ziegenfell. Unter einer kleinen Bedachung von Ziegenfellen führte man auf Kriegszügen und Reisen mit sich die in einem tragbaren Altare eingeschlossenen Reliquien von Heiligen, um überall die Messe vornehmen zu können. So war es bei Fürsten und andern Großen Gebrauch. Wenn sie daheim waren, ward über solchem Privat-Altar dann eine größere Bedachung aufgerichtet für ein Betzimmer |
Version vom 10. April 2008, 16:21 Uhr
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persönlich zu verwalten, sondern man sie durch Andere verwalten lassen konnte. Dies führte zunächst dahin, daß Prälaten, Klöster und geistliche Stiftungen die Pfarrstellen an sich brachten, die Einkünfte derselben bezogen, und die Geschäfte durch einen dazu angenommenen Geistlichen für eine verhältnißmäßig oft geringe Vergütung besorgen ließen. Ein solcher Fall trat z. B. ein, wo an eine bereits bestehende Pfarrkirche ein Stift verlegt ward. Die Kirche wurde dann Stiftskirche, ohne daß sie aufhörte Pfarrkirche zu sein, wurde aber dem Stifte einverleibt. So geschah es zu Neumünster. Ein anderer Fall war der, wo einem Beamten oder Würdenträger einer geistlichen Corporation eine Pfarrkirche gleichsam als Theil seiner Besoldung zugelegt ward. Sie war dann dem Amte, wie man es ausdrückte, annectirt.
Ursprünglich hatte jede Pfarrkirche (die bischöflichen und andere Stiftskirchen ausgenommen) wohl nur Einen Priester, auch jeder Priester nur Eine Kirche. Die Größe der Gemeinen aber brachte es mit sich, daß der Eine Priester nicht alles bestreiten konnte, und es mag ihm unverwehrt gewesen sein, in solchem Falle einen andern Priester anzunehmen, der in seinem Auftrage fungirte, einen persönlichen Vicarius oder Stellvertreter. Dies führte indessen bald zu fest angestellten Psarrgehülfen, deren doch, was Holstein betrifft, noch in der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts nicht sehr viele gewesen zu sein scheinen, wenn man annehmen darf, daß in der taxis beneficiorum vom Jahre 1347 alle damaligen festen Vicare, wie doch wohl glaublich, verzeichnet sind.
Die Anstellung ständiger Vicare ward aber besonders nothwendig, als mehrere Capellen entstanden, und sie erhielten davon den Namen Capellane (Capellanei), weil es vornehmlich ihnen oblag die Capellen zu bedienen. Die Capellen waren aber verschiedener Art, und es muß daher von denselben hier etwas angeführt werden, um die Verhältnisse der Geistlichen, die von denselben ihre Namen empfingen, richtig aufzufassen. Capella bedeutet eigentlich eine Ziege, dann auch ein Ziegenfell. Unter einer kleinen Bedachung von Ziegenfellen führte man auf Kriegszügen und Reisen mit sich die in einem tragbaren Altare eingeschlossenen Reliquien von Heiligen, um überall die Messe vornehmen zu können. So war es bei Fürsten und andern Großen Gebrauch. Wenn sie daheim waren, ward über solchem Privat-Altar dann eine größere Bedachung aufgerichtet für ein Betzimmer