Haltern am See: Unterschied zwischen den Versionen

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1289 verlieh der Fürstischof von Münster (1275-1301), Everhard von Diest, dem Dorf Haltern eingeschränkte Stadtrechte, die Stadt wurde vom Kirchspiel getrennt. Vor- und nachher gehörten Stadt und Kirchspiel zum Amt Dülmen des Fürstbistums Münster. 1837 wurden im Rahmen der neuen Städteordnung die drei Kirchspiele Haltern (mit den Bauerschaften Lavesum, Holtwick und Sythen), Hullern und Lippramsdorf zu einer Landbürgermeisterei und 1843 zum Amt Haltern zusammengefaßt. Die Ausgegliederung von Stadt und Amt Haltern aus dem Lankreis Coesfeld erfolgte 1929 und zeitgleich die Zuteilung zum Landkreis Recklinghausen.
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Version vom 29. Juli 2005, 08:08 Uhr

Hierarchie

Regional > Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Kreis_Recklinghausen > Haltern

Lokalisierung Haltern innerhalb des Kreises Recklinghausen

Einleitung

Wappen

Wappen Stadt Haltern am See Kreis Recklinghausen.png

Allgemeine Information

Politische Einteilung

1289 verlieh der Fürstischof von Münster (1275-1301), Everhard von Diest, dem Dorf Haltern eingeschränkte Stadtrechte, die Stadt wurde vom Kirchspiel getrennt. Vor- und nachher gehörten Stadt und Kirchspiel zum Amt Dülmen des Fürstbistums Münster. 1837 wurden im Rahmen der neuen Städteordnung die drei Kirchspiele Haltern (mit den Bauerschaften Lavesum, Holtwick und Sythen), Hullern und Lippramsdorf zu einer Landbürgermeisterei und 1843 zum Amt Haltern zusammengefaßt. Die Ausgegliederung von Stadt und Amt Haltern aus dem Lankreis Coesfeld erfolgte 1929 und zeitgleich die Zuteilung zum Landkreis Recklinghausen.

Stadtteile

Historische Ortsteile: Stadt Haltern (innerhalb der Mauern).

Kirchspiel (ausserhalb der Mauern), Bauerschaften: Holtwick (Unterbauerschaften Bergbossendorf, Berghaltern, Hennewich, Lünzum), Hullern (mit eigenem Kirchenbezirk), Lavesum, Overath, Sythen (Unterbauerschaft Stockwiese).

Hinzugekommen ab 1975 (Kommunale Neugliederung): Flaesheim, Hammbossendorf, Lippramsdorf.


Zufallsfunde

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>HALERNJO31OS</gov>