Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.  
Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.  


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Version vom 12. Juli 2005, 07:51 Uhr

Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.

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