Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/04: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:
7. Nach Verlauf der 10 Jahre, von ihrer Ankunft nach Rußland an, werden andere 10 Jahre bestimmt, in welchen ein Jeder das von der Krone überschlagsmäßig erhaltene Geld erstatten muß.
7. Nach Verlauf der 10 Jahre, von ihrer Ankunft nach Rußland an, werden andere 10 Jahre bestimmt, in welchen ein Jeder das von der Krone überschlagsmäßig erhaltene Geld erstatten muß.


Auf diese Aufforderung verließ in den Jahren 1814, 1815 u.s.w. eine große Anzahl Deutsche, meist evangelisch-lutherische Glaubensbekenner, die in früheren Zeiten aus Preußen, Würtemberg u.s.w. ausgewandert, sich in Polen niedergelassen, aber unter den französischen Kriegsunruhen und unter dem Religionshatz der Polen sehr gelitten hatten, Polen, um nach Rußland auszuwandern. Aber das geschah unter sehr dürftigen Umständen; bei Vielen auf Vorspannfuhren, bei manchen Familien mit einem Handkarren oder mit dem Stab in der Hand. In Bessarabien angekommen, wurden die einst
Auf diese Aufforderung verließ in den Jahren 1814, 1815 u.s.w. eine große Anzahl Deutsche, meist evangelisch-lutherische Glaubensbekenner, die in früheren Zeiten aus Preußen, Würtemberg u.s.w. ausgewandert, sich in Polen niedergelassen, aber unter den französischen Kriegsunruhen und unter dem Religionshatz der Polen sehr gelitten hatten, Polen, um nach Rußland auszuwandern. Aber das geschah unter sehr dürftigen Umständen; bei Vielen auf Vorspannfuhren, bei manchen Familien mit einem Handkarren oder mit dem Stab in der Hand. In Bessarabien angekommen, wurden sie einstweilen

Version vom 5. September 2007, 21:15 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[03]
Nächste Seite>>>
[05]
Datei:Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



2. Wird von den Auswanderern verlangt, daß sich solche vorzüglich mit Verbesserung des Ackerbaues, Anlegung von Fruchtgärten, mit Weinbau und insbesondere mit Seibenbau ??, überhaupt aber mit alle dem abgeben sollen, was einen guten Landmann und neuen Insassen geziemt.

Zu ihrer leichteren ??machung werden ihnen nachstehende Rechte bewilligt:

1. Die Freiheit von sämmtlichen Abgaben und Landesverpflichtungen von dem Tage ihrer Ankunft in Rußland an noch 10 Jahre.

2. Werden den armen Familien von der Krone überschlagsmäßig auf 10 Jahre 270 Rubel, den Andern aber, wie viel ihrem Zustande gemäß, zu ihrer ersten Einrichtung erforderlich sein wird, ausgezahlt.

3. Werden einer jeden vollständigen Familie zum ewigen und erblichen Eigenthum 60 De? Land bestimmt.

4. Außerdemerhalten diejenigen, welche keine Lebensmittel haben, von dem Tage ihrer Ankunft in Rußland an, für jede Person alle 24 Stunden 5 Kopeken Nahrungsgelder bis zur ersten ??.

5. Sind sowohl sie als auch ihre Nachkommen ein für alle Mal von der Rekrutenaushebung und militärischen Einquartierung frei, außer wenn das Militär durchaus die Dörfer passieren muß, doch auch dann nur bei Übernachtungen und Ruhetagen.

6. Ferner steht es den Kolonisten frei, ihrer Religionsgebräuche gehörig zu observiren.

7. Nach Verlauf der 10 Jahre, von ihrer Ankunft nach Rußland an, werden andere 10 Jahre bestimmt, in welchen ein Jeder das von der Krone überschlagsmäßig erhaltene Geld erstatten muß.

Auf diese Aufforderung verließ in den Jahren 1814, 1815 u.s.w. eine große Anzahl Deutsche, meist evangelisch-lutherische Glaubensbekenner, die in früheren Zeiten aus Preußen, Würtemberg u.s.w. ausgewandert, sich in Polen niedergelassen, aber unter den französischen Kriegsunruhen und unter dem Religionshatz der Polen sehr gelitten hatten, Polen, um nach Rußland auszuwandern. Aber das geschah unter sehr dürftigen Umständen; bei Vielen auf Vorspannfuhren, bei manchen Familien mit einem Handkarren oder mit dem Stab in der Hand. In Bessarabien angekommen, wurden sie einstweilen