Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/03: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Die deutschen Kolonisten in Bessarabien''' ==
== '''Die deutschen Kolonisten in Bessarabien''' ==


Für einen Mann, der nur kurze Zeit unter den bessarabischen Deutschen wohnt und nicht im vertrautensten Umgange mit ihnen steht, ist es, auch bei der sorgfältigsten Nachforschung schwer, ja fast unmöglich, eine wahre und gründliche Beschreibung aller ihrer leiblichen, insonderheit ihrer geistlichen Zustände und Erlebnisse während der Zeit ihres dortigen Aufenthalts zu bieten; daher auch alle bisherigen Mittheilungen über dieselben theils oberflächlich, theils einseitig, theils unrichtig waren.
Für einen Mann, der nur kurze Zeit unter den bessarabischen  
Schreiber dieses hat fast ununterbrochen über 40 Jahre in ihrer Mitte verlebt, steht über 30 Jahre in ihrem Amt und Dienst, ist von den meisten Vorkommenheiten unter ihnen selbst Augen- und Ohrenzeuge, und hält es daher für seine Pflicht, zur Förderung der Wahrheit ihre Lehr- und warnungsreiche Geschichte von der Einwanderung bis zum Jahre 1861 möglichst treu zu bieten.
Deutschen wohnt und nicht im vertrautensten Umgange mit ihnen  
steht, ist es, auch bei der sorgfältigsten Nachforschung schwer,  
ja fast unmöglich, eine wahre und gründliche Beschreibung  
aller ihrer leiblichen, insonderheit ihrer geistlichen Zustände und  
Erlebnisse während der Zeit ihres dortigen Aufenthalts zu  
bieten; daher auch alle bisherigen Mittheilungen über dieselben  
theils oberflächlich, theils einseitig, theils unrichtig waren.
Schreiber dieses hat fast ununterbrochen über 40 Jahre in  
ihrer Mitte verlebt, steht über 30 Jahre in ihrem Amt und  
Dienst, ist von den meisten Vorkommenheiten unter ihnen selbst  
Augen- und Ohrenzeuge, und hält es daher für seine Pflicht,  
zur Förderung der Wahrheit ihre ''lehr-'' und ''warnungs''reiche
Geschichte von der Einwanderung bis zum Jahre 1861  
möglichst treu zu bieten.




== '''1. Ansiedlung und äußere Not.''' ==
=== 1. Ansiedlung und äußere Not. ===
Im Jahre 1813 erließ die hohe Regierung Rußlands unter
Sr. Majestät dem gottseligen Kaiser Alexander I. eine Aufforderung
an die Deutschen in Polen zu einer freiwilligen
Auswanderung nach Rußland, um durch eine deutsche Kolonisation
in den südlichen Theilen des Reiches den Acker-, Obst-,
Wein- und Seidenbau zu heben, und verkündigte den Einwanderern
folgende Privilegien:


Im Jahre 1813 erließ die hohe Regierung Rußlands unter Seiner Majestät dem gottseligen Kaiser Alexander I. eine Aufforderung an die Deutschen in Polen zu einer freiwilligen Auswanderung nach Rußland, um durch eine deutsche Kononisation in den südlichen Theilen des Reiches den Acker-, Obst-, Wein- und Getreidebau zu heben, und verkündigte den Einwanderern fogende Privilegien:
# Die russische Regierung empfängt die auswandernden  
 
Kolonisten des Herzogthums Warschau unter ihrem besondern
1. Die russische Regierung empfängt die auswandernden Kolonisten des Herzogthums Warschau unter ihrem besonderen Schutz, und überläßt ihnen die Rechte, alle Bequemlichkeiten, die Vorrechte und den Schutz der Gesetze, welche den russischen Eingeborenen vorgeschrieben sind, zu genießen.
Schutz, und überläßt ihnen die Rechte, alle Bequemlichkeiten,  
die Vorrechte und den Schutz der Gesetze, welche den russischen  
Eingeborenen vorgeschrieben sind, zu genießen.

Version vom 6. September 2007, 12:12 Uhr

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Die deutschen Kolonisten in Bessarabien

Für einen Mann, der nur kurze Zeit unter den bessarabischen Deutschen wohnt und nicht im vertrautensten Umgange mit ihnen steht, ist es, auch bei der sorgfältigsten Nachforschung schwer, ja fast unmöglich, eine wahre und gründliche Beschreibung aller ihrer leiblichen, insonderheit ihrer geistlichen Zustände und Erlebnisse während der Zeit ihres dortigen Aufenthalts zu bieten; daher auch alle bisherigen Mittheilungen über dieselben theils oberflächlich, theils einseitig, theils unrichtig waren. Schreiber dieses hat fast ununterbrochen über 40 Jahre in ihrer Mitte verlebt, steht über 30 Jahre in ihrem Amt und Dienst, ist von den meisten Vorkommenheiten unter ihnen selbst Augen- und Ohrenzeuge, und hält es daher für seine Pflicht, zur Förderung der Wahrheit ihre lehr- und warnungsreiche Geschichte von der Einwanderung bis zum Jahre 1861 möglichst treu zu bieten.


1. Ansiedlung und äußere Not.

Im Jahre 1813 erließ die hohe Regierung Rußlands unter Sr. Majestät dem gottseligen Kaiser Alexander I. eine Aufforderung an die Deutschen in Polen zu einer freiwilligen Auswanderung nach Rußland, um durch eine deutsche Kolonisation in den südlichen Theilen des Reiches den Acker-, Obst-, Wein- und Seidenbau zu heben, und verkündigte den Einwanderern folgende Privilegien:

  1. Die russische Regierung empfängt die auswandernden

Kolonisten des Herzogthums Warschau unter ihrem besondern Schutz, und überläßt ihnen die Rechte, alle Bequemlichkeiten, die Vorrechte und den Schutz der Gesetze, welche den russischen Eingeborenen vorgeschrieben sind, zu genießen.