Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/342: Unterschied zwischen den Versionen
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Rectoren stets neue Verpflichtungen aufzulegen, so suchten letztere die bestehenden Verpflichtungen von sich abzuwälzen. Während einerseits z.B. Pastor Nix 1774 klagte, der Pfarrer Classen von Keyenbeg maße sich ihm gegenüber <tt>iurisdictionem quasi episcopalem</tt> an , so daß der Churfürst Carl Theodor am 24. October 1775 verfügte, "daß dem Pastoren von Keyenberg scharf einzubinden, daß er die <tt>parochianos</tt> in Otzenrath zur feyerung des h. Creutz in Keyenberg auf keynerley arth vermögen, hingegen dem <tt>pastori</tt> zu Otzenrath in feyerung des fest deren heiligen Aposteln <tt>Simon et Judae qua primarii patrocinii ecclesiae</tt> in Otzenrath nicht hinderlich fallen soll," so wurden die hiesigen Rectoren von zuständiger Seite wiederholt zu gebührlicher Obedienz gegen die Mutterkirche (<tt>ecclesia matrix</tt>) angehalten und besonders dem besagten Pastor Nix ein minder heftiges Benehmen zur Pflicht gemacht. Nicht weniger groß waren die Uebelstände, welche daraus folgten, daß Taufe und letzte Oelung von Keyenberg aus gespendet wurden. Passirte es doch ein Mal, daß Pathen und Hebamme, welche bei der Rückkehr von der Taufe zu Keyenberg in [[Borschemich]], um sich zu erwärmen, dem Branntwein zu stark zugesprochen, den Täufling im Schnee verloren hatten und ohne denselben nach Hause kamen.<ref>Kirchenarachiv in Otzenrath.</ref> | |||
Erzbischof Maximilian Friedrich löste durch Decret vom 20. Januar 1778 unter Zustimmung des Fürsten Carl Theodor Otzenrath von Keyenberg gänzlich ab und erhob es zur selbständigen Pfarrkirche, jedoch mit der Maßnahme, daß dem Pfarrer von Keyenberg zur Anerkennung des alten Verhältnisses alljährlich drei rheinische Gulden aus der Kirchenkasse zu Otzenrath zu zahlen seien. Auch wurde die Abtissin von St. Maria im Capitol von jeglicher Bau= und Unterhaltungpflicht der Kirche zu Otzenrath ein für alle Mal freigesprochen. | |||
Bereits 1550 war der Boden für {{Sperrschrift|reformatorische}} Bestrebungen in Otzenrath gelockert. Der damalige Pastor Kornen lebte im offenen Concubinate. Sein Nachfolger verbreitete ketzerische Lehren. Es war der Pastor Johann Borschemich. Ueber ihn heißt es im "<tt>Extractus</tt> gülischen erkundigungsbuch von geistlichen Beneficien, Pastoren, fort sonsten vom Jahre 1559" wie folgt: | |||
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Rectoren stets neue Verpflichtungen aufzulegen, so suchten letztere die bestehenden Verpflichtungen von sich abzuwälzen. Während einerseits z.B. Pastor Nix 1774 klagte, der Pfarrer Classen von Keyenbeg maße sich ihm gegenüber iurisdictionem quasi episcopalem an , so daß der Churfürst Carl Theodor am 24. October 1775 verfügte, "daß dem Pastoren von Keyenberg scharf einzubinden, daß er die parochianos in Otzenrath zur feyerung des h. Creutz in Keyenberg auf keynerley arth vermögen, hingegen dem pastori zu Otzenrath in feyerung des fest deren heiligen Aposteln Simon et Judae qua primarii patrocinii ecclesiae in Otzenrath nicht hinderlich fallen soll," so wurden die hiesigen Rectoren von zuständiger Seite wiederholt zu gebührlicher Obedienz gegen die Mutterkirche (ecclesia matrix) angehalten und besonders dem besagten Pastor Nix ein minder heftiges Benehmen zur Pflicht gemacht. Nicht weniger groß waren die Uebelstände, welche daraus folgten, daß Taufe und letzte Oelung von Keyenberg aus gespendet wurden. Passirte es doch ein Mal, daß Pathen und Hebamme, welche bei der Rückkehr von der Taufe zu Keyenberg in Borschemich, um sich zu erwärmen, dem Branntwein zu stark zugesprochen, den Täufling im Schnee verloren hatten und ohne denselben nach Hause kamen.[1]
Erzbischof Maximilian Friedrich löste durch Decret vom 20. Januar 1778 unter Zustimmung des Fürsten Carl Theodor Otzenrath von Keyenberg gänzlich ab und erhob es zur selbständigen Pfarrkirche, jedoch mit der Maßnahme, daß dem Pfarrer von Keyenberg zur Anerkennung des alten Verhältnisses alljährlich drei rheinische Gulden aus der Kirchenkasse zu Otzenrath zu zahlen seien. Auch wurde die Abtissin von St. Maria im Capitol von jeglicher Bau= und Unterhaltungpflicht der Kirche zu Otzenrath ein für alle Mal freigesprochen.
Bereits 1550 war der Boden für reformatorische Bestrebungen in Otzenrath gelockert. Der damalige Pastor Kornen lebte im offenen Concubinate. Sein Nachfolger verbreitete ketzerische Lehren. Es war der Pastor Johann Borschemich. Ueber ihn heißt es im "Extractus gülischen erkundigungsbuch von geistlichen Beneficien, Pastoren, fort sonsten vom Jahre 1559" wie folgt:
"Otzenrade, capella unter Keyenberg. Lehrt wohl, hat eine magd und ein Kind bei ihr, seynd mit ihme zufrieden. Herr Johann Borschemich, Rector, hat zu Deventer 5 und zu Münster X Jahr studiret, ist zu Cöllen für sieben jahr accomodato titulo ordinirt, hat dies capellem sieben jahr bedienet, est verus rector ... habet sacram bibliam, aliquot opera Augustini, Theophylacti in 4 Evang. Hilar: Paraphrases Erasmi,
- ↑ Kirchenarachiv in Otzenrath.