Die Probstei in Wort und Bild/027: Unterschied zwischen den Versionen
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Ueberdies entrichteten die 23 Hufen jede jährlich eine Mese Roggen und eine Mese Hafer, 1 β (solidus, wahrscheinlich Dienstgeld, pro servitio) 1 Top Flachs und ein Küchlein (pullus), die Kate 12 Küchlein. Die 19 Hufner, welche Erbbesitzer waren, zahlten jeder nur 4 β Schweineschatz. Die 24ste Hufe, welche der Burmester (Bauernvogt) Gerard besaß, war während des letzteren Lebzeiten abgabenfrei, nur daß er dem Probsten als reitender Bote dienen mußte. | Ueberdies entrichteten die 23 Hufen jede jährlich eine Mese Roggen und eine Mese Hafer, 1 β (solidus, wahrscheinlich Dienstgeld, pro servitio) 1 Top Flachs und ein Küchlein (pullus), die Kate 12 Küchlein. Die 19 Hufner, welche Erbbesitzer waren, zahlten jeder nur 4 β Schweineschatz. Die 24ste Hufe, welche der Burmester (Bauernvogt) Gerard besaß, war während des letzteren Lebzeiten abgabenfrei, nur daß er dem Probsten als reitender Bote dienen mußte. | ||
Aktuelle Version vom 18. November 2008, 16:01 Uhr
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Ueberdies entrichteten die 23 Hufen jede jährlich eine Mese Roggen und eine Mese Hafer, 1 β (solidus, wahrscheinlich Dienstgeld, pro servitio) 1 Top Flachs und ein Küchlein (pullus), die Kate 12 Küchlein. Die 19 Hufner, welche Erbbesitzer waren, zahlten jeder nur 4 β Schweineschatz. Die 24ste Hufe, welche der Burmester (Bauernvogt) Gerard besaß, war während des letzteren Lebzeiten abgabenfrei, nur daß er dem Probsten als reitender Bote dienen mußte.
Außer diesem Dienste sollen Gerard's Nachfolger nach seinem Tod von der Hufe den Zehnten und den kleinen Schweineschatz bezahlen.Hier haben wir also eine von Friedrich's Kolonien, die er ursprünglich mit 22 Hufnern bevölkerte; denn letztere waren nicht allein zehntenfrei, sondern auch Erbbesitzer ihrer Hufen, und um 1286 lebte noch der erste Bauervogt Gerard, welcher vom Probsten als sein Annehmer die Leitung und Aufsicht der Arbeiten bei Anlegung des Dorfes übernommen hatte, eben deswegen der „Bauermeister“ hieß und für seine Mühewaltung, so lange er selbst lebte, volle Abgabenfreiheit von seiner eigenen Hufe genoß. Die Anordnung, daß seine Nachfolger auf der Bauervogtshufe den Zehnten entrichten sollten, stammt gewiß nicht von Friedrich selbst her, dessen Kolonisten ja alle zehntenfrei wurden, wahrscheinlich aus dem durch die Geschichte bewiesenen Grunde, weil unsere Vorfahren sich bei Einführung des Christentums gegen die Einführung des Zehnten aufs heftigste wehrten: daher wohl nur ein späterer Probst Gerard's Nachfolgern den Zehnten auferlegt haben kann, zumal da sogar die vier Klosterpächter des Dorfes von seiner Erlegung frei blieben. Ebenso sind die Hufen der vier letzteren, weil sie dem Kloster erbeigentümlich zugehörten, ohne Zweifel durch einen von Friedrich's Nachfolgern, Luder, Johann oder Konrad I., angebaut worden, von welchen ja bekannt ist, daß sie das Erbeigentumsrecht in den Hufen der Probstei möglichst wieder an das Kloster zu bringen suchten. Dabei bleibt es jedoch auffallend, daß jeder Klosterpächter jährlich nur 6 Scheffel Weizen und 4 β Schweineschatz mehr bezahlte als jeder Erbbesitzer, und diese Thatsache dürfte einzig aus dem geringen Werte des Landes sowie aus dem höheren Werte des Geldes zu erklären sein.
Außer dem Vorbeschriebenen hatten alle 24 Hufen zusammen jährlich noch 10 Mesen Winterweizen und 4 Mesen Hafer für Ueberland (Overlant), das bei Krokau lag, an das Kloster zu entrichten. Da von „Ueberland“ (also einem Uebermaße von Land) nur die Rede sein kann, wenn jede Hufe (mansus) ein bestimmtes und überall gleich großes Landmaß enthielt: so haben wir hier, sowie noch öfters, den Beweis, daß ursprünglich alle Probsteier Hufen gleich groß waren, und die Vergleichung des gegenwärtigen Areals mehrerer Klosterdörfer mit ihrer alten Hufenzahl lehrt uns, daß ein mansus aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts etwa 30 Steuertonnen enthielt. Weil nun die Dörfer Krokau und Fiefbergen 1250, da Probst Friedrich abging, mit einer bestimmten Hufenzahl und mit einem bestimmten Landmaße schon existierten, als bei Krokau mehr Waldung ausgerodet und Ueberland gewonnen ward: so entstand letzteres erst nach Friedrich's Zeiten, und wird aus der Holzung „Sommerhof“ gewonnen sein. Wenn daher Fiefbergen, statt der ursprünglichen 720 Steuertonnen, jetzt 832 umfaßt, so wird der Überschuß aus dem Sommerhofe und noch später aus den Holmer Salzenwiesen herstammen.
2. Krokau (Crocowe), wahrscheinlich so genannt von Trochowe, Trochau, d. i. die Au, die in einem Croch fließt, d.h. in einem schmalen Streifen Landes zwischen Waldung; im Jahre 1286 mit 14 Hufen, deren jede eine Mese Winterweizen, ebenso viel Hafer und nur 2 β Schweineschatz abgab, nebst 2 Katen. Hiernach waren die Hufner zehntenfreie Erbbesitzer, also von Friedrich's Kolonisten. Warum aber diese noch günstigere Bedingungen erhielten als die übrigen, indem sie nur die Hälfte des kleinen Schweineschatzes, gar kein Dienstgeld und keinen Flachs bezahlten, ist schwer zu erraten: an Fehlen der Waldung und Mangel der Buchmast ist bei Krokau am wenigsten zu denken; aber vielleicht ward der Winterweizen soviel höher geschätzt als der Roggen aus Fief-