Kontraktprotokoll: Unterschied zwischen den Versionen
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Kontraktenprotokolle waren bei den unterschiedlichsten Gerichten oder Bürgermeistereien von Städten, durch übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommene, potokollierte und an Ort und Stelle beurkundete und hinterlegte, Rechtsgeschäftsurkunden. | Kontraktenprotokolle waren bei den unterschiedlichsten Gerichten oder Bürgermeistereien von Städten, durch übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommene, potokollierte und an Ort und Stelle beurkundete und hinterlegte, Rechtsgeschäftsurkunden. | ||
===Inhalte=== | === Inhalte === | ||
Wie bei Notariatsurkunden waren die Inhalte der Abmachungen nicht festgelegt. Ganz allgemein betreffen diese Protokolle Verträge aller Art (geschäftlich und privat), Testamente, Erbteilungen, Ehestiftungen, Schuld- und Schadlosverschreibungen, Pfandverschreibungen, Obligationen, Schenkungen, Vormundschaften oder ähnliche Dinge mehr. | Wie bei Notariatsurkunden waren die Inhalte der Abmachungen nicht festgelegt. Ganz allgemein betreffen diese Protokolle Verträge aller Art (geschäftlich und privat), Testamente, Erbteilungen, Ehestiftungen, Schuld- und Schadlosverschreibungen, Pfandverschreibungen, Obligationen, Schenkungen, Vormundschaften oder ähnliche Dinge mehr. | ||
===Personen=== | === Personen === | ||
In diesen Kontrakten werden häufig die handelnden Personen und deren Familien, deren Vorfahren, Kinder oder Enkel, auch betroffenen Verwandte, manchmal mit ihren Beinamen und ihren Verhältnissen zu einander, näher beschrieben. | In diesen Kontrakten werden häufig die handelnden Personen und deren Familien, deren Vorfahren, Kinder oder Enkel, auch betroffenen Verwandte, manchmal mit ihren Beinamen und ihren Verhältnissen zu einander, näher beschrieben. | ||
===Laufzeiten=== | === Laufzeiten === | ||
Kontraktenprotokolle können bis zum Mittelalter zurückreichen. | Kontraktenprotokolle können bis zum Mittelalter zurückreichen. | ||
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Version vom 27. Juni 2012, 20:34 Uhr
siehe auch Kontraktenprotokoll
Kontraktenprotokolle
Kontraktenprotokolle waren bei den unterschiedlichsten Gerichten oder Bürgermeistereien von Städten, durch übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommene, potokollierte und an Ort und Stelle beurkundete und hinterlegte, Rechtsgeschäftsurkunden.
Inhalte
Wie bei Notariatsurkunden waren die Inhalte der Abmachungen nicht festgelegt. Ganz allgemein betreffen diese Protokolle Verträge aller Art (geschäftlich und privat), Testamente, Erbteilungen, Ehestiftungen, Schuld- und Schadlosverschreibungen, Pfandverschreibungen, Obligationen, Schenkungen, Vormundschaften oder ähnliche Dinge mehr.
Personen
In diesen Kontrakten werden häufig die handelnden Personen und deren Familien, deren Vorfahren, Kinder oder Enkel, auch betroffenen Verwandte, manchmal mit ihren Beinamen und ihren Verhältnissen zu einander, näher beschrieben.
Laufzeiten
Kontraktenprotokolle können bis zum Mittelalter zurückreichen.