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Version vom 21. Juli 2007, 08:34 Uhr
Urheberrecht
Grundsätzlich ist vor der Einstellung eines digitalisierten Buches oder Aufsatzes o. ä. zu prüfen, ob das Urheberrecht des Autors erloschen ist. Dies ist in der Regel 70 Jahre nach dem Todesjahr des Autors der Fall. (Beispiel: ein Autor ist am 1. Juni 1950 verstorben, sein Urheberrecht erlischt am 1. Januar 2020)
- Pragmatische Lösung
Bücher, die vor 1900 erschienen sind und von deren Autor das Sterbedatum nicht ermittelbar ist, können im GenWiki eingestellt werden. Vorher wende man sich jedoch bitte unbedingt an DigiBib@compgen.de.
Weiterhin können natürlich alle Bücher im GenWiki abgebildet werden, für die eine Genehmigung des Autors vorgelegt wird. Einen Entwurf, wie ein solches Genehmigungsschreiben aussehen sollte, findet man hier. Die erhaltene Genehmigung senden Sie bitte an DigiBib@compgen.de
Digitalisate auf anderen Webpräsenzen oder Datenträgern
Es ist ferner zu beachten, dass zwar das Urheberrecht der Werke abgelaufen sein kann, aber jeder, der ein solches Werk digitalisiert, erwirbt ein Urheberrecht an seinen Digitalisaten. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Inhalte dieser Digitalisate bzw. der digitalisierten Bücher bei uns nicht erfassen dürfen.
- Faire Lösung
Wir erfassen die Inhalte eines Fremddigitalisats im GenWiki und setzen einen Link auf das Digitalisat. Damit ist die Belegbarkeit und Nachprüfbarkeit unserer Transkription gewährleistet.