Leibzucht: Unterschied zwischen den Versionen

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===Regelungen===
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* Grafschaft Rietberg: Rietberger Landrecht vom Aug. 1697
* Grafschaft Rietberg: [[:Bild:Rietberger-Landrecht 1697.djvu|Rietberger Landrecht vom Aug. 1697]]
** Schwertner , Carl: Quellen und Forschungen zur Natur und Geschichte des Kreises Wiedenbrück, Heft 17 (1935)
** Schwertner , Carl: Quellen und Forschungen zur Natur und Geschichte des Kreises Wiedenbrück, Heft 17 (1935)


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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Version vom 10. Januar 2008, 17:25 Uhr

Leibzucht

eine Altersversorgung, in der Regel bei vorzeitiger Erbübergabe oder Übergabe der Administration eine beglaubigte Zusatzvereinbarung zur Sicherung des Lebensabends der Übergebenden oder Hinterbliebenen. Die Leibzucht konnte gleichermaßen unter Adeligen, Freien und Eigenbehörigen vereinbart werden. Bei Eigenbehörigen wurde der Grundherr regelmäßig mit einbezogen. Die Regelungen zur Höhe der Leibzucht richteten sich teilweise nach lokalen Gebräuchen.

Regelungen