Ortsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ''können'' in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten ''Stadtverordnetenversammlung'' heißt) '''Ortsbezirke''' gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein ''Ortsbeirat'' einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch ''Stadtteile'' und ''Stadtbezirke'' geben, | Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ''können'' in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten ''Stadtverordnetenversammlung'' heißt) '''Ortsbezirke''' gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein ''Ortsbeirat'' einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch ''Stadtteile'' und ''Stadtbezirke'' geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)<ref>{{Vorlage:Wikipedia|Ortsbezirk_%28Frankfurt%29|Ortsbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Vorlage:Wikipedia|Stadtbezirk_%28Frankfurt%29|Stadtbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Vorlage:Wikipedia|Liste_der_Stadtteile_von_Frankfurt_am_Main|Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main}}</ref>. | ||
== Benutzte Quellen und Literatur == | == Benutzte Quellen und Literatur == |
Version vom 21. Juni 2007, 15:03 Uhr
Ein Ortsbezirk ist in Hessen ein Teil einer Gemeinde oder Stadt, die eine eigene Vertretung besitzt.
Bundesrepublik Deutschland
Hessen
Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§ 81) können in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten Stadtverordnetenversammlung heißt) Ortsbezirke gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den Ortsbezirken auch Stadtteile und Stadtbezirke geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)[2].