Amt: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: Das Wort '''Amt''' bezeichnet: *eine öffentliche Funktion einer Person *eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum *[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreis...)
 
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*[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]], eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
*[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]], eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
*[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde
*[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde
 
* [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]] in der Zeit vor 1802, als landesherrliche  Verwaltungsbehörde




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Version vom 9. November 2007, 20:32 Uhr

Das Wort Amt bezeichnet:


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