Gemeindeteil: Unterschied zwischen den Versionen
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In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren, die nicht im | In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren, die nicht im | ||
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Version vom 19. Juni 2007, 16:16 Uhr
Ein Gemeindeteil ist ein abgegrenzter bzw. mit eigenem Namen versehener Teil einer Stadt oder Gemeinde. Regional unterschiedlich kann der Begriff einen reinen umgangssprachlichen oder auch offiziellen Charakter haben.
Bundesrepublik Deutschland
Bayern
Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (Art. 2) können Gemeindeteile einen eigenen Namen haben, der von der Rechtsaufsichtsbehörde aufgehoben, geändert oder vergeben werden kann.
In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren, die nicht im Gemeinderat vertreten sind und die nicht ein Stadtbezirk mit Bezirksausschuss sind, kann auf Antrag ein Ortssprecher gewählt werden (Art. 60a).