Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: '''Ortschaft''' ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen: * Ein Wohnplatz oder eine Wohnsiedlung im weiteren Sinne (Ort) * Ein rechtlich definierter T...) |
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Version vom 17. Juni 2007, 15:28 Uhr
Ortschaft ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:
- Ein Wohnplatz oder eine Wohnsiedlung im weiteren Sinne (Ort)
- Ein rechtlich definierter Teil einer Stadt oder Gemeinde mit, der mit besonderen Rechten ausgestattet ist. Oft handelt es sich um eine eingemeindete ehemalige Gemeinde.
Einen ersten Überblick bietet der Wikipedia-Artikel Ortschaft.
Bundesrepublik Deutschland
Nordrhein-Westfalen
In der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), insbesondere § 39, wird der Begriff Ortschaft als Synonym für Gemeindebezirk verwendet.