Stadtkreis: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf Grund der 6. Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 14. April 1942 wurde mit Wirkung vom 17. April die neue Gemeinde Watenstedt-Salzgitter Stadtkreis.<br> | Auf Grund der 6. Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 14. April 1942 wurde mit Wirkung vom 17. April die neue Gemeinde Watenstedt-Salzgitter Stadtkreis.<br> | ||
Alle übrigen Gemeinden galten als kreisangehörige Gemeinden im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung. §11 Abs. 2 der Verordnung vom 23. März 1935 besagte: ''In der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit der Gemeinden zu einem Landkreis tritt bis auf weiteres keine Änderung ein''. Dadurch blieben viele der genannten Stadtkreise (außer in Preußen) zunächst Teil des Landkreises. Wenn überhaupt, dann erfolgte die Ausgliederung aus den Landkreisen in den einzelnen Ländern später | Alle übrigen Gemeinden galten ''als kreisangehörige Gemeinden im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung''. §11 Abs. 2 der Verordnung vom 23. März 1935 besagte: ''In der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit der Gemeinden zu einem Landkreis tritt bis auf weiteres keine Änderung ein''. Dadurch blieben viele der genannten Stadtkreise (außer in Preußen) zunächst Teil des Landkreises. Wenn überhaupt, dann erfolgte die Ausgliederung aus den Landkreisen in den einzelnen Ländern später. So war beispielsweise in Württemberg zunächst nur Stuttgart quasi kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen "Stadtkreise" blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit "kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus" zu vergleichen, also etwa heutigen Großen Kreisstädten. Im Einzelnen sind die Daten der Ein- und Auskreisungen dem Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisreformen_in_Deutschland#Kreisgebietsreformen_bis_zum_Ende_des_Zweiten_Weltkriegs Kreisreformen in Deutschland] zu entnehmen. Die "Deutsche Gemeindeordnung" blieb 1945 zunächst in Kraft, wurde aber 1946 bis 1948 in den einzelnen Ländern modifiziert (britische Besatzungszone) oder durch neue Gemeindeordnungen ersetzt. | ||
==Deutsche Demokratische Republik== | ==Deutsche Demokratische Republik== | ||
In der [[DDR]] wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. | In der [[DDR]] wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. |
Version vom 17. Juni 2007, 13:22 Uhr
Mit Stadtkreis bezeichnet man regional und zeitlich bedingt unterschiedliche Verwaltungseinheiten.
Bundesrepublik Deutschland
Heute
Ein Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg und Bremen eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff kreisfreie Stadt. Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich.
Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
Geschichte
Früher gab es Stadtkreise nur im Königreich Preußen, und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in Thüringen. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen i.d.R. aus mehreren Gemeinden. Durch die am 1. April 1935 in Kraft getretene Deutsche Gemeindeordnung von 1935 in ganz Deutschland Stadtkreise eingeführt. Nach der Erste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 23. März 1935 (§11 Abs. 1) waren Stadtkreise:
1. in Preußen
die außerhalb der Landkreise stehenden Städte;
2. in Bayern
die Städte Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Frankenthal, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen, München, Neustand a.d.H., Nürnberg, Passau, Pirmasens, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt, Speyer, Straubing, Weiden, Würzburg und Zweibrücken;
3. in Sachsen
die Städte Aue, Bautzen, Chemnitz, Crimmitschau, Döbeln, Dresden, Freiberg, Freital, Glauchau, Leipzig, Meerane, Meißen, Mittweida, Pirna, Plauen, Radebeul, Reichenbach, Riesa, Werdau, Wurzen, Zittau und Zwickau;
4. in Württemberg
die Städte Eßlingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schw. Gmünd, Schwenningen, Stuttgart, Tübingen und Ulm;
5. in Baden
die Städte Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Pforzheim;
6. in Thüringen
die Städte Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, Gera, Gotha, Greiz, Jena und Weimar;
7. in Hessen
die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms;
8. in Mecklenburg
die Städte Güstrow, Neustrelitz, Rostock, Schwerin und Wismar;
9. in Oldenburg
die Städte Delmenhorst, Oldenburg und Rüstringen;
10. in Braunschweig
die Stadt Braunschweig
11. in Anhalt
die Städte Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst.
Auf Grund der 6. Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 14. April 1942 wurde mit Wirkung vom 17. April die neue Gemeinde Watenstedt-Salzgitter Stadtkreis.
Alle übrigen Gemeinden galten als kreisangehörige Gemeinden im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung. §11 Abs. 2 der Verordnung vom 23. März 1935 besagte: In der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit der Gemeinden zu einem Landkreis tritt bis auf weiteres keine Änderung ein. Dadurch blieben viele der genannten Stadtkreise (außer in Preußen) zunächst Teil des Landkreises. Wenn überhaupt, dann erfolgte die Ausgliederung aus den Landkreisen in den einzelnen Ländern später. So war beispielsweise in Württemberg zunächst nur Stuttgart quasi kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen "Stadtkreise" blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit "kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus" zu vergleichen, also etwa heutigen Großen Kreisstädten. Im Einzelnen sind die Daten der Ein- und Auskreisungen dem Wikipedia-Artikel Kreisreformen in Deutschland zu entnehmen. Die "Deutsche Gemeindeordnung" blieb 1945 zunächst in Kraft, wurde aber 1946 bis 1948 in den einzelnen Ländern modifiziert (britische Besatzungszone) oder durch neue Gemeindeordnungen ersetzt.
Deutsche Demokratische Republik
In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet.
Schweiz
In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in der Bundesrepublik Deutschland ein Stadtbezirk ist.
benutzte Literatur/Internet
- HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
- BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
- Artikel Stadtkreis. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (23.10.2005)
- Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 online
- Erste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 23. März 1935 online
- http://www.verfassungen.de/de/de33-45/gemeindeordnung35-v6.htm Sechste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 14. April 1942 online]