Hessische Genealogie/Jahrgang 6/Heft 2 Appendix: Unterschied zwischen den Versionen

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Johann von Merlau als Amtmann zu Dornberg und seine zweite Frau betreffend.
Johann von Merlau als Amtmann zu Dornberg und seine zweite Frau betreffend.


1497 (12.10) Hans von Dörnberg überlässt Johann von Merlau Güter
* 1497 (12.10) Hans von Dörnberg überlässt Johann von Merlau Güter. Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein Hofmeister, Marschall und Räte Hans von Dörnberg und Johann Schenk zu Schweinsberg nach dem Tode Konrads von Katzenelnbogen benannte Güter und Gefälle zu Groß-Gerau, Dornberg, Klein-Gerau, Trebur, Biblis, Rüsselsheim und Worfelden sowie den halben Burghaus-Zehnten erhalten und sie nun mit seiner Einwilligung dem Johann von Merlau, Amtmann zu Dornberg, überlassen haben. Er belehnt daher Johann von Merlau mit diesen Gütern und Gefällen als Mannlehen und gesteht ihm ein Erbrecht für seine weltlichen Töchter (sin eliche werntliche dochtere) zu.
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein Hofmeister, Marschall und Räte Hans von Dörnberg und Johann Schenk zu Schweinsberg nach dem Tode Konrads von Katzenelnbogen benannte Güter und Gefälle zu Groß-Gerau, Dornberg, Klein-Gerau, Trebur, Biblis, Rüsselsheim und Worfelden sowie den halben Burghaus-Zehnten erhalten und sie nun mit seiner Einwilligung dem Johann von Merlau, Amtmann zu Dornberg, überlassen haben. Er belehnt daher Johann von Merlau mit diesen Gütern und Gefällen als Mannlehen und gesteht ihm ein Erbrecht für seine weltlichen Töchter (sin eliche werntliche dochtere) zu.
** Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 128 Nr. 514.
Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 128 Nr. 514.
* 1497 (12.10.) Johann von Merlau bewittumt seine Frau Liutgard? von Hatzfeld. Landgraf Wilhelm [III.] bewilligt seinem Amtmann zu Dornberg, Johann von Merlau, seine Frau Liutgard von Hatzfeld auf die Güter zu und vor Groß-Gerau, Klein-Gerau, Trebur und Worfelden, auf 4 Hufen Land zu Rüsselsheim, auf die Hälfte des Zehnten genannt Burghuses-zehnte, und eine Wiese hinter dem Schloß Dornberg, genannt die Eischwese, die er wie alle anderen genannten Güter vom Landgrafen zu Lehen trägt, zu bewittumen und diese Güter lebenslänglich nach Wittums- und Leibzuchtsrecht zu gebrauchen.
 
** Demandt, Regesten 2, S. 708 Nr. 1879.
1497 (12.10.) Johann von Merlau bewittumt seine Frau Liutgard? von Hatzfeld.
* 1498 (28.08.) Landgraf Wilhelm befiehlt den Wittumsgütern einen Eid auf seine Frau abzulegen. Landgraf Wilhelm III. befiehlt seinen Ober- und Unteramtleuten, Schultheißen, Richtern und Gemeinden in allen Schlössern, Städten, Dörfern, Weilern, Wohnorten (wonungen), die er seiner Gemahlin, der geb. Pfalzgräfin Elisabeth, mit Zustimmung seiner Lehnsherren als Wittum vertrieben hat, zu huldigen und zu schwören, ihr mit allen daraus zu leistenden Diensten und Gefällen gewärtig zu sein, solange sie nach des Landgrafen Tod das Wittum innehat, wie es in der Heiratsabrede (von 1492 November 25) ausgemacht worden ist (was hier umständlich wiederholt wird). Es betrifft Darmstadt, Dornheim, Griesheim, Pfungstadt, Niederramstadt, Berkach, Büttelborn, Erzhausen (Erharts-) und Arheilgen. Wenn die Landgräfin ihren Gemahl überlebt und ihr Wittum antritt, soll sie unverzüglich und ohne alle Behinderung eingelassen und aufgenommen werden. Für diesen Fall entbindet der Landgraf die Einwohner dieser Orte von dem ihm geleisteten Eid und verweist sie an seine Gemahlin. Wenn einer von ihnen seinen Verpflichtungen gegenüber der Witwe nicht nachkommt, so ist ihr erlaubt, sich dem gegenüber aller Hilfen und Wege zu bedienen, um zu dem zu kommen, was zu ihrem Wittum gehört. Was sie dadurch an Schäden und Unkosten hat, sollen ihr die Erben des Landgrafen ersetzen. Siegel des Ausstellers. Amtleute, Schultheiße, Bürgermeister, Räte, Bürger und Einwohner der genannten Orte geloben, alle Punkte dieser Verschreibung bis zur Wiedereinlösung des Wittums für 32000 fl. zu befolgen und niemand als Bürger in ihre Gemeinschaft aufzunehmen, der sich nicht in gleicher Weise eidlich verpflichtet, wie sie es getan haben. Damit sich niemand auf Unwissenheit beziehen kann, sind sie zur Verkündigung dieser Anordnung durch Glockenschlag zusammengerufen worden.
Landgraf Wilhelm [III.] bewilligt seinem Amtmann zu Dornberg, Johann von Merlau, seine Frau Liutgard von Hatzfeld auf die Güter zu und vor Groß-Gerau, Klein-Gerau, Trebur und Worfelden, auf 4 Hufen Land zu Rüsselsheim, auf die Hälfte des Zehnten genannt Burghuses-zehnte, und eine Wiese hinter dem Schloß Dornberg, genannt die Eischwese, die er wie alle anderen genannten Güter vom Landgrafen zu Lehen trägt, zu bewittumen und diese Güter lebenslänglich nach Wittums- und Leibzuchtsrecht zu gebrauchen.
Demandt, Regesten 2, S. 708 Nr. 1879.
 
1498 (28.08.) Landgraf Wilhelm befiehlt den Wittumsgütern einen Eid auf seine Frau abzulegen.
Landgraf Wilhelm III. befiehlt seinen Ober- und Unteramtleuten, Schultheißen, Richtern und Gemeinden in allen Schlössern, Städten, Dörfern, Weilern, Wohnorten (wonungen), die er seiner Gemahlin, der geb. Pfalzgräfin Elisabeth, mit Zustimmung seiner Lehnsherren als Wittum vertrieben hat, zu huldigen und zu schwören, ihr mit allen daraus zu leistenden Diensten und Gefällen gewärtig zu sein, solange sie nach des Landgrafen Tod das Wittum innehat, wie es in der Heiratsabrede (von 1492 November 25) ausgemacht worden ist (was hier umständlich wiederholt wird). Es betrifft Darmstadt, Dornheim, Griesheim, Pfungstadt, Niederramstadt, Berkach, Büttelborn, Erzhausen (Erharts-) und Arheilgen. Wenn die Landgräfin ihren Gemahl überlebt und ihr Wittum antritt, soll sie unverzüglich und ohne alle Behinderung eingelassen und aufgenommen werden. Für diesen Fall entbindet der Landgraf die Einwohner dieser Orte von dem ihm geleisteten Eid und verweist sie an seine Gemahlin. Wenn einer von ihnen seinen Verpflichtungen gegenüber der Witwe nicht nachkommt, so ist ihr erlaubt, sich dem gegenüber aller Hilfen und Wege zu bedienen, um zu dem zu kommen, was zu ihrem Wittum gehört. Was sie dadurch an Schäden und Unkosten hat, sollen ihr die Erben des Landgrafen ersetzen.
Siegel des Ausstellers.
Amtleute, Schultheiße, Bürgermeister, Räte, Bürger und Einwohner der genannten Orte geloben, alle Punkte dieser Verschreibung bis zur Wiedereinlösung des Wittums für 32000 fl. zu befolgen und niemand als Bürger in ihre Gemeinschaft aufzunehmen, der sich nicht in gleicher Weise eidlich verpflichtet, wie sie es getan haben. Damit sich niemand auf Unwissenheit beziehen kann, sind sie zur Verkündigung dieser Anordnung durch Glockenschlag zusammengerufen worden.
Es siegeln für Gottfried von Cleen, Amtmann zu Darmstadt, Johann von Merlau, Amtmann zu Dornberg, als derzeitige Oberamtleute auf Befehl des Landgrafen, und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Darmstadt. Diese Siegel gebrauchen alle Unteramtleute und Untertanen in den genannten Orten mit.
Es siegeln für Gottfried von Cleen, Amtmann zu Darmstadt, Johann von Merlau, Amtmann zu Dornberg, als derzeitige Oberamtleute auf Befehl des Landgrafen, und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Darmstadt. Diese Siegel gebrauchen alle Unteramtleute und Untertanen in den genannten Orten mit.
HStAM, Urk. 1, 1791
** HStAM, Urk. 1, 1791
Demandt, Regesten 2, S. 1013 Nr. 2550.
** Demandt, Regesten 2, S. 1013 Nr. 2550.


Anmerkung:
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Weiteres:
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1499 (30.06.) Die Brüder von Grüßen erhalten die Vogtei in Ober-Erlenbach  
* 1499 (30.06.) Die Brüder von Grüßen erhalten die Vogtei in Ober-Erlenbach. Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Apel und Hans von Grüßen mit der Vogtei zu Ober-Erlenbach, die dem +Landgrafen Heinrich III. durch den Tod des Adam von Erlenbach heimgefallen und von Apel mit Zustimmung des Landgrafen dem damit Belehnten Konrad Katzenelnbogen abgekauft und zu Lehen getragen worden war, als Mannlehen.
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Apel und Hans von Grüßen mit der Vogtei zu Ober-Erlenbach, die dem +Landgrafen Heinrich III. durch den Tod des Adam von Erlenbach heimgefallen und von Apel mit Zustimmung des Landgrafen dem damit Belehnten Konrad Katzenelnbogen abgekauft und zu Lehen getragen worden war, als Mannlehen.
** Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 70 Nr. 273.
Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 70 Nr. 273.
* 1503 (12.07. St. Goar) Bei einer Aussage des katzenelnbogischen Jägermeisters Seitz vor dem hessischen Marschall Johann Meisenbug betreffend der Jagdgerechtigkeiten des gestorbenen Graf Philipp von Katzenelnbogen am Häuser Wald und über den daraus entstandenen Streit berichtet Seitz über eine Bemerkung des Pfalzgrafen Friedrich bei Rhein, welcher gegenüber Seitz schmähend mehrere uneheliche Kinder (Erben) Graf Philipps von Katzenelnbogen andeutet.  
 
** Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6407 - Demandt schreibt über diese Begebenheit folgendes: „Eine besonders aufschlussreiche Nachricht, da wir nur einen einzigen Bastard Graf Philipps d. Ä. mit Namen kennen (Konrad von Katzenelnbogen). Sollte dieser Vorwurf auch Einfluss auf die Ablehnung Pfalzgraf Philipps gehabt haben, die verabredete Ehe mit Graf Philipps Enkelin Ottilie einzugehen? (vgl. Nr. 5462)“.
1503 (12.07. St. Goar)
* 3 Verweise auf ein Siegel von Konrads in dem er als Sohn von Philipps d. Ä. genannt wird.
Bei einer Aussage des katzenelnbogischen Jägermeisters Seitz vor dem hessischen Marschall Johann Meisenbug betreffend der Jagdgerechtigkeiten des gestorbenen Graf Philipp von Katzenelnbogen am Häuser Wald und über den daraus entstandenen Streit berichtet Seitz über eine Bemerkung des Pfalzgrafen Friedrich bei Rhein, welcher gegenüber Seitz schmähend mehrere uneheliche Kinder (Erben) Graf Philipps von Katzenelnbogen andeutet.  
** Signatur: A 1 Nr. 219/15 und 219/16 (2. Siegel) (1488)
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6407
** Signatur: B 17 Nr. 46 (2. Siegel) (1490)
- Demandt schreibt über diese Begebenheit folgendes: „Eine besonders aufschlussreiche Nachricht, da wir nur einen einzigen Bastard Graf Philipps d. Ä. mit Namen kennen (Konrad von Katzenelnbogen). Sollte dieser Vorwurf auch Einfluss auf die Ablehnung Pfalzgraf Philipps gehabt haben, die verabredete Ehe mit Graf Philipps Enkelin Ottilie einzugehen? (vgl. Nr. 5462)“.
 
3 Verweise auf ein Siegel von Konrads in dem er als Sohn von Philipps d. Ä. genannt wird.
Signatur: A 1 Nr. 219/15 und 219/16 (2. Siegel) (1488)
Signatur: B 17 Nr. 46 (2. Siegel) (1490)
 
 
 


== Zum 100. Todestag – Der Lebensweg der Prinzessin Marie von Battenberg, Fürstin zu Erbach-Schönberg (1852–1923) ==
== Zum 100. Todestag – Der Lebensweg der Prinzessin Marie von Battenberg, Fürstin zu Erbach-Schönberg (1852–1923) ==

Version vom 26. Juli 2023, 09:03 Uhr

Der letzte Katzenelnbogen

Mitteilungen über Conrad von Katzenelnbogen Verzeichnis der verwendeten Quellen zum Artikel “Der letzte Katzenelnbogen “ in Hessische Genealogie Heft 2 2023 erstellt von Leon Kurzawa, Pfungstadt-Eschollbrücken:

  • 1422-1432 geboren:
    • nach Baur in Archiv für Hessische Geschichte und Alterthumskunde (AHG), Band XI, 1867 (S. 176).
    • Auf Grund der neusten Erkenntnisse bezüglich des Bastardfadens im Siegel Konrads ist von einer Geburt kurz vor 1422 auszugehen.
  • 1448 In der Abrechnung des Hohensteiner Landschreibers Konrad Letsche für das am 21.02.1448 beginnende Rechnungsjahr wird ein Conrad genannt bei dem es sich eventuell um Konrad v. Katzenelnbogen handelt. Es heißt dort: Gemyn ußgabe myner rechnunge, angehaben uff den mitwoichen nach dem sontag, alß myn gn. Herre geyn Hoenstein qwam und reydt uff dornstag nach dem sontage Oculi (29.02.) dannen: … Die ziit her Conrait zu Michelnbach 2 fl. vor honige geben und ½ fl. vor eynen nuwen hammen und eynen alden zu placken. –
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6098/8
    • Demandt vermutet, dass es sich bei dieser Nennung um Konrad von Katzenelnbogen handeln könnte. Daraus könnte weiter abgeleitet werden, dass Konrad eventuell zu dieser Zeit als Pfarrer zu Michelbach tätig war und erst später nach Roßdorf wechselte.
  • 1449 (02.01.1450) Unter diesem Datum wird in der Abrechnung des St. Goarer Zollschreibers Werner Wacke ein Conrad genannt bei dem es sich wahrscheinlich um Konrad v. Katzenelnbogen handelt. Es heißt dort unter genanntem Datum: - 4 alb. vertzert Conradus, als er von Mentz herab fuere.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6084/17
  • 1449 (vermutlich Februar 1450) In gleicher Rechnung wie oben wird an späterer Stelle aufgeführt: - 3 fl. 1 alb. Henrico, verzert Henricus zo den 2 fl., die yme Erff gab, als er zo mym hern von Coellen reit, das gelt hieß und Conradus darfurt nach lude eyns zedels, ich von yme hain. – Es handelt sich vermutlich wiederum um Konrad von Katzenelnbogen.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6084/18
  • Beide Nennungen in der Rechnung, auch wenn sie nicht speziell zuzuordnen sind, passen ins Bild. In der von Bauer in AHG, Band XI, 1867 (S. 175) zitierten Urkundenabschrift wird von geleisteten und zu leistenden treuen Diensten Konrads gesprochen. Dies weist darauf hin, dass er schon vor dieser Zeit, also vor 1457, für Graf Philipp v. Katzenelnbogen d. Ä. tätig war.
  • 1450 In der Aufstellung des junggräflichen Darmstädter Landschreibers Hans Mainzer über die Zehrungskosten Graf Philipps v. K. d. J. und seiner Gemahlin Ottilie sowie ihres Gesindes und ihrer Gäste in den Darmstädter Wirtshäusern von August 1449 bis Dezember 1451 (I) mit Besoldungsliste des junggräflichen Hofgesindes (II) und einer (späteren) Aufstellung der von Graf Philipp d. J. hinterlassenen Schulden (III) findet Konrad wie folgt Erwähnung: 3. Diß ist man Peter Linse schuldig: … - Off den mitwochin zu nacht 9 d. und galt vor her Conradt 7 d. und vor Henchin scherer 7 d. –
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6273/3
  • 1450 In der Abrechnung des St. Goarer Zollschreibers Werner Wacke für das Rechnungsjahr 1450/51 wird erstmalig Konrad als Sohn von Graf Philipp von Katzenelnbogen genannt. In der Rechnung heißt es unter Nr. 50 welche fällt unter die Ausgaben:
    • Schuhgemecher, liechtmecher, belzer, snyder und duchscherer: 2 par (Kappum, ergibt sich aus vorherigem Posten) Conrade myns hern soin. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6085/50
  • 1454 (16.01.1455) In der Abrechnung des Darmstädter Landschreibers Johann Meilsheimer für das Rechnungsjahr 1454/55 findet Konrad wie folgt Erwähnung: 96. Diß nachgeschrieben hait myn gn. Herre zu Russelheym… - 1 ort han ich Cresten Ganßen gesinde geschenck(t), alß Conradus mich solichs hait bescheiden.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6096/96
  • In der gleichen Abrechnung der Darmstädter Landschreiberei wie oben findet Konrad wie folgt Erwähnung: 101. Zirung des landschribers etc.: - 25 s. 3 h. hait Conradus, Hachenburg, ich und myn knecht vor czirt uff montag, dinstag nach purificationis Marie virginis (03.-04.02.1455), alß wir geyn Heydelberg gereden warn nawe myner jung frauwen ruck. – Eyn gulden wert weckpfe(n)ge, gabe ich Conrado, solt er mynem gn. Hern brengen geyn Rinfels, wolt sin gnade den münczmeyster zu Bacherach lassen schauwen. – 1 fl. haidt Conradus, ich, myn knecht vorczirt uff mitwochen vor Letare, alß wir zu dem andern malle geyn Aschaffenburg gereden warn mit Conrado.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6096/101
  • In der gleichen Abrechnung der Darmstädter Landschreiberei wie oben findet Konrad wie folgt Erwähnung: 107. Zirung zu Twingeburg: - 4 s. hait Conradus und hachenburg vorczirt uff den zwolfften (06.01.1455), alß Conradus geyn Twingenburg bescheiden waß, die sachen han zwissen Hauwensteyn und Snyders Conrado mit irn perden. - … - 8 s. hait Conradus, Hachenburg, der landschriber und myn knecht vorczirt uff Montag nach unser lieben frauwen tag liechtwyunge (03.02.), alß Hauwensteyn usß dem thorn gelassen wart, und auch uff denselben tag geyn Heydelberg reden und solden myner jung frauwen rock holn und beczaln. - … Zirung zu Heydelberg: 3 fl. 8 s. 4 d. han ich dem wirt zu Heydelberg geben von des smyedts wegen zu Heydelberg vor 34 ymß, eden ymps vor 8 d., hait Dyelchin Müspachs knecht vorczirt, und ist gewest 16 s. vor butter und essig und vor hong und vor speck und 1 ½ fl. dem smyede vor sin arbedt, alß ich des eyn zeddel han von stuck zu stucken geschriben steet und Conradus auch wol weiß. –
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6096/107
  • In der gleichen Abrechnung der Darmstädter Landschreiberei wie oben findet Konrad wie folgt Erwähnung: 109. Gemeyn zirunge ich usßgeben und beczalt han: - 7 ½ s. han ich Hen von Lauffensfelden geben, redt zu mynem junghern von Hanauwe mit eynem briff, gab imen Conradus, solt eyn antwort holn.-
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6096/109
  • In der gleichen Abrechnung der Darmstädter Landschreiberei wie oben findet Konrad wie folgt Erwähnung: 134. Usßgifft dem seddeler zu Gerauwe 54: … Conradus pastor: 6 s. umbe 1 bambust, 5 s. umbe 1 par gürtten, 1 tn. von 1 saddel zu foln, 1 ½ fl. 1 ort umbe 1 nuwen saddel, 1 tn. von saddel zu foln. -
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6096/134
  • In der gleichen Abrechnung der Darmstädter Landschreiberei wie oben findet Konrad wie folgt Erwähnung: 145. … Ußgifft gelts dem keller zu Darmstadt und sinem gesinde anno 54: - 5 fl. minus 1 tn. han ich Kethgin der kammermegede geben, alß Conradus, der keller, ich mit ir gerechent han, ist ir gewert vor alle ding, sye vordint gehabt hait nach anczel erß jars, alß man derselben megede orleibe geben hait.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6096/145
  • 1455 Im Inventar der Kellerei Auerbach anlässlich ihrer Übertragung an den neuen Kellner Kunz Kraft wird Konrad erwähnt. Zusätzlich soll er nach Demandt dieses Inventar geschrieben haben. Betreffen Konrad von Katzenelnbogen steht in diesem Inventar: 3. Diß hernachgeschr. Frucht han ich Johannes Meylshemmer lantschriber Contz Crafften nuwe keller zu Urberg uff dem huß Urberg gelibbert und gewert uff mitwochen nach dem heilligen Phingsttag in biiwesen her Conradts und Waltmanshusen: …
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6274/3
  • 1455 In der Abrechnung des Stadechener Kellners Henne Becker über seine Einnahmen und Ausgaben an Geld, Frucht, Wein und Hühnern in dem am 03.03.1455 beginnenden Rechnungsjahr findet Konrad (v. Katzenelnbogen) wie folgt Erwähnung: - Ausgabe (an Hafer): 372 Ml. 2 ½ Fz. ½ Kumpf. – Darunter: … - ½ Ml. Für Heinrich Mosbach und Konrad (von Katzenelnbogen) am 22. Und 23. Januar. –
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6248 - - Zwar hat Demandt den Zusatz „von Katzenelnbogen“ hinzugefügt, dennoch ist davon auszugehen, dass es sich hierbei wirklich um Konrad von Katzenelnbogen handelt. Die Nennung mit dem Amtmann Heinrich Mosbach ist relativ eindeutig und lässt wenig Zweifel zu.
  • 1456 In der Abrechnung des Reinheimer Kellners Peter von Balkhausen über seine Einnahmen und Ausgaben an Frucht, Wein, Vieh und sonstigen Lebensmitteln im Jahr 1456 findet Konrad (v. Katzenelnbogen) wie folgt Erwähnung: 5. Ausgabe an Korn: - 1 Ml. Kam auf Geheiß Konrads (von Katzenelnbogen) zu Weihnachten nach Darmstadt, als der Graf da war. –
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6207/5
  • 1457 Conrad von Katzenelnbogen Pastor zu Roßdorf bekommt von Philipp von Katzenelnbogen ein Haus zu Darmstadt zugesichert. Er wird als Conradus Pastor zw Roßdorf unser Son bezeichnet.
    • Nach Baur AHG Band XI, 1867 (S. 175).
    • und HStAD, E 12, 125/2
  • 1458 Conrad von Katzenelnbogen als Pastor zu Roßdorf und Landschreiber zu Dornberg tritt als Schlichter in einem Streitfall auf.
    • HStAD, A 14, 2742 und 1249
  • 1457 Conrad von Katzenelnbogen Pastor zu Roßdorf bekommt von Philipp von Katzenelnbogen ein Haus zu Darmstadt zugesichert. Er wird als Conradus Pastor zw Roßdorf unser Son bezeichnet.
    • Nach Baur AHG Band XI, 1867 (S. 175).
    • und HStAD, E 12, 125/2
  • 1458 Conrad von Katzenelnbogen als Pastor zu Roßdorf und Landschreiber zu Dornberg tritt als Schlichter in einem Streitfall auf.
    • HStAD, A 14, 2742 und 1249
  • 1458 (14.08.) Graf Philipp v. K. gebraucht wegen Siegelbgebrechens das Siegel seines Landschreibers Konrad.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5012
  • 1458 (08.09.) Quittung für Conrad (v. Katz.) Pastor zu Roßdorf, Landschreiber im Oberland
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5013
    • HStAM, Urk. 54, 1748
  • 1461 (09.06. Darmstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Off dinstag nache unsers hern lichnams tag anno etc. LXI ist lantgerichte zu Darmstat gehalten durch Heynrich Moßpach, amptman, und Conrait Katzenelnbogen, lantschriber zu Urburg.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/129 - Das Protokoll gibt zwei Schöffenweistümer wieder und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1458 (14.08.) Graf Philipp v. K. gebraucht wegen Siegelbgebrechens das Siegel seines Landschreibers Konrad.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5012
  • 1461 (10.06. Pfungstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Ist off hude mitwochin nach unsers hern lichams tage anno etc. LXI lantgerichte gehalten zu Pungstag durch Heinrich Mospach, amptman, unde Conrade, lantschribir zu Urburck.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/156 - Das Protokoll gibt zwei Schöffenweistümer wieder und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1461 (Darmstadt 22.10.) Graf Philipp v. K. schreibt dem Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, dass er seinen Darmstädter Landschreiber Konrad ohne Beglaubigungsschreiben zugeschickt habe mit dem Auftrag, wegen einer Anleihe mit ihnen zu verhandeln, in der Meinung, dass Konrad ihnen soweit bekannt sei, dass er einer besonderen Beglaubigung für seinen Auftrag nicht bedürfe. Er schicke ihnen Konrad also erneut mit der geforderten Beglaubigung zu und bitte sie, sein Anliegen möglichst weitgehend zu unterstützen.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5131
  • 1462 (02.10) Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen wird in einem Schriftverkehr zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt und dem Amtmann Heinrich von Mosbach wegen gefangengenommener Fischer erwähnt.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5184
  • 1464 Der Darmstädter Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen findet mehrfach in der Abrechnung des Dornberger Kellners Hans Thieme (Dyeme), über dessen Einnahmen und Ausgaben in dem zu Ostern (01.04.) 1464 beginnenden und am 22.02.1465 endenden Rechnungsjahr, Erwähnung.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6155 - Interessant ist diese Abrechnung da hier sichtbar wird, welche Tätigkeitsfelder der Landschreiber in seiner Funktion mit erfüllte.
  • 1464 (28.05. Erfelden) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist am Holengalgen zu Erfelden im dorfe gehalten durch Henrich Mospach amptman zu Urburg und Conrad lantschriber zu Darmstat of mandag nach Trinitatis anno LXIIII.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/62 - Das Protokoll gibt einzig zwei Schöffenweistümer wieder, ein sehr ausführliches betreffend die Zent und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1464 (29.05. Pfungstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist of hude zu Pungstat gehalten durch henrich Mospach dene amptman zu Urburg und Conrad lantschriber etc. of dinstag nach der heiligen drivaltigkeit tage anno etc. LXIIII
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/157 - Das Protokoll gibt ein Schöffenweistum wieder und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1464 (06.06. Jugenheim) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist zu Gogenheym gehalten of mitwuchen nach sant Bonifacius tag anno etc. LXIIII in biiwesen jungker Heinrich Mospachs des amptmans und hern Conrads lantschriber.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/83 - Das Protokoll gibt neben einem Schöffenweistum auch mehrere schwerere Vergehen und Streitsachen wieder und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1464 (07.06. ---?) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Anno domini milesimo dusent vierhundert sechzig vier jare uff dorstag nach unsers hern lichnams tag hait der bergscheff gewisst …. Daß hait Hans koilmann der kelner zu Liechtenburg von der scheffen wegen ußgesprochen in biiwesen Henrich Mospachgs, amptmans, Conradt lantschribers, Contze Krafft, kelners zu Uwerburg, Rockere schultheißen zu Rinheym, Walthanßen, Lenharten Smyt, bede keller zu Rodensteyn, mit andern vil umbstendern.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/87 - Hierbei handelt es sich um eine Abschrift eines älteren Protokolls von obigen Datum, welche 1480 durch Gernant von Swalbach, amptman zu Liechtenburg, und Johannes Melßheymer, lantschriber zu Darmstat erstellt wurde. -> Verweis: Demandt, Reg. D. G. v. K., Nr. 6295/86
  • 1465 Schäfereirechnung des Landschreibers der Obergrafschaft (Konrad von Katzenelnbogen) zu Darmstadt für das Jahr 1465.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6278
  • 1467 (13.03.) Konrad von Darmstadt (von Katzenelnbogen) wird von Graf Philipp v. K-D., seinem gnädigen, liebsten Herrn, aus besonderer Gunst als Burgmann nach Dornberg aufgenommen und erhält alle Burgmannsfreiheiten, bleibt aber verpflichtet, falls er mit Beede oder Diensten behaftete Güter kauft, diese Lasten weiter davon zu leisten. Der Graf gibt ihm und seinen Söhnen und Töchtern als Burglehen alle die Güter und Gülten, welche dem Grafen von seinem alten Landschreiber Johannes von Michelfeld und dessen Frau Getze zu Trebur heimgefallen sind, als Dornberger Burglehen. Sie sind in der Belehnungsurk. des Grafen vom heutigen Tage im Einzelnen aufgeführt. Lehnsgelöbnis Konrads. Sollte er ohne Leibeserben aber unter Hinterlassung einer Ehefrau sterben, soll diese das Lehen nach Wittumsrecht lebenslänglich genießen. Nach ihrem Tode fällt es dann an den Grafen zurück.
    • HStAM, Urk. 54, 1879
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5446 - Auf Grund der Formulierung ist es wahrscheinlich, dass hier Konrad von Katzenelnbogen gemeint ist. Die Nennung von Darmstadt könnte von Konrads Besitzungen dort herrühren.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5447 - Urkunde zum gleichen Datum und betreff. Alle als Lehen vergebenen Güter werden im Regest aufgeführt.
  • 1467 (03.06.Jugenheim) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten zo Sehem off mitwochen noch unsers hern lichnams tagh anno domini etc. LXVII in biiwesen juncker Henrich Moßpach und hern Conrad lantschireber.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/84 - Das Protokoll gibt ein kurzes Schöffenweistum wieder welches einen einzelnen Fall betrifft. Es wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1467 (04.06. Pfungstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Dis lan(t)gericht ist gehalten off dornstag sent Bonifacius abend zu Pongstat anno etc. LXVII in biiwesen Henrich Moißbach und Conrat lantschribers.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/158 - Das Protokoll gibt KEIN Schöffenweistum wieder und behandelt nur normale Fälle. Es wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1468 (28.03. Pfungstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist zu Pungstat gehalten wurden of mandag nach dem suntage Letare i der vasten anno etc. LXVIII durch hern Conraden lantschriber.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/159 - Das Protokoll gibt ein Schöffenweistum wieder und wurde höchst wahrscheinlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1468 (03.05.) Graf Philipp v. Katzenelnbogen kauft von den Brüdern Henne und Walter v. Buseck, Söhnen des verstorbenen Gilbrecht, und Milderim v. Schadenstein, Hennes Frau, und Hildegard v. Buseck, Walters Frau, deren Höfe, Gerichte, Renten, Gülten, Zinsen, Mühlen, Hörige, Besthäupter, Dienste, Wälder und Gefälle an Kappaunen, Hühnern, Käsen und Eiern zu Pfungstadt genannt Gilbrechtshof, zu Hahn (zum Hayne) auf dem neuen Wege unter den Eichen, zu Eschollbrücken, zu Eberstadt und zu Seeheim. Da aber der gräfliche Landschreiber Konrad von Darmstadt (von Katzenelnbogen), Konrad Kraft und Konrad von Biebesheim, Zollschreiber zu Gernsheim, zur Hälfte Mitkäufer sind und auch die Hälfte der Kaufsumme bezahlt haben, sollen sie den Hof, den der alte Schultheiß zu Pfungstadt innehat, sowie einen zweiten, erblich verliehenen Hof nunmehr selber erblich erhalten.
    • HStAD, B 3, 524
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5487
    • Verweis auf: (Archiv für Hessische Geschichte 5, 1848, XVI, 24) - Es ist davon auszugehen, dass Konrad von Katzenelnbogen gemeint ist. Im oben genannten Verweis hat der Verfasser des Aufsatzes das „von Darmstadt“ ergänzt. Vermutlich ist dies aus der originalen Urkunde nicht ersichtlich und so hat der Verfasser die historische Person einfach in die, im Aufsatz behandelte, Familie von Darmstadt einsortiert. - Weiter wäre es unlogisch, wenn hier ein anderer Konrad als Darmstädter Landschreiber gemeint wäre, ist doch Konrad von Katzenelnbogen vor und nach dieser Nennung in HStAD, B 3, 524 und HStAM, Urk. 54, 1879 als Landschreiber belegt.
  • 1468-1469 Graf Philipp von Katzenelnbogen belehnt Konrad von Katzenelnbogen, seinen Landschreiber zu Darmstadt, wegen der ihm erwiesenen und noch zu erweisenden willigen Dienste mit der Hälfte des Zehnten, gen. Burghusens Zehnte, den der +Otto Breder von Hohenstein vom Grafen zu Lehen hatte und dessen andere Hälft Gerhard von Breithardt noch vom Grafen zu Lehen trägt. Lehensverpflichtung Konrads. Wenn Konrad vor seiner Frau Gertrud ohne Leibeserben verstirbt, dann soll diese das Lehen lebenslänglich genießen. Nach ihrem Tod fällt es an den Grafen zurück. Siegel des Ausstellers.
    • HStAM, Urk. 54, 1923
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5534 - ! Das Datum ist versehentlich ausgelassen, da der Revers mit den Worten schließt: Geben in dem jare unde den tag wie vorgeschrieben stet. Die Urkunde gehört (auch nach der Schreiberhand) in die Jahre 1468/1469, da Konrad 1467 März 13 noch nicht verheiratet war, 1470 Dezember 17 die Obergrafschaft aber bereits an Landgraf Heinrich von Hessen übertragen wurde.
  • 1469 (12.11.) Ritter Konrad von Frankenstein bekundet, dass er die 10 fl. und die 10 Pfd. H. die ihm Graf Philipp v. K. jährlich zu Martini als Lehnsgeld gibt, für dieses Jahr von dem gräflichen Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen erhalten habe. Er quittiert und siegelt.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5568
  • 1472 Der Landschreiber (Konrad von Katzenelnbogen) findet mehrfach in der Abrechnung des Darmstädter Kellners Peter Pfeilsticker über dessen Einnahmen und Ausgaben Erwähnung.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6144 - Interessant ist diese Abrechnung, da hier sichtbar wird, welche Tätigkeitsfelder der Landschreiber in seiner Funktion mit erfüllte.
  • 1473 (14.-16.03.) Schriftverkehr mit Konrad von Katzenelnbogen betreffen Dr. Melchior Wittich.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5701, 5703 und 5704.
  • 1473 (16.03) Konrad (v. Katzenelnbogen) Landschreiber zu Darmstadt berichtet Graf Philipp v. Katzenelnbogen über seinen Kontaktversuch zu Melchior Wittich.
    • HStAM, Urk. 1, 4578 (Digitalisat vorhanden)
    • Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1591 Nr. 5703.
    • Ebenso Nr. 4579 und 4581 in gleicher Sache.
  • 1473 (17.08.) Der Landschreiber Konrad (von Katzenelnbogen) fordert den Darmstädter Keller (Peter Pfeilsticker) auf, ihm morgen 2 Bratspieße, 2 der größten Bratpfannen, 300 Schüsseln, 100 Krüge und 3 Flaschen zu schicken, während er mit demselben Gefährt Zwiebeln zurücksenden wird. Er (Konrad) hat ferner Spieß beauftragt, zu dieser Hochzeit etliche Vögel zu fangen und derweilen sein Pferd bei ihm (Pfeilsticker) unterzustellen; Er (Pfeilsticker) möge den Hausknecht beauftragen, das Pferd von Spieß in dieser Zeit zu versorgen.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5737a
  • 1473 (03.09.) Ottilie von Nassau quittiert über 500 fl. die ihr Konrad Landschreiber des Graf Philipp von Katzenelnbogen im Auftrag des gleichen hat auszahlen lassen.
    • HStAM, Urk 54, 1977
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5741
  • 1473 (25.09.) Konrad von Katzenelnbogen wird als Landschreiber -> und Zollschreiber zu Ehrenfels in einem Protokoll des Mainzer Domkapitels betreffend den Streit um den Gernsheimer Wald genannt. - Demandt vermutet, dass die Bezeichnung als Zollschreiber ein Fehler des Protokollanten war.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5742
  • 1473 (30.11.) Conrad von Katzenelnbogen Unterhändler bei der Vermittlung des Ehevertrags zwischen Philipp v. Katzenelnbogen und Anna v. Braunschweig. (Konrad siegelt mit)
    • HStAM, Urk. 1, 4040 (Digitalisat vorhanden)
    • Ebenso Nr. 4041. Jüngere Abschrift HStAM, Urk. 1, 1714 (Digitalisat vorhanden)
    • Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, Nr. 5753.
  • 1474 (24.01.) Graf Philipp weist seiner Frau Anna eine Morgenabgabe an. Es siegelt unter anderen Conrad von Katzenelnbogen.
    • HStAM Urk. 1, 1715 (Digitalisat vorhanden)
  • 1475 (04.09.) Graf Oswald von Thierstein quittiert, dass ihm Konrad Katzenelnbogen Landschreiber zu Darmstadt 500 fl. der Leibrente seiner Frau ausbezahlt habe.
    • Nach Lagis wohl aus dem HStAM
    • Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, Nr. 5845.
  • 1477 (28.03.) Oswald Graf zu Thierstein quittiert, dass er von Konrad Katzenelnbogen Landschreiber zu Darmstadt 500 fl. erhalten habe.
    • HStAM, Urk. 10, 457 (Digitalisat vorhanden)
  • 1477 (09.10. Pfungstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Off dornstag sent Dyonisius tagh anno etc. LXXVII ist lantgericht zu Pongstat gehalten in biiwesen Henrich Moißpach, amptmans, und Conrad Katzenelnbogen, lantschribers.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/160 - Das Protokollgibt neben einem Schöffenurteil auch ein Todesurteil wieder.
  • 1478 (14.03.) Oswald Graf zu Thierstein quittiert, dass er vom Darmstädter Landschreiber Konrad Katzenelnbogen 500 fl. erhalten habe.
    • HStAM, Urk. 10, 458 (Digitalisat vorhanden)
  • 1478 (27.08. Ober Ramstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten worden zu Ober Ramstat in biiwesen Henrich Moispach, amptmans, und Conrat Katzenelinbogen, lantschribers, uff dornstag nach sant Bartholomeus tagh anno etc. LXXVIII. Hie ist bleben biß zu dem andern tage (neben Henrich Mospach eingefügt)
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/113 - Das Protokoll ist außerordentlich lang und ist in 40 Punkte unterteilt. Hierbei befindet sich kein Schöffenweistum.
  • 1478 (28.08. Jugenheim) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten worden zo gogenheim uff fritagh nach sent Bartholomeus tagh anno etc. LXXVIII in bywesen Henrich Moispags, amptmans, und Conrads Katzenelinbogen, lantschribers.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/85 - Das Protokoll gibt ein Schöffenweistum wieder, welches die Rechte des Grafen v. Katzenelnbogen betrifft und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1480 (10.03.) Conrad von Catzenelnbogen reversiert sich dem Landgrafen Heinrich von Hessen über seine Belehnung mit einem Burglehen zu Dornberg.
    • HStAM, Urk. 94, 65
  • 1480 (02.06.) Schließung des Zoll zu Gernsheim im Beisein des Darmstädter Landschreibers Konrad von Katzenelnbogen.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 247 / 249, Nr. 1397.
  • 1480 (11.10.) Abrechnung des Zolls zu Gernsheim im Beisein von Konrad von Katzenelnbogen
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 259, Nr. 1420.
  • 1480 (06.11. Ober Ramstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten worden in biiwesen der vesten Henrich Moispach, Gernant von Swalbachs, amptlude, und Conrat von Katzenelnbogen, lantschribers, zu Ober Ramstat uff mandag nach Allerselentag in anno etc. LXXX
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/114 - Das Protokoll gibt ein Schöffenweistum wieder.
  • 1480 (08.11. Jugenheim) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten worden zu Gogenheim in biiwesen der vesten Heinrich Mospachs, Gernant von Swalbachs, amptlude, und Conrait von Katzenelnbogen, lantschribers, uff mitwoch nach Allerselen tag anno etc. LXXX
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/92 - Das Protokoll gibt zwei Schöffenweistümer wieder, u. a. eines betreffend die Rechte des Grafen v. Katzenelnbogen und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1480 (26.12.) Abrechnung des Zolls von Gernsheim im Beisein des Landschreibers Konrad von Katzenelnbogen.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 267, Nr. 1436.
  • 1481 (21.05. Ober Ramstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten zo Ober Ramstat uff mantag noch dem sontag Cantate anno etc. LXXXI in biiwesen Henrich Moißpach, amptmans, und Conrait Katzenelinbogen, lantschribers unsers gn. Lieben hern des lantgraven.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/115 - An diesem Tage wurde ein Todesurteil vollstreckt.
  • 1481 (14.07. Erfelden) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten worden zu Erfelden uff samßtag nach sant Margareden tag anno etc. LXXXprimo in biiwesen der vesten junchern Heinrich Mospach und Conrat von Katzenelnbogen amptman und lantschriber.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/66 - Das Protokoll gibt u. a. ein Schöffenweistum wieder betreffend der „landtbaeche“ und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1481 (27.07.) Bernhard Pheiser quittiert dem Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen über sein Gehalt, dass er von selbem erhalten hat.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 287, Nr. 1470.
  • 1481 (22.08. Groß Gerau?) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist gehalten uff mitwochen vor sent Bartholomeus tagh in biiwesen Henrich Moßbach, amptmans, und Conrait Katzenelnbogen, lantschribers, anno domini etc. LXXXI
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/184 - Das Protokoll gibt u. a. zwei Schöffenweistümer wieder.
  • 1482 (18.01. Groß Gerau?) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß nochgeschriben lantgericht ist gehalten worden uff fritag nach sent Thoeniis tagh in biiwesen Henrich Moßpach, amptmans, und Conrait lantschribers, anno etc. LXXXII
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/185 - An diesem Tag wurden drei Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt.
  • 1483 (21.03.) Bartholomäus von Eten, der freien Künste und Arzenei Doktor, quittiert dem Darmstädter Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen über die ihm von dem + Landgraf Heinrich [III.] von Hessen zur Frankfurter Fastenmesse fälligen 60 fl.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 365 Nr. 1608.
  • 1483 (10.04. Darmstadt) In den Landgerichtsprotokollen der Obergrafschaft Katzenelnbogen heißt es: Diß lantgericht ist zo Darmstat gehalten worden uff dornstag nach Quasimodogeniti in biiwesen Henrich Moßpach, amptmans, und Conrat Katzenelnbogen, lantschribers, wtc. Anno domini etc. LXXXIII
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/132 - Zu diesem Datum wurden u. a. drei Todesurteile vollstreckt.
  • 1483 (02.05.) Hartmann Herfridt, dem der verstorbene Landgraf Heinrich [III.] jährlich 10 fl. zu Walpurgis aus der Kellnerei Darmstadt verschrieben hat, quittiert Herrn Konrad Katzenelnbogen, Landschreiber zu Darmstadt, über diesen Betrag.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 369 Nr. 1615.
  • 1483 (24.05) Hans von Wallbrunn d. Ä., dem der + Landgraf Heinrich [III.] 50 fl. auf Lebenszeit verschrieben hat, quittiert dem Darmstädter Landschreiber Konrad Katzenelnbogen und seinem Herrn Landgraf Wilhelm [III.] (d. J.) und dessen Statthaltern über diesen Betrag.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 369 Nr. 1616.
  • 1483 (04.09.) Hans von Wallbrunn d. Ä. bekundet, dass ihm der Landschreiber Konrad Katzenelnbogen heute 250 fl. zu je 26 alb. in Münze im Namen Landgraf Wilhelms [III.] (d. J.) bezahlt hat, worüber er diesen, den Statthaltern und den Landschreibern, quittiert, als Abschlag auf die Summe, die ihm der + Landgraf Heinrich [III.] schuldig geblieben ist.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 375 Nr. 1627
  • 1483 (08.09.) Bartholomäus von Eten, der freien Künste und Arzeneien Doktor, quittiert dem Darmstädter Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen über den Empfang der ihm von dem + Landgraf Heinrich [III.] von Hessen zur Frankfurter Herbstmesse verschriebenen 60 fl.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 375/377 Nr. 1628.
  • 1483 (13.11.) Philipp von Frankenstein, dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] (d. J.) 6 fl. fällig sind, quittiert dem Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen über diesen Betrag.

Siegel des Ausstellers.

    • Demandt, Schriftgut 2, S. 381 Nr. 1638.
  • 1483 (23.11.) Wentz Hoffmann von Georgenhausen, dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] (d. J.) 6 fl. Dienstgeld fällig sind, quittiert dem Darmstädter Landschreiber Konrad von Katzenelnbogen über diesen Betrag. Es siegelt Philipp Schreiber, wohnhaft zu Darmstadt.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 383 Nr. 1644.
  • 1483 (01.12.) Gernand von Schwalbach, Amtmann zu Lichtenberg, dem jährlich von Landgraf Wilhelm [III.] (d. J.) 80 fl. Dienstgeld verschrieben worden sind, quittiert dem Landschreiber Konrad Katzenelnbogen über diesen Betrag. Siegel des Ausstellers.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 387 Nr. 1650
  • 1483 (28.12.) Kraft von Sindersbach, dem von Landgraf Wilhelm [III.] (d. J.) jährlich 6 fl. Dienstgeld fällig sind, quittiert dem Darmstädter Landschreiber Konrad Katzenelnbogen über diesen Betrag.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 391 Nr. 1657.
  • 1484 (07.02.) Göbel Kranich von Lamsheim, der von dem + Landgrafen Heinrich [III.] von Hessen und seinen Erben aus den Dörfern Gerau und Arheiligen jährlich Februar 2 150 fl. in Gold erhält, die ihm entweder zu Frankfurt, Oppenheim oder Worms zu bezahlen sind, quittiert dem Landschreiber zu Gerau Konrad von Katzenelnbogen über diesen Betrag, den er ihm zu Worms entrichtet hat.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 393 Nr. 1663.
  • 1484 (9./10.02. Rathaus zu Seeheim.) Notariatsinstrument des Johann Heest aus Darmstadt, Kleriker Mainzer Diözese, über das Urteil des Schöffengerichts vom Heiligenberg in den Streitigkeiten zwischen den Ganerben von Tannenberg und Landgraf Wilhelm [III.] sowie das Weistum über die Rechte der Ganerben. Für Landgraf Wilhelm [III.]: Amtmann Heinrich Mosbach, Hans von Wallbrunn d.Ä. und Landschreiber Konrad Katzenelnbogen.
    • Nach Lagis: Hefner, Tannenberg, S.64-66 und Schneider, Erbachische Stamm-Tafel, S.591 Urkunde 51
  • 1484 (29.02.) Philipp von Frankenstein, dem jährlich zu Fastnacht 12 fl. zu Dornberg von Landgraf Wilhelm [III.] (d. J.) fällig sind, quittiert dem Landschreiber Konrad Katzenelnbogen über deren Empfang.
    • Demandt, Schriftgut 2, S. 393 Nr. 1664.
  • 1486 (23.10. Erfelden) Diß lantgericht ist zu Erfelden am Holngalgen gehalden uff Mandag nach der XIM jung frauwen tag anno LXXXVI in bywesen der vesten und erbern hern Gotfrytt von Cleen, amptman zu Urburgk, He(n)rich Mospach, Conradt Katzenelnbogen, Johannes Meylsheymer lantschriber und ander vil myns gn. Hern dyner.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6295/67 - Das Protokoll gibt mehrere Schöffenweistümer wieder u. a. Wiederholungen von Nr. 6295/62 und wurde vermutlich durch Konrad von Katzenelnbogen geschrieben.
  • 1486 (27.11. Leeheim) Konrad von Katzenelnbogen, Amtmann zu Dornberg, tritt als Vertreter für das Kloster Eberbach bei einem Vergleich zwischen genanntem Kloster, dem Stift St. Alban zu Mainz und der Gemeinde Leeheim auf.
    • HHStAW, 22, U 1747 (Digitalisat vorhanden) (Gute Qualität mit Siegel !)
  • 1487 (14.01.) Konrad von Katzenelnbogen, Amtmann zu Dornberg, siegelt eine Urkunde über einen Vergleich wegen einer Streitsache zwischen Verschiedenen Personen und Junker Eberhard Vetzer v. Geispitzheim.
    • HStAD, B 15, 420
  • 1488 (17.03 Trebur) Konrad von Katzenelnbogen, Amtmann zu Dornberg, tritt zusammen mit dem Amtmann von Darmstadt als Vermittler in einer Streitsache auf. (Urkunde gibt über den Vergleich Auskunft).
    • HStAD, A 1, 219/14 (Digitalisat vorhanden)
  • 1488 (24.06.-03.07.) Bei der Verkündung über die Erbverbrüderungshuldigung wird Konrad von Katzenelnbogen als Junker und Amtmann zu Dornberg genannt.
    • HHStAW, 170 I, U 2020
    • Nach Lagis Regest (Auszug): Bericht über die Erbverbrüderungshuldigung welcher vorgetragen wird: „Juni 27 zu Groß-Gerau im Haus des Anthes Henchin vor Junker Konrad von Katzenelnbogen, Amtmann zu Dornberg, in Anwesenheit der Gemeinde, wo der Amtmann erklärte, er habe, als von den Statthaltern seines Herrn zu Hessen die Erbverbrüderungshuldigung gefordert wurde, diese als der nassauischen Heiratsverschreibung vorbehalten, verweigert, und erst durchgeführt, als der Statthalter erklärt hatte, daß es mit Wissen und Willen von Nassau geschehe“
  • 1489 (03.08. Darmstadt) Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er seinen Amtmann zu Dornberg und Rat Konrad von Katzenelnbogen, seine Söhne und Töchter als Burgmann zu Dornberg angenommen hat und sichert ihm die Burgmannsfreiheit zu, die aber nicht für gekaufte Bede oder dienstbare Güter gelten soll. Außerdem belehnt er ihn mit allen Gülten und Gütern, die der +Johann von Michelfeld, Landschreiber zu Darmstadt, und seine +Frau Getze von Trebur (Driebur) hinterlassen haben, die an den +Grafen Philipp von Katzenelnbogen zurückgefallen sind, als Burglehen zu Dornberg, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug. Beim erbenlosen Tod des Konrad soll seine Frau diese Lehen als Wittum bis zu ihrem Tod nutzen.
    • Nach Lagis: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 124 Nr. 498. (Regesten der Lehnsurkunden HStAD E 14 G, 2/1)
  • 1489 (03.08. Darmstadt) Landgraf Wilhelm belehnt seinen Amtmann zu Dornberg und Rat Konrad von Katzenelnbogen mit der Hälfte des sog.Burghaus-Zehnten, wie er ihn vom verstorbenen Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen. Für den Fall des erbenlosen Todes von Konrad soll seine Witwe Germud ihn lebenslänglich besitzen.
    • HStAD, E 14 G, 2/1
    • Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 125 Nr. 499.
  • 1489 (03.08.) Conrad von Catzenelnbogen reversiert sich dem Landgrafen Wilhelm von Hessen über seine Belehnung mit einem Burglehen zu Dornberg.
    • HStAM, Urk. 94, 66
  • 1489 (04.08. Darmstadt) Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Amtmann zu Dornberg und Rat Konrad von Katzenelnbogen mit dem Zehnten zu Schneppenhausen samt Bede und Frondiensten, aber alle anderen Nutzungen und Gefälle ausgeschieden, als Mannlehen sowie der Eschwiese hinter dem Schloß Dornberg als Burglehen zu Dornberg. Für den Fall von Konrads Tod werden die Lehen auf Lebenszeit seiner Frau Germud überlassen. Alle jetzigen und künftigen Güter Konrads und seiner Frau verspricht der Landgraf zu schirmen und ihren Besitz samt Burgmannsfreiheiten, wie er ihn vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, aufrechtzuerhalten.
    • HStAD, E 14 G, 2/1
    • Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 124 Nr. 497.
  • 1489 (10.09.) Landgraf Wilhelm III. verkauft seinem Dornberger Amtmann Konrad von Katzenelnbogen und seiner Frau Germut eine Gülte von 130 fl. aus der Beede und den Gefällen des Dorfes Griesheim, die jährlich zu Michaelis fällig sind, für 2000 rheinische fl., über die er quittiert. Für die pünktliche Entrichtung der Gülte setzt er sein Dorf Griesheim mit allen seinen Einkommen, Gefällen und Gerechtigkeiten zum Pfand, an denen sich Konrad schadlos halten kann. Beim Tode Konrads oder Germuts soll der Überlebende die Gülte bis zu seinem Tode erhalten. Sind beide verstorben, ist die Verpflichtung zur Zahlung der Gülte erloschen. Diese Verschreibung wird damit ungültig und soll zurückgegeben werden.
    • Demandt, Regesten 2, S. 823, Nr. 2128; undatiert bei Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 358.
    • Nach Lagis: Literatur: Demandt, Personenstaat 1/2, Nr. 1536: Konrad von Katzenelnbogen, vgl.1493 Oktober 4.
  • 1490 (06.01. Frankfurt) Protokoll über den Schiedstag zwischen den Grafen Philipp und Otto von Solms. Schiedsrichter für den Pfalzgrafen: Marschall Hans von Drade (Trott ?), der Alzeyer Burggraf Erkinger von Rodenstein, der Heidelberger Vogt Philipp Forstmeister von Gelnhausen, Dr. Dietrich von Venningen und Wigand von Dienheim, für Landgraf Wilhelm [III.] Hofmeister Hans von Dörnberg, Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg, Kanzler Peter von Treisbach, der Niddaer und Lißberger Amtmann Asmus Döring, der Frankfurter Schultheiß Dr. Ludwig zum Paradies, der Darmstädter Amtmann Gottfried von Cleen, der Lichtenberger Amtmann Gernand von Schwalbach und der alte Landschreiber Konrad Katzenelnbogen.
    • Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden 2, Nr. 2093.
  • 1490 (11.01.) Landgraf Wilhelm belehnt Apel v. Grüßen mit der Vogtei zu Ober-Erlenbach, wie sie dem verstorbenen Landgrafen Heinrich III. nach dem Tod des Adam v. Erlenbach heimgefallen, von ihm an Konrad von Katzenelnbogen ausgegeben und von diesem mit Zustimmung des Landgrafen an Apel verkauft worden war, als Mannlehen.
    • HStAD, E 14 G, in 2/1
    • Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 20, Nr. 78.
  • 1490 (19.01.) (Kurt von Katzenelnbogen?) Die landgräflichen Räte Hofmeister Hans von Dörnberg, Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg, Kanzler Peter von Treisbach, Asmus Döring, Amtmann zu Nidda, Gottfried von Cleen, Amtmann zu Darmstadt, Gernand von Schwalbach, Amtmann zu Lichtenberg, Kurt von Katzenelnbogen, Amtmann zu Dornberg, und Dr. Ludwig zum Paradies, Schultheiß zu Frankfurt, schlichten zusammen mit den Räten des Pfalzgrafen Streitigkeiten zwischen den Vettern Grafen Otto und Philipp von Solms über den Schlag zu Bessingen.
    • Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 330-331. - Diese Nennung ist höchst eigenartig! Eventuell handelt es sich um einen Sohn Konrads. Dieser müsste jedoch zeitnah verstorben sein, da der Erbgang der Güter ihn nicht berücksichtigt. Zumal noch im gleichen Jahr Konrad nochmals urkundlich erwähnt wird und auch siegelt. - Es ist vielmehr zu vermuten, dass es sich bei der Nennung des Namen Kurt um einen Übertragungsfehler handelt, also aus einem Konrad ein Kurt wurde.
  • 1490 (26.04.) Pangracze von Regenstein (Reinsteine), Deutschordenskomthur zu Frankfurt (Franckfurt) bekundet, daß die verstorbenem Brüder Ortt und Hanns von Weingarten (Wingarten) dem Conradt von Katzenelnbogen (Kaczenelnbogen), Amtmann zu Dornberg (Dornbergk), und Gyermued seiner Hausfrau ihren Haferzehnten zu Dornheim (Dornheym) für 250 Goldgulden verpfändet hatten mit Bewilligung des Lehnsherrn, Conradt Herrn zu Bickenbach (Bickenbache) verstorbenem, und nunmehr Cristoffel von Weingarten ('Wingarten), als nächster Erbe von Ortt und Hans dem Oswalt Graslagk, seinem Vetter, vergönnt hat den Haferzehnten an seiner Stelle für 250 Gulden einzulösen und daß die Eheleute und Oswalt Groschlag (Graslagk) alle Urkunden, 1) den Pfandbrief von Ortt und Hans von Weingarten (Wingarten) verstorbenem, 2) die Verwilligung von Herrn Conradt Herrn zu Bickenbach verstorbenem, 3) die Urkunde von Cristoffel von Weingarten (Wingarten) und 4) die Verschreibung und Quittung der Eheleute Oswald übergeben haben und dieser die Verschreibungen bei ihm hinterlegt hat, wonach der Zehnten den Eheleuten auf Lebzeit und dem letzten als Leibzucht und Oswald zur Ablösung zustehen soll. Falls Cristoffel von Weingarten (Wingarten) oder dessen Erben zu Lebzeit der Eheleute den Zehnten ablösen wollen, sollen Oswalt oder seine Erben dem Aussteller 250 Gulden für die Eheleute zahlen und damit den Zehnten einlösen. Nach dem Tod des letzten der Eheleute will der Aussteller Oswald die Urkunden frei zurückgeben. Aussteller Conradt von Katzenelnbogen (Kaczenelnbogen) zugleich für Gyrmud seine Hausfrau, Oswalt für sich und seine Erben
    • HStAD, B 17, 46 (Digitalisat vorhanden)
  • 1491 (18.02.) Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er wegen manigfaltiger treuer williger Dienste, die Hofmeister, Marschall und Räte Hans von Dörnberg und Johann Schenk zu Schweinsberg ihm und seinem +Vater geleistet haben, die Mann- und Burglehen, die durch den Tod des Amtmanns zu Dornberg, Konrad von Katzenelnbogen, heimgefallen sind, verleiht, nämlich alle Gült und Güter des +Johann von Michelfeld, ehemals Landschreiber zu Darmstadt, und seiner + Frau Getze von Trebur, die durch ihren Tod an Graf Philipp von Katzenelnbogen heimgefallen und Konrad als Burglehen zu Dornberg verliehen waren, den halben sog. Burghaus-Zehnten als Mannlehen, den sog. Frühmahd-Zehnten zu Schneppenhausen als Mannlehen mit Bede und Frondienst ohne alle andere Nutzung sowie die Eschwiese hinter dem Schloß Dornberg als Burglehen.
    • Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 73 Nr. 284.
  • 1490-1491 (zwischen April 1490 und Februar 1491) stirbt Konrad von Katzenelnbogen. - Ergibt sich aus der letzten Nennung (26.4.90) und dem Verweis auf den Tod (18.2.91).

Weitere Mitteilungen die Konrad von Katzenelnbogen indirekt betreffen

Die Witwe Germut und Johann von Merlau betreffend:

  • 1491 (30.03.) Die Witwe Germut von Katzenelnbogen erhält die Fischerei zu Wallerstätten.

Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er angesichts der treuen Dienste, die +Konrad von Katzenelnbogen als Amtmann zu Dornberg des Landgrafen Vater +Landgraf Heinrich [III.] und ihm geleistet hat, dessen Witwe Germut aus besonderer Gunst und Gnade die Bäche zu Wallerstädten (Steden) mit ihrer Fischerei auf Lebenszeit verliehen hat. Nach ihrem Tod sollen sie wieder an den Landgrafen zurückfallen. Siegel des Ausstellers.

    • Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 835 Nr. 2166.
  • 1491 (20.11.) Landgraf Wilhelm III. verspricht seinem Amtmann zu Dornberg, Johann von Merlau und dessen Frau Germut, die Verschreibung über den Zehnten, die Beede und den Frondienst zu Schneppenhausen, den er vormals dem verstorbenen Konrad von Katzenelnbogen und dessen damaliger Frau Germut gegeben hat, unverbrüchlich ihr Leben lang zu halten.
    • HStAM, Urk. 1, 2602 (Digitalisat vorhanden)
    • Demandt, Regesten 2, S. 842 Nr. 2181
  • 1492 (24.01.) Lagis: Johann von Merlau, Amtmann zu Dornberg, bekundet, daß, nachdem Landgraf Wilhelm [III.] ihm und seiner Frau Germut Zusage gegeben und Verschreibung getan auf Lebenszeit über Bede, Zehnten und Frondienst zu Schneppenhausen, er davon, falls er Germut überlebt, nicht mehr Gebrauch machen wird.
    • HStAD, A 1, 203/1 (Digitalisat vorhanden, jedoch schlechter Zustand)
  • 1493 (04.10.) Germut von Merlau erhält eine lebenslängliche Verschreibung von 130 fl.

Germut von Merlau, amptfraue zu Dornberg, der Landgraf Wilhelm [III.] der Junge auf Lebenszeit jährlich September 29 130 fl. verschrieben hat, bekundet, daß ihr der Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg diesen Betrag entrichtet hat. Siegel der Ausstellerin.

    • Demandt, Schriftgut 3, S. 187 Nr. 2428.
  • 1494 (15.04.) Landgraf Wilhelm [III.] der Junge schreibt dem Dornberger Amtmann Johann von Merlau und dem Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, daß Jost von Dornberg vorgebracht hat, Kunigunde, Philipps Witwe, unterziehe sich eines Ackers in der Meinung, daß er ihr vertraglich zustehe, was Jost bestreitet. Er beauftragt sie, den Vertrag daraufhin zu überprüfen und, wenn der Acker nicht darin aufgeführt ist, Jost zu seinem Recht daran zu verhelfen.
    • Zettel: Jost beklagt sich, daß ihn der Kellner zu Darmstadt wegen dieses Vertrages mit unleidlichen Worten beschwere, was er diesem und allen anderen bei Strafandrohung verbieten solle.

Demandt, Schriftgut 3, S. 271 Nr. 2599. - (1494 (09.06.) Landgraf Wilhelm [III.] der Junge befiehlt seinem Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, dem landgräflichen Kaplan Wiegand dasjenige an Geld, Wein und Korn, das man bisher dem Amtmann zu Dornberg gegeben hat, um davon einen Kaplan zu Dornberg in seiner Kost zu unterhalten, unmittelbar zu geben, da sich der Dornberger Kaplan jetzt nicht in der Kost des Amtmanns befindet.

    • Demandt, Schriftgut 3, S. 287 Nr. 2629.) -> Hat nichts Direkt mit dem Sachverhalt zu tun.
  • 1494 (12.11.) Wilhelm III. verzichtet wegen der Verdienste Johanns von Merlau auf Ansprüche. Landgraf Wilhelm III., der an seinen Dornberger Amtmann Johann von Merlau wegen der Güter seiner +Frau Germut Forderungen hatte, verzichtet darauf im Hinblick auf die Dienste, die Johann bereits seinem Vater Landgraf Heinrich [III.] geleistet hat. Er wird ihn wegen dieser Güter nicht mehr ansprechen. Siegel des Ausstellers.
    • Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 882 Nr. 2305.
  • 1494 (April-November) in diesem Zeitraum muss Germut verstorben sein.

Johann von Merlau als Amtmann zu Dornberg und seine zweite Frau betreffend.

  • 1497 (12.10) Hans von Dörnberg überlässt Johann von Merlau Güter. Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein Hofmeister, Marschall und Räte Hans von Dörnberg und Johann Schenk zu Schweinsberg nach dem Tode Konrads von Katzenelnbogen benannte Güter und Gefälle zu Groß-Gerau, Dornberg, Klein-Gerau, Trebur, Biblis, Rüsselsheim und Worfelden sowie den halben Burghaus-Zehnten erhalten und sie nun mit seiner Einwilligung dem Johann von Merlau, Amtmann zu Dornberg, überlassen haben. Er belehnt daher Johann von Merlau mit diesen Gütern und Gefällen als Mannlehen und gesteht ihm ein Erbrecht für seine weltlichen Töchter (sin eliche werntliche dochtere) zu.
    • Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 128 Nr. 514.
  • 1497 (12.10.) Johann von Merlau bewittumt seine Frau Liutgard? von Hatzfeld. Landgraf Wilhelm [III.] bewilligt seinem Amtmann zu Dornberg, Johann von Merlau, seine Frau Liutgard von Hatzfeld auf die Güter zu und vor Groß-Gerau, Klein-Gerau, Trebur und Worfelden, auf 4 Hufen Land zu Rüsselsheim, auf die Hälfte des Zehnten genannt Burghuses-zehnte, und eine Wiese hinter dem Schloß Dornberg, genannt die Eischwese, die er wie alle anderen genannten Güter vom Landgrafen zu Lehen trägt, zu bewittumen und diese Güter lebenslänglich nach Wittums- und Leibzuchtsrecht zu gebrauchen.
    • Demandt, Regesten 2, S. 708 Nr. 1879.
  • 1498 (28.08.) Landgraf Wilhelm befiehlt den Wittumsgütern einen Eid auf seine Frau abzulegen. Landgraf Wilhelm III. befiehlt seinen Ober- und Unteramtleuten, Schultheißen, Richtern und Gemeinden in allen Schlössern, Städten, Dörfern, Weilern, Wohnorten (wonungen), die er seiner Gemahlin, der geb. Pfalzgräfin Elisabeth, mit Zustimmung seiner Lehnsherren als Wittum vertrieben hat, zu huldigen und zu schwören, ihr mit allen daraus zu leistenden Diensten und Gefällen gewärtig zu sein, solange sie nach des Landgrafen Tod das Wittum innehat, wie es in der Heiratsabrede (von 1492 November 25) ausgemacht worden ist (was hier umständlich wiederholt wird). Es betrifft Darmstadt, Dornheim, Griesheim, Pfungstadt, Niederramstadt, Berkach, Büttelborn, Erzhausen (Erharts-) und Arheilgen. Wenn die Landgräfin ihren Gemahl überlebt und ihr Wittum antritt, soll sie unverzüglich und ohne alle Behinderung eingelassen und aufgenommen werden. Für diesen Fall entbindet der Landgraf die Einwohner dieser Orte von dem ihm geleisteten Eid und verweist sie an seine Gemahlin. Wenn einer von ihnen seinen Verpflichtungen gegenüber der Witwe nicht nachkommt, so ist ihr erlaubt, sich dem gegenüber aller Hilfen und Wege zu bedienen, um zu dem zu kommen, was zu ihrem Wittum gehört. Was sie dadurch an Schäden und Unkosten hat, sollen ihr die Erben des Landgrafen ersetzen. Siegel des Ausstellers. Amtleute, Schultheiße, Bürgermeister, Räte, Bürger und Einwohner der genannten Orte geloben, alle Punkte dieser Verschreibung bis zur Wiedereinlösung des Wittums für 32000 fl. zu befolgen und niemand als Bürger in ihre Gemeinschaft aufzunehmen, der sich nicht in gleicher Weise eidlich verpflichtet, wie sie es getan haben. Damit sich niemand auf Unwissenheit beziehen kann, sind sie zur Verkündigung dieser Anordnung durch Glockenschlag zusammengerufen worden.

Es siegeln für Gottfried von Cleen, Amtmann zu Darmstadt, Johann von Merlau, Amtmann zu Dornberg, als derzeitige Oberamtleute auf Befehl des Landgrafen, und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Darmstadt. Diese Siegel gebrauchen alle Unteramtleute und Untertanen in den genannten Orten mit.

    • HStAM, Urk. 1, 1791
    • Demandt, Regesten 2, S. 1013 Nr. 2550.

Anmerkung: Die Ehefrau Luitgard (von Hatzfeld) wird nur ein einziges Mal am 12.10.1497 in Verbindung mit Johann von Merlau genannt. In Lagis finden sich zu ihr weiter auch nur spärliche Spuren, die zudem noch für Uneindeutigkeit sorgen. Lagis nennt für Luitgard von Hatzfeld noch drei weitere Eintragungen. Zweimal am 29.12.1493 und einmal am 02.01.1494. Hier wird sie jedoch immer als Frau des Hans d. Ä. von Dörnberg bezeichnet und soll, nach dem Verweis in Lagis, am 15.10.1497 verstorben sein. Nicht nur, dass sie drei Tage nach der Nennung mit Johann von Merlau gestorben sein soll, nein, eine Gedächtnisplatte für sie existiert in Marburg neben der der ersten Frau von Hans von Dörnberg. Dieser Umstand gibt also Rätsel auf und die einzige plausible Erklärung könnte sein, dass es zwei Luitgards von Hatzfeld gab, was bei der weit verzweigten Familie von Hatzfeld nicht undenkbar ist. Zu bedenken ist auch, dass Hans v. Dörnberg und v. Merlau „dienstlich“ Kontakt hatten.


Weiteres:

  • 1499 (30.06.) Die Brüder von Grüßen erhalten die Vogtei in Ober-Erlenbach. Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Apel und Hans von Grüßen mit der Vogtei zu Ober-Erlenbach, die dem +Landgrafen Heinrich III. durch den Tod des Adam von Erlenbach heimgefallen und von Apel mit Zustimmung des Landgrafen dem damit Belehnten Konrad Katzenelnbogen abgekauft und zu Lehen getragen worden war, als Mannlehen.
    • Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 70 Nr. 273.
  • 1503 (12.07. St. Goar) Bei einer Aussage des katzenelnbogischen Jägermeisters Seitz vor dem hessischen Marschall Johann Meisenbug betreffend der Jagdgerechtigkeiten des gestorbenen Graf Philipp von Katzenelnbogen am Häuser Wald und über den daraus entstandenen Streit berichtet Seitz über eine Bemerkung des Pfalzgrafen Friedrich bei Rhein, welcher gegenüber Seitz schmähend mehrere uneheliche Kinder (Erben) Graf Philipps von Katzenelnbogen andeutet.
    • Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 6407 - Demandt schreibt über diese Begebenheit folgendes: „Eine besonders aufschlussreiche Nachricht, da wir nur einen einzigen Bastard Graf Philipps d. Ä. mit Namen kennen (Konrad von Katzenelnbogen). Sollte dieser Vorwurf auch Einfluss auf die Ablehnung Pfalzgraf Philipps gehabt haben, die verabredete Ehe mit Graf Philipps Enkelin Ottilie einzugehen? (vgl. Nr. 5462)“.
  • 3 Verweise auf ein Siegel von Konrads in dem er als Sohn von Philipps d. Ä. genannt wird.
    • Signatur: A 1 Nr. 219/15 und 219/16 (2. Siegel) (1488)
    • Signatur: B 17 Nr. 46 (2. Siegel) (1490)

Zum 100. Todestag – Der Lebensweg der Prinzessin Marie von Battenberg, Fürstin zu Erbach-Schönberg (1852–1923)

400 Jahre Guterding in Kraftsolms

  • So z. B. ausführlich dargestellt in Seggern, Birgit von: Der Landsknecht im Spiegel der Renaissancegraphik um 1500 – 1540, Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2003 (Volltext siehe: <https://d-nb.info/969334028/34>).

Notizen eines Pfarrers von 1794 geklärt

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Die Vorfahren der Familie Göbel aus Bessungen – vom Odenwald bis ins Allgäu

Wider die Hexenprozesse am Beispiel von Johannes Ellinger und Anton Praetorius (Angelus-Reihe, Teil 3)

Familienkunde vor hundert Jahren – 1923

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