Woord: Unterschied zwischen den Versionen
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*** In der Neustadt von [[Oldenburg (Oldenburg)|Oldenburg]] wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben. | *** In der Neustadt von [[Oldenburg (Oldenburg)|Oldenburg]] wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben. | ||
Version vom 12. März 2023, 08:50 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Woord
Amtssprache
- „Woord“ (mnd.)
- Bedeutung
- Worte, Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz.
- begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen. Von diesen ursprünglichen Sohlstätten konnte ein Erbzins erhoben werden, dass Wortgeld.
- In der Neustadt von Oldenburg wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben.
- begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen. Von diesen ursprünglichen Sohlstätten konnte ein Erbzins erhoben werden, dass Wortgeld.
Beispiel eines Lehnhofes des Stiftes Essen
- Haus Ostendorf 1628: Designation oder Verzeichniß aller Ländereye und Appertinentien Averbrock zu Lünsumb: Item auffr Wort drei Scheffelgesaidt [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf Lippebegradigungen, Zoll