Woord: Unterschied zwischen den Versionen
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===Beispiel=== | ===Beispiel eines Lehnhofes des Stiftes Essen=== | ||
* Haus Ostendorf 1628: ''Designation oder Verzeichniß aller Ländereye und Appertinentien [[Averbrock (Haltern-Holtwick)|Averbrock zu Lünsumb]]: Item [[Woord|auffr Wort]] drei Scheffelgesaidt'' <ref>Quelle: Stratmann, Bodo: Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf Lippebegradigungen, Zoll</ref> | * Haus Ostendorf 1628: ''Designation oder Verzeichniß aller Ländereye und Appertinentien [[Averbrock (Haltern-Holtwick)|Averbrock zu Lünsumb]]: Item [[Woord|auffr Wort]] drei Scheffelgesaidt'' <ref>Quelle: Stratmann, Bodo: Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf Lippebegradigungen, Zoll</ref> | ||
Version vom 11. März 2023, 10:59 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Amtssprache im Fürstbistum Münster
Amtssprache
- „Woord“ (mnd.)
- Bedeutung
- Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz.
- begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen.
- In der Neustadt von Oldenburg wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben.
- begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen.
Beispiel eines Lehnhofes des Stiftes Essen
- Haus Ostendorf 1628: Designation oder Verzeichniß aller Ländereye und Appertinentien Averbrock zu Lünsumb: Item auffr Wort drei Scheffelgesaidt [1]
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf Lippebegradigungen, Zoll