Borstkern: Unterschied zwischen den Versionen
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* Leonhart Fuchs beschreibt deren Früchte 1543 so, dass jede Schote in ihrer Frucht Körner (Bohnen) enthält, welche farblich unterschiedlich ausfallen können, nämlich rot, leibfarben, mit schwarzen Flecken behaftet, auch leberfarben und besprengt, einige aber auch schneeweiß, andere weißgrau oder gelblich. | * Leonhart Fuchs beschreibt deren Früchte 1543 so, dass jede Schote in ihrer Frucht (Schote) Körner (Bohnen) enthält, welche farblich unterschiedlich ausfallen können, nämlich rot, leibfarben, mit schwarzen Flecken behaftet, auch leberfarben und besprengt, einige aber auch schneeweiß, andere weißgrau oder gelblich. | ||
===Ernte der Borstkerne=== | ===Ernte der Borstkerne=== |
Version vom 7. Juli 2022, 08:47 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Borstkern
Amtssprache
- Borstkern (ndd.)
- 1. Bedeutung
- Aus der geborstenen Schote einer „Welschen Bohne“ entnommener Bohnenkern.
Beschreibung
- Leonhart Fuchs beschreibt deren Früchte 1543 so, dass jede Schote in ihrer Frucht (Schote) Körner (Bohnen) enthält, welche farblich unterschiedlich ausfallen können, nämlich rot, leibfarben, mit schwarzen Flecken behaftet, auch leberfarben und besprengt, einige aber auch schneeweiß, andere weißgrau oder gelblich.
Ernte der Borstkerne
Die geernteten reifen Bohnenschoten borsten durch Druck zwischen den Handdaumen auf und die dabei freigelegten Bohnenkörner konnten mit einem Daumen heraus gestreift und durch anschließende Trocknung haltbar gemacht werden.
Bohnenzug bei der Ratswahl
Getrocknete Bohnenkerne waren etwa 2 Jahre haltbar, daher wurden für den Bohnenzug bei der Ratswahl jeweils frische getrocknete Bohnenkerne farblich passend ausgewählt.
Beispiel
- Haltern: Den 24 Decembris 1647 Herrn Drosten [1] neben dem Offerwein [2]) ein frische Borstkerne geschickt und dabey den fürstlichen Befelch wegen der Rhatswahl. [3]
Fußnoten
- ↑ Adolf von Raesfeld, Herr zu Ostendorf, fürstlich münstrischer Droste des Amtes Dülmen, Bannerherr zu Bahr und Lathum
- ↑ Opferwein, welcher zum Abschluss der geleisteten Huldigung des Landesfürsten von dem Magistrat und dem Drosten, in Vertretung des Landesfürsten, zur Bestätigung getrunken wurde
- ↑ Quelle: Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)