Fährgerechtigkeit (Haus Ostendorf): Unterschied zwischen den Versionen
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Für das Übersetzen wurden Gebühren erhoben, nämlich im Jahre 1825: | |||
* pro Person, Kuh oder Schwein je 1 Stüber | |||
* pro Pferd 2 Stüber | |||
* pro Schaf ½, jede Gans ½ Stüber | |||
* pro befrachteten oder ledigen Wagen 7 ½ Stüber | |||
* pro Karren gleich 3 ¾ Stüber | |||
* für herauf- oder herablassen des Lippetaues (Zollstelle für den Lippezoll) 4 Stüber | |||
* von jedem Holzfloße 4 Stüber | |||
Bei ganz hohem Wasser | ===Hochwasserzuschlag=== | ||
Bei ganz hohem Wasser wurde das Doppelte eingeholt. | |||
===Dauerkunden=== | |||
Dauerkunden der Zollstelle für den Lippezoll (Wegezoll) konnten für herauf- oder herablassen des Lippetaues einen verbilligten Jahrespaß erhalten. | |||
===Zubehör der Fährgerechtigkeit=== | |||
Bei der Lippe lag das Fährhaus, wozu ein Garten, ein Stück Ackerland und ein kleiner Weidegrund gehörte. | |||
===Schätzwert nach Ertrag=== | |||
Das Ganze wurde 1825 nach folgender Kapitalisierungsmethode nach dem jährlichen Ertrag, wie damals schon lange üblich, in folgender Art abgeschätzt: | |||
Das Fährhaus, alt und baufällig zu 150 Rt, das Ackerland zu 1 Scheffel, zusammen beide (Flächen) zu 8 Rt, der Weidegrund, zu 8 Rt, das Gärtchen zu ungefähr ¾ Scheffel 20 Rt. Das Pachtquant, nach der letzten Verpachtung, beträgt 54 Rt, die früheren Jahrespachten 25 Rt. Es wurde daher der Durchschnittspreis von 40 Rt angenommen und mit 4% zum Kapital erhoben, macht 1.000 Rt, Summe 1.186 Rt (Üblich waren im 18. Jahrhundert in der Gegend und im Vest Recklinghausen 3 ½ bis 4 Prozent). | |||
====Ertragsminderung==== | |||
Die mit der Überfahrt verknüpften „Onera" bestehen aus Folgendem: | |||
* Alle 20 Jahre müssen neue Schifsponten und Nachen zum Übersetzen angeschafft werden, der Schiffsponten gerechnet zu 400 Rt, der [[Schnigge (Lippe)|Nachen]] zu 40 Rt. | |||
* Alle 20 Jahre muß ein neues Lippetau eingesetzt werden, angeschlagen zu 30 Rt. | |||
** Summe 470 Rt.</br> | |||
Dies ergibt über 20 Jahre im Durchschnitt jährlich eine Ausgabe von 23 ½ Rt, welche mit 4% zum Kapital erhoben einen Kapitalwert von 587 ½ Rt ergeben. | |||
====Verkaufswert==== | |||
Diese vom vorstehenden Kapitalwert (1186 Rt) abgezogen, verbleibt der reine Wert von 598 Reichtstalern und 15 Silbergroschen. | |||
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2022, 17:13 Uhr
Lippe historisch: Lebensraum und Wasserstrasse Das Recht, Fähren anzulegen oder zu halten, ist ein Wasserregal, welches dem Haus Ostendorf als eine Freie Herrlichkeit mit einem selbstständigen Gebiet und mit eigener Rechtsprechung zustand und verfügte daher auch über das Wasserregal.
Hierarchie:
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Westfalen (Landschaft) > Lippe (Fluss) > Fährgerechtigkeit (Haus Ostendorf)
Schalen oder Ponten für die Fähre
- Zum 11.04.1652 erhalten Herr Adolph unnd Johann von Raesfeldt, Vater und Sohn, Herren zum Ostendorf, zur Zimmerung einer neuen Schale oder Ponte 2 Stück Holzes von der Stadt Haltern auf ihren Wunsch vom 26.03.1650. (Wahrscheinlich eine neue Fähre zu Haus Ostendorf) [1]
Fährgerechtigkeit des Hauses Ostendorf
Dataxation vom 05. 04. 1824.Die Fährgerechtigkeit auf der Lippe in der Herrlichkeit Lippramsdorf bestand seit unbestimmbaren Zeiten darin, daß das Haus Ostendorf das Recht hatte, auf der Lippe bei Haltern große und kleine Fährponten zum Übersetzen von Menschen, Karren, Wagen und Vieh zu halten.
Gebühren
Für das Übersetzen wurden Gebühren erhoben, nämlich im Jahre 1825:
- pro Person, Kuh oder Schwein je 1 Stüber
- pro Pferd 2 Stüber
- pro Schaf ½, jede Gans ½ Stüber
- pro befrachteten oder ledigen Wagen 7 ½ Stüber
- pro Karren gleich 3 ¾ Stüber
- für herauf- oder herablassen des Lippetaues (Zollstelle für den Lippezoll) 4 Stüber
- von jedem Holzfloße 4 Stüber
Hochwasserzuschlag
Bei ganz hohem Wasser wurde das Doppelte eingeholt.
Dauerkunden
Dauerkunden der Zollstelle für den Lippezoll (Wegezoll) konnten für herauf- oder herablassen des Lippetaues einen verbilligten Jahrespaß erhalten.
Zubehör der Fährgerechtigkeit
Bei der Lippe lag das Fährhaus, wozu ein Garten, ein Stück Ackerland und ein kleiner Weidegrund gehörte.
Schätzwert nach Ertrag
Das Ganze wurde 1825 nach folgender Kapitalisierungsmethode nach dem jährlichen Ertrag, wie damals schon lange üblich, in folgender Art abgeschätzt:
Das Fährhaus, alt und baufällig zu 150 Rt, das Ackerland zu 1 Scheffel, zusammen beide (Flächen) zu 8 Rt, der Weidegrund, zu 8 Rt, das Gärtchen zu ungefähr ¾ Scheffel 20 Rt. Das Pachtquant, nach der letzten Verpachtung, beträgt 54 Rt, die früheren Jahrespachten 25 Rt. Es wurde daher der Durchschnittspreis von 40 Rt angenommen und mit 4% zum Kapital erhoben, macht 1.000 Rt, Summe 1.186 Rt (Üblich waren im 18. Jahrhundert in der Gegend und im Vest Recklinghausen 3 ½ bis 4 Prozent).
Ertragsminderung
Die mit der Überfahrt verknüpften „Onera" bestehen aus Folgendem:
- Alle 20 Jahre müssen neue Schifsponten und Nachen zum Übersetzen angeschafft werden, der Schiffsponten gerechnet zu 400 Rt, der Nachen zu 40 Rt.
- Alle 20 Jahre muß ein neues Lippetau eingesetzt werden, angeschlagen zu 30 Rt.
- Summe 470 Rt.
- Summe 470 Rt.
Dies ergibt über 20 Jahre im Durchschnitt jährlich eine Ausgabe von 23 ½ Rt, welche mit 4% zum Kapital erhoben einen Kapitalwert von 587 ½ Rt ergeben.
Verkaufswert
Diese vom vorstehenden Kapitalwert (1186 Rt) abgezogen, verbleibt der reine Wert von 598 Reichtstalern und 15 Silbergroschen.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Lippe als Wasserstrasse, Krummhölzer, Schniggen und Floßwesen im 17. Jahrhundert (Dortmund, 5/2022)