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Diese als "Echtwert" bezeichneten Markenanteile nennen sich auch (westliches Münsterland, [[Vest Recklinghausen]]) "Scharen" oder "Waren". | Diese als "Echtwert" bezeichneten Markenanteile nennen sich auch (westliches Münsterland, [[Vest Recklinghausen]]) "Scharen" oder "Waren". |
Version vom 18. März 2007, 15:57 Uhr
Echtwert
Bei der Gründung der Markengenossenschaften im 11. und 12. Jahrhundert in Westfalen wird wahrscheinlich jeder lokale Siedler (mit einer Hufe Landes) zunächst einen ideellen Anteil am gemeintschaftlichen Wald- und Markenbesitz am Ort bekommen haben, welchen man zumindest im Herzogtum Westfalen "Echtwert" oder auch "Echtwort" nannte.
Durch unterschiedliche Erbenteilungen und Zuweisung einzelner Kötterstellen verschoben sich die ideellen Anteile an den Gemeinen Marken.
Diese in Zahlen ausgedrückten Markenanteile werden um 1500 z.B. in der Gevener Markenrolle im Amt Balve als Echtwert bezeichnet, dies gilt auch noch in der Balver Waldrolle vom 14. May 1678.
Diese als "Echtwert" bezeichneten Markenanteile nennen sich auch (westliches Münsterland, Vest Recklinghausen) "Scharen" oder "Waren".
Abkürzung
Gängige Abkürzungen in Originalen der Protokolle oder Rollen sind z.B. "erk" oder "echt" bei ähnlicher Schreibweise.
Urkundsbeispiel
- 1428. VI.23.
- Eyvert v. Tulen und sein Sohn Frederick verkaufen dem Goderd von Meschede ihr Haus und Steinwerk zu Almen (Gogericht Brilon) mit Zubehör und allem Gute, das sie in und vor Almen besitzen und 1/2 Hufe (geteiltes Erbe) in Nehem (Neheim) und 1 1/2 Echtword (Markenanteil) in Boekholt, womit Eyvert (am) 1427. III. 26. die Brüder Sundels belehnt hat
- Anton Fahne, UB Nr. 109
- Eyvert v. Tulen und sein Sohn Frederick verkaufen dem Goderd von Meschede ihr Haus und Steinwerk zu Almen (Gogericht Brilon) mit Zubehör und allem Gute, das sie in und vor Almen besitzen und 1/2 Hufe (geteiltes Erbe) in Nehem (Neheim) und 1 1/2 Echtword (Markenanteil) in Boekholt, womit Eyvert (am) 1427. III. 26. die Brüder Sundels belehnt hat