Gösling (Hof): Unterschied zwischen den Versionen

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Heutiger Eigentümer (2020): Bernhard Gösling
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| Weitere Hofnamen    = Goßeling tho Subern
Namensformen:              Goßeling tho Subern
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Namensursprung:            Gösling entstand meist aus Godskalk.
| Erste Erwähnung    = 14. Februar 1368
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| Grundherr          = Arme der Stadt Osnabrück
Erste Erwähnung:            14. Februar 1368
| Namensformen        = to Sodeburen, to Segebarden, to Soeberen, to Soberen, to Subern
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| Namensursprung     = Gösling entstand meist aus Godskalk.
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| Heutige Nutzung     = [https://www.hof-goesling.de/ Hof mit Milchwirtschaft]
 
| Heutiger Eigentümer = Bernhard Gösling
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== Entwicklungsgeschichte ==
== Entwicklungsgeschichte ==
Die beiden Pyer Süberhöfe Gösling und Albers (siehe [[Albers_(Hof)]]) werden bis etwa 1700 nur durch den jeweiligen Vornamen des Hofinhabers unterschieden. Sie trugen bis dahin in den schriftlichen Dokumenten die Namen to Sodeburen, to Segebarden, to Soeberen, to Soberen, to Subern oder to Sübern.  
Die beiden Pyer Süberhöfe Gösling und Albers (siehe [[Albers_(Hof)]]) werden bis etwa 1700 nur durch den jeweiligen Vornamen des Hofinhabers unterschieden. Sie trugen bis dahin in den schriftlichen Dokumenten die Namen to Sodeburen, to Segebarden, to Soeberen, to Soberen, to Subern oder to Sübern.  

Version vom 14. Februar 2022, 09:51 Uhr



Info

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Portal:Höfe und Bauern
Gösling
Weitere Hofnamen:Goßeling tho Subern
Früherer Hofstatus:Vollerbe
Erste Erwähnung:14. Februar 1368
Grundherr:Arme der Stadt Osnabrück
Namensformen:to Sodeburen, to Segebarden, to Soeberen, to Soberen, to Subern
Namensursprung:Gösling entstand meist aus Godskalk.
Heutige Nutzung:Hof mit Milchwirtschaft
Heutiger Eigentümer:Bernhard Gösling
Anschrift:Süberweg 4, 49090 Osnabrück
Alte Anschrift:Pye Nr. 1


Entwicklungsgeschichte

Die beiden Pyer Süberhöfe Gösling und Albers (siehe Albers_(Hof)) werden bis etwa 1700 nur durch den jeweiligen Vornamen des Hofinhabers unterschieden. Sie trugen bis dahin in den schriftlichen Dokumenten die Namen to Sodeburen, to Segebarden, to Soeberen, to Soberen, to Subern oder to Sübern. Erst Nachdem auf dem Südhofe zweimal hintereinander ein Gottschalk (=Goseschalk = Gänseknecht = Gosemann = Gosemeyer = Goseling) Bauer war, der erste um 1620-1659, der zweite von 1658 bis 1702 bürgerte sich der Name Gösling allmählich ein, wobei hierfür etwa 100 Jahre vonnöten waren.

Hochmittelalter

Im 12. Jahrhundert war der Hof den Tecklenburger Grafen hörig.

Spätmittelalter

1368 befanden sich die beiden Höfe im Lehnsbesitz der Ritterfamilie von Brochterbeck, einem Dienstmannengeschlecht der Grafen von Tecklenburg.

Frühe Neuzeit

Reformation und Glaubensspaltung

16. Jahrhundert

Im Jahre 1540 bewitrtschafteten Kersten to Segebarden mit seiner Frau und zwei Dienstmädchen den Hof.

Im Viehstandsregister des Jahres 1557 wird eine Grete to Soeberen erwähnt.

Gosling zu Subern ist im Jahre 1563 den Armen der Stadt Osnabrück hörig.

Im Jahre 1580 war Gösling der Stadt Osnabrück eigenbehörig.[1]

Die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg

Das Viehschatzregister aus dem Jahre 1600 nennt für Frerich tho Subern einen Betrag von 3 Taler 18 Schilling.[2] " Für die Leibzucht ist ein Betrag von 4 Schilling vermerkt.

Im Jahre 1601 lebten Frerich to Soberen und seine Ehefrau Alike (sie gehören zu den Peer Mans), mit den Söhnen Berndt, Johan und Jasper und der Magd Agathe auf dem Hof.

Die Zeit des Dänisch-niedersächsischen Krieges 1623-1629

Während des Dänisch-niedersächsischer Krieges hielt der schon 1625 vom protestantischen Rat der Stadt Osnabrück gewählte katholische Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg die Stadt 1628 unter Belagerung. Nach seinem Einzug erzwang er die Aufnahme einer Besatzung von 1.600 Mann und begann den Bau der Petersburg als Verteidigungsanlage.[3] Zur Finanzierung verlangte er von der Stadt eine wöchentliche Kontributionszahlung von 3.000 Reichstalern, die von den Vögten eingetrieben wurden. Die Belastungen für die Höfe im Kirchspiel Wallenhorst waren also sehr hoch und viele dürfen in dieser Zeit als mehr oder weniger verarmt gelten. Im Kontributionsregister für die Wochen ab September 1628 zahlt Goßlich zu Sübern für alle 12 Wochen und darf daher als zahlungsfähig gelten.[4] Für die Zeit zwischen dem 9. Dezember 1628 und Ostern 1629 (15. April) leistete Goßlich zu Sübern für die ersten 15 dieser 18 Wochen seine Zahlungen, und darf daher für diesen Zeitraum als eingeschränkt zahlungsfähig gelten.[4] Für die Zeit ab Ostern 1629 hatten Vollerben sieben Schillinge zu zahlen und für die folgenden 55 Wochen zahlte Goßlich zu Sübern voll.[5]

Abfindung der Schweden 1649

In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das Fürstbistum Osnabrück war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden mussten. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.

Die Bewohner des Hofes Sobert Gottschalch mussten folgende Zahlungen entrichten:[6]

* Sobert Gottschalch:                      2 Taler, 14 Schilling
* 2 Sohn und 2 Tochter:                    2 Taler
* 1 Scheffer:                              2 Taler
* Im Backhauß ein Husselte:                4 Schilling
Die Volkszählung 1652

Am 31. März 1652, Ostersonntag, nahmen Goßeling tho Subern, der Sohn Johan Goßeling und der Sohn Jurgen, sowie die Töchter Anna und Gerdrut an der Osterkommunion in der Alten St. Alexander-Kirche teil.[7] Hierbei handelt es sich also um die Goßelings, denen der heutige Hof Gösling seinen Namen verdankt.

Aufklärung

Gosling zu Subern ist im Jahre 1723 den Armen der Stadt Osnabrück hörig.

Die Inschrift am Hauptgebäude aus dem Jahre 1732 nennt JOHAN CHRISTOFER SÜBERN VND SEINE HAVSFRAV MARIA ANGNESA VORNHOLTS ANNO 1732 DEN 28. OCTOBER M.J.B.

Grenzverlauf zwischen Osnabrück und Tecklenburg, 1778

Auf der Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg aus dem Jahre 1778 ist auch die Lage des Hofes Gösling mit damals anscheinend drei Gebäuden recht gut ersichtlich.[8]

Neuzeit

Der Hof umfasste im Jahre 1913 eine Fläche von 21 Hektar.[9]

Gebäude und Bewohner

Leibzucht

Bewohner

  • 1601: In der Leibzucht sind die Eheleute Ludeke und Grete als Hüsselten untergebracht. Im Badehaus lebt eine Anna.

Kotten

Bewohner

  • 1814: Heuerling Johann Bernard Blöhmer und seine Frau Maria Elisabeth Recker sind in Colon Gößlings Kotten zu Pye untergebracht. Ihr Sohn, der am 15. Juli 1814 geborene Johann Theodor Blöhmer, wandert im Jahre 1847 nach Amerika aus.
  • 1816: Heuerling Johann Bernhard Feldkamp und Anna Maria Recker leben in Gößlings Kotten. Am 11. März wird ihr Sohn Conrad Joseph dort geboren.

Viehstand

  • 1557: 5 Kühe, 4 Rinder, 48 Schafe 2 Schweine, 4 Pferde

Ahnengalerie

Historische Quellen

  • NLA OS Dep 3 b IV Nr. 3673: Magistrat ./. den Kolon Gösling zu Pye wegen Besitzstörung, Wegnahme einer Brücke und Entschädigung (1862)
  • NLA OS Dep 3 b VIII Nr. 394: Göslings Erbe zu Pye (1729 - 1881)
  • NLA OS Rep 350 Osn Nr. 1840: Ermittlung der Abfindung der von Gösslings Stätte zu Pye abgehenden Kinder (1847 - 1850)
  • NLA OS Rep 925 Nr. 254: Kolon Gösling zu Pye ./. Magistrat der Stadt Osnabrück wegen Anlage eines Abzugskanals durch das Gösling´sche Kolonat am Piesberg Enthält: Situationsskizze (1862 - 1863)

Zitierte Quellen

  1. Jünemann, Kurt (1951): "Aus der Zeit der Eigenbehörigkeit", in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte des Kirchspiels Wallenhorst und für Allgemeine Heimatkunde (Hrsg): Kulturgeschichtliche Aufsätze zur Elfhundertjahrfeier des Kirchspiels Wallenhorst 851-1951, Wallenhorst, Selbstverlag.
  2. Niedersächsiches Landsarchiv Osnabrück (1600-11): Viehschatzregister (ohne Viehbestand) des Amts Iburg 1600, 1610, 1611, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 17, Blatt 32, als Digitalisat, Aufnahme 34 bei Arcinsys.
  3. Joseph, Martin (1998): Die Vogtei Wallenhorst im Dreißigjährigen Krieg: 1618-1648 Ereignisse, Folgen und Auswirkungen des Westfälischen Friedens, Hrsg. Gemeinde Wallenhorst, Steinbacher Druck, Osnabrück.
  4. 4,0 4,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703, Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 31 als Digitalisat bei Arcinsys Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  5. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653, als Digitalisat bei Arcinsys
  6. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1649): Veranschlagung eines außerordentlichen Kopfschatzes zur Abfindung der Schweden, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 44, Blatt 131 als Digitalisat S. 133 bei Arcinsys
  7. NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden, S. 97-101.
  8. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg. Digitalisat bei Arcinsys, NLA OS K 103 Nr. 4 H Bl. 3.
  9. Jellinghaus, Hermann (1924): Nachrichten über Dörfer und Bauernhöfe um Osnabrück, J. G. Kisling Verlag, Osnabrück,