Erbgenahm: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. April 2022, 15:06 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Erbgenahm

Amtssprache

  • Erbgenahm ist ein Erbnehmer, welcher nicht kraft Abstammung vom Erblasser erbt, sondern durch Testament, nach besonderem Erbfolgerecht oder durch Ganerbschaft erbberechtigt ist. [1]


Rechsberiff im Markenrecht
Quelle(n)
  1. Hofmanne, J.A.: Bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit der Teutschen, Band 3 (1767)

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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