Katholische Kirche in der Schweiz: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Ausnahme bildet das Archiv der 1805 aufgelösten Abtei St. Gallen, das zu einer eigenständigen Institution geworden ist, die den beiden Rechtsnachfolgern der Abtei untersteht, dem Kanton St. Gallen und dem katholischen Konfessionsteil des Kantons.
Eine Ausnahme bildet das Archiv der 1805 aufgelösten Abtei St. Gallen, das zu einer eigenständigen Institution geworden ist, die den beiden Rechtsnachfolgern der Abtei untersteht, dem Kanton St. Gallen und dem katholischen Konfessionsteil des Kantons.


* Die Bistümer verweisen bzgl. familiengeschichtlicher Forschungen und genealogische Anfragen die die Staatsarchive der Bistumskantone (AG, BE, BL, BS, JU, LU, SH, SO, TG, ZG) betreffen auf den [https://vsa-aas.ch/ Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare].
* Die Bistümer verweisen bzgl. familiengeschichtlicher Forschungen und genealogische Anfragen, die die Staatsarchive der Bistumskantone (AG, BE, BL, BS, JU, LU, SH, SO, TG, ZG) betreffen, auf den [https://vsa-aas.ch/ Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare].


===Daten aus dem Genealogischen Ortsverzeichnis===
===Daten aus dem Genealogischen Ortsverzeichnis===

Version vom 29. Mai 2021, 18:46 Uhr

Hierarchie Katholische Kirche > Katholische Kirche in der Schweiz

Katholische Kirche in der Schweiz

Allgemeines

Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz zählte 2017 etwa 3,1 Millionen Gläubige, was einem Bevölkerungsanteil von 36,5 % entsprach. Eine Schweizer Besonderheit ist die Ergänzung des kirchenrechtlichen Systems durch das staatskirchenrechtliche System und das damit verbundene Mit- und Nebeneinander.

Gliederung

Die sechs unmittelbar Rom unterstellten Bistümer sind:

Dazu gibt es noch zwei Gebietsabteien:

Diese Bistümer und Gebietsabteien sind in der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zusammengeschlossen.

Die kantonalen staatskirchenrechtlichen Organisationen sind in der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) vereinigt. Sie umfassen z. B. die Kirchgemeinden zur Verwaltung der Kirchengüter, die im 19. Jahrhundert unter liberalem Druck von den Pfarreien abgetrennt und demokratisch organisiert wurden.

Hinsichtlich der Ernennung von Bischöfen in den Bistümern Basel, Chur und St. Gallen gelten besondere Regelungen. Beispielsweise kann das Bistum Basel seinen Bischof weitgehend unabhängig vom Vatikan bestimmen, und die Regierung des Kantons Solothurn, der Sitzkanton des Bistums ist, kann ihr nicht genehme Bischofskandidaturen zwingend ablehnen. Die Regelung geht auf den Kulturkampf zurück und gilt eher als Seltenheit.

Untergegangene Kirchenprovinzen

Literatur

  • Altermatt, Urs: Der Weg der Schweizer Katholiken ins Ghetto. Die Entstehungsgeschichte der nationalen Volksorganisationen im Schweizer Katholizismus 1848–1919. Benziger, Zürich 1972, ISBN 3-545-25031-8 (3. überarbeitete Auflage. (= Religion, Politik, Gesellschaft in der Schweiz. Bd. 13)). Universitäts-Verlag, Freiburg 1995, ISBN 3-7278-0968-X, Zugleich: Bern, Diss., 1970: Der lange Weg der Schweizer Katholiken zu nationalen Volksorganisationen.
  • Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz. In: Nicolas Michel (Hrsg.): Rerum Novarum 1891–1991. Cent ans d'enseignement social chrétien / Hundert Jahre Christliche Soziallehre. Universität Freiburg (Schweiz), Fribourg 1991, S. 29–30.
  • Im Hof, Ulrich: Geschichte der Schweiz. Kohlhammer, Stuttgart 1974.
  • Gruner, Erich Junker, Beat: Bürger, Staat und Politik in der Schweiz. Lehrbuch für den staatsbürgerlichen Unterricht an höheren Mittelschulen der deutschen Schweiz. Basel Lehrmittelverlag, Basel-Stadt 1968.
  • Bernold, Patrick: Der schweizerische Episkopat und die Bedrohung der Demokratie 1919–1939. Die Stellungnahme der Bischöfe zum modernen Bundesstaat und ihre Auseinandersetzung mit Kommunismus, Sozialismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Dissertation, Peter Lang 1995, ISBN 978-3906753645.

Weblinks

Archive

Die bischöflichen Archive, deren Geschichte in der Helvetia sacra nachzulesen ist, haben während der Reformation und in der Revolutionszeit erhebliche Schäden erlitten.

Die Archive der grossen Benediktiner- oder Augustinerklöster wie St. Gallen, Einsiedeln, Disentis, Engelberg, Saint-Maurice und die Propstei vom Grossen St. Bernhard, die bis 1798 grund- bzw. landesherrliche Rechte besassen, sind für die Geschichte der jeweiligen Kantone unentbehrlich.

Die bestehenden Klöster führen ihre eigenen Archive weiter. Die Archive der Klöster, die – zum Beispiel während der Reformation, in der Revolutionszeit, um 1841 oder im Kulturkampf – säkularisiert worden sind, verschmolzen meist mit den jeweiligen Kantonsarchiven.

Eine Ausnahme bildet das Archiv der 1805 aufgelösten Abtei St. Gallen, das zu einer eigenständigen Institution geworden ist, die den beiden Rechtsnachfolgern der Abtei untersteht, dem Kanton St. Gallen und dem katholischen Konfessionsteil des Kantons.

Daten aus dem Genealogischen Ortsverzeichnis

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