Stadtschulze: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bedeutung==
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===Deutsche Ostdiedlung
===Deutsche Ostdiedlung===
# Im Gebiet der deutschen Ostsiedlung: [[Lokator]] (Siedlungsunternehmer) als Ortsvorsteher und die niedere Gerichtsbarkeit ausübender Richter in der von ihm neu gegründeten Siedlung, die er gegenüber dem [[Landesherrschaft|Landesherrn]] vertritt
# Im Gebiet der deutschen Ostsiedlung: [[Lokator]] (Siedlungsunternehmer) als Ortsvorsteher und die niedere Gerichtsbarkeit ausübender Richter in der von ihm neu gegründeten Siedlung, die er gegenüber dem [[Landesherrschaft|Landesherrn]] vertritt



Version vom 9. Februar 2021, 11:31 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung

Deutsche Ostdiedlung

  1. Im Gebiet der deutschen Ostsiedlung: Lokator (Siedlungsunternehmer) als Ortsvorsteher und die niedere Gerichtsbarkeit ausübender Richter in der von ihm neu gegründeten Siedlung, die er gegenüber dem Landesherrn vertritt
  1. Inhaber eines erblichen Schultheißenamts und eines damit verbundenen, in Erbleihe bzw. als Lehen übertragenen Hofguts, für das der Besitzer zum Roßdienst bzw. dessen Geldablösung verpflichtet sein kann. [1]

Literatur

  • "Praktische Geschäftsanweisung für die Schulzen der Dorfgemeinden im Preußischen Staate", Franz Schilling, Potsdam und Neustadt-Eberswalde, 1832, Eigenverlag

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)