Mutterstamm: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rekonstruktion von Mutterstämmen ==
== Rekonstruktion von Mutterstämmen ==
Im Regelfall ist keine [[Abstammung]]slinie so gesichert wie der Mutterstamm ("[[mater semper certa est]]"), auf der anderen Seite ist meist aber auch [[quelle]]nmäßig schwierig zu rekonstruieren. Schließlich sind, je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, Informationen eher über Männer als über ihre Frauen überliefert. Beim Mutterstamm kommt dieses Problem natürlich in ganz besonderer Weise zum Tragen, zumal in der Regel mit jeder Generation der Familienname wechselt (außer bei unehelichen Kindern) und die betreffenden Frauen in den Quellen wie z. B. [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] nur als "Anhängsel" ihres Ehemannes geführt werden.  
Im Regelfall ist keine [[Abstammung]]slinie so gesichert wie der Mutterstamm ("[[mater semper certa est]]"), auf der anderen Seite ist dieser meist aber auch schwierig zu rekonstruieren. Schließlich sind, je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, Informationen eher über Männer als über ihre Frauen überliefert. Beim Mutterstamm kommt dieses Problem in ganz besonderer Weise zum Tragen, da in der Regel mit jeder Generation der Familienname wechselt (außer bei unehelichen Kindern) und die betreffenden Frauen in den [[Quelle]]n wie z. B. den [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] oft nur als "Anhängsel" ihres Ehemannes geführt werden.


== Weitere Aspekte ==
== Weitere Aspekte ==

Version vom 13. Januar 2007, 14:39 Uhr

Der Begriff Mutterstamm (auch Frauenlinie, Mutterlinie, oder "reiner Weibesstamm"[1]) ist ein vergleichsweise recht junger Begriff der Genealogie. Er bezeichnet die Vorfahrenschaft eines Probanden in der mütterlichen Linie und ist damit das Gegenstück zur traditionell favorisierten Stammlinie. Es handelt sich also um die matrilineare Abstammung, d. h. um die direkte, ununterbrochene Mutter-Tochter-Linie eines Menschen. In einer Ahnentafel nimmt der Mutterstamm alle Ahnen der äußersten rechten Linie ein, während die Stammlinie (patriale Abstammung) die die äußerste linke Linie einnimmt.

Kekulé-Zahlen

Die Kekulé-Zahlen der Personen des Mutterstamms sind: 1, 3, 7, 15, 31, 63 usw., allgemein 2n+1-1 für die n-te Vorfahrengeneration.

Zum Vergleich die Kekulé-Zahlen der Personen der Stammlinie: 1, 2, 4, 8, 16, 32, 64 usw., allgemein 2n für die n-te Vorfahrengeneration.

Bedeutung

Zu Unrecht finden Mutterstämme noch immer relativ wenig Beachtung, obwohl ihre Untersuchung großes Interesse verdient. In jüngerer Zeit hat die Erforschung der Mitochondrien-DNA (mtDNA) besondere Aufmerksamkeit gefunden. So lassen sich durch den Vergleich von mtDNA-Mutationen Rückschlüsse auf die Entwicklungs- und Bevölkerungsgeschichte des Menschen ziehen.

Rekonstruktion von Mutterstämmen

Im Regelfall ist keine Abstammungslinie so gesichert wie der Mutterstamm ("mater semper certa est"), auf der anderen Seite ist dieser meist aber auch schwierig zu rekonstruieren. Schließlich sind, je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, Informationen eher über Männer als über ihre Frauen überliefert. Beim Mutterstamm kommt dieses Problem in ganz besonderer Weise zum Tragen, da in der Regel mit jeder Generation der Familienname wechselt (außer bei unehelichen Kindern) und die betreffenden Frauen in den Quellen wie z. B. den Kirchenbüchern oft nur als "Anhängsel" ihres Ehemannes geführt werden.

Weitere Aspekte

Weitere Kriterien wie Heirats- und Gebäralter können untersucht werden, aber auch die Weiterreichung von Teilen der Vornamen an die Töchter, das Lebensalter und und das Vorkommen von unehelichen Kindern.

Für viele Mutterstämme zumindest in früheren Zeiten gilt: Häufig stammen die Männer von auswärts (durch Wanderschaft oder als Soldaten waren sie beweglicher und kamen mehr in der Welt umher). Durch Einheirat sichern sie sich ihren sozialen Aufstieg (durch die Heirat mit Töchtern aus vornehmeren eingesessenen Familien) oder erlangen die Bürgerschaft durch diese. Öfters kam es vor, dass sie bei einem Handwerksmeister durch Einheirat das Geschäft übernahmen bzw. beim Bauern den Hof, soweit kein Sohn Ansprüche auf diesen hatte.

Weblinks



  1. Gero v. Wilke, zitiert nach Arndt Richter auf www.genetalogie.de