Horstmar/Synagoge in Horstmar: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Nacht zum 10. November 1938 wurden wie in anderen Städten Deutschlands in Horstmar Ausschreitungen gegen Juden begangen. Gegen Mitternacht erhielt der Angeklagte S., der damals Ortsgruppenleiter der NSDAP in Horstmar war, fernmünd- lich von dem Kreisleiter W. den Be- fehl, die Parteigenossen der Ortsgruppe auf dem Rathaus zu versammeln. Der Angeklagte führte diesen Befehl aus. Als sich etwa 15 Parteigenossen im Rathaus versammelt hatten, erschien der Kreisleiter W. und gab den Anwesenden den Befehl, als Vergeltungsmaßnahme für den Mord an dem Legationsrat vom Rath die Synagoge in Horstmar abzubrennen und in den Wohnungen der Juden die Fensterscheiben einzuschlagen. Gegen die Inbrandsetzung der Synagoge wurde aus der Versammlung unter Hin- weis darauf, dass dadurch die ganze Stadt gefährdet würde, Widerspruch erhoben. S. ging darauf mit dem größten Teil der Versammelten... und mit einer größeren Menschenmenge, die sich auf der Straße vor dem Rathaus angesammelt hatte, zur Synagoge. Hier wurde von der Menge die Tür der Synagoge eingeschlagen. Die Menge drang in das Innere und zerstörte das Inventar. [...] Auch Dachziegel wurden vom Dach herabgeworfen. [..] Die Menschenmenge zog darauf durch die Straßen und zerschlug die Schaufensterscheiben des jüdischen Manufakturgeschäftes und einige Fensterscheiben in den Häusern der Juden.
In der Nacht zum 10. November 1938 wurden wie in anderen Städten Deutschlands in Horstmar Ausschreitungen gegen Juden begangen. Gegen Mitternacht erhielt der Angeklagte S., der damals Ortsgruppenleiter der NSDAP in Horstmar war, fernmünd- lich von dem Kreisleiter W. den Be- fehl, die Parteigenossen der Ortsgruppe auf dem Rathaus zu versammeln. Der Angeklagte führte diesen Befehl aus. Als sich etwa 15 Parteigenossen im Rathaus versammelt hatten, erschien der Kreisleiter W. und gab den Anwesenden den Befehl, als Vergeltungsmaßnahme für den Mord an dem Legationsrat vom Rath die Synagoge in Horstmar abzubrennen und in den Wohnungen der Juden die Fensterscheiben einzuschlagen. Gegen die Inbrandsetzung der Synagoge wurde aus der Versammlung unter Hin- weis darauf, dass dadurch die ganze Stadt gefährdet würde, Widerspruch erhoben. S. ging darauf mit dem größten Teil der Versammelten... und mit einer größeren Menschenmenge, die sich auf der Straße vor dem Rathaus angesammelt hatte, zur Synagoge. Hier wurde von der Menge die Tür der Synagoge eingeschlagen. Die Menge drang in das Innere und zerstörte das Inventar. [...] Auch Dachziegel wurden vom Dach herabgeworfen. [..] Die Menschenmenge zog darauf durch die Straßen und zerschlug die Schaufensterscheiben des jüdischen Manufakturgeschäftes und einige Fensterscheiben in den Häusern der Juden.


[[Image:Horstmar-Gedenktafel Synagoge.jpg|thumb|350px|Die Gedenktafel der Synagoge von Horstmar]]
===Gedenken===
===Gedenken===
Das Grundstück, auf dem die Horstmarer Synagoge stand, wurde später wieder bebaut. Seit 1987 erinnert eine am Rande der Gossenstraße stehende bronzene Gedenktafel an das ehemalige jüdische Gotteshaus. Unter einem sechszackigen Stern ist darauf der schlichte Satz zu lesen: „Zum Gedenken an die in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 zerstörte Horstmarer Synagoge
Das Grundstück, auf dem die Horstmarer Synagoge stand, wurde später wieder bebaut. Seit 1987 erinnert eine am Rande der Gossenstraße stehende bronzene Gedenktafel an das ehemalige jüdische Gotteshaus. Unter einem sechszackigen Stern ist darauf der schlichte Satz zu lesen: „Zum Gedenken an die in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 zerstörte Horstmarer Synagoge


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Version vom 20. April 2020, 11:10 Uhr

Datei:Horstmar-Synagoge-Bauzeichnung.jpg
Der Bauplan der Synagoge von Horstmar

Entstehung der jüdischen Gemeinde

In Horstmar wird erstmals 1683 eine jüdische Familie erwähnt. 1703 beschweren sich Bürgermeister und Rat beim „fürstlichen Kammerpräsidenten“ in Münster darüber, dass diese Familie des David Heimann in der Nähe des Kirchhofs wohne und außerdem Ackerbau betreibe, was Juden nach der strengen Judenordnung des Stifts Münster beides ausdrücklich verboten war. Die Angelegenheit kam vor der Hofkammer in Münster und wurde dort durch einen Vergleich geregelt. Gegen Zahlung einer zusätzlichen jährlichen Abgabe von 13 1/2 Reichstalern durfte die Familie Heimann ihre bisherigen „Freiheiten“ behalten.

Zwischen 1720 und 1730 kam zu der einen jüdischen Familie in Horstmar eine zweite hinzu. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts sollte es dabei bleiben. Erst als sich in den nächsten zwei Jahrzehnten in relativ rascher Folge drei weitere Familien in der Stadt niederließen, entstand eine kleine Gemeinde.

Wirtschaftlich taten sich die Horstmarer Juden bis weit in das 19. Jahrhundert hinein schwer. 1764 beschwerte sich der Jude Benjamin, dass ihm eine Kuh aus dem Stall geholt und auf Rechnung der Stadt geschlachtet worden sei. Er verlangte eine Entschädigung von 18 Reichstalern, bekam aber nur 6 Reichstaler bewilligt. 1818 berichtete der Bürgermeister, dass sich sämtliche Mitglieder der Horstmarer Judenschaft nur „von Metzgerei und einem kleinen unbedeutenden Detail-Handel in ihren Häusern“ ernährten. „Der größte Teil“ von ihnen lebe „dürftig oder doch nur äußerst mittelmäßigen Umständen“ um komme deshalb „mit der bemittelten und wohlhabenden Klasse der hiesigen Einwohnern außer der Metzgerei in gar keine Berührung“. Erst in den folgenden Jahrzehnten setzte allmählich eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein.

Betstube und Gemeindeleben in der ersten Hälfte des 19. Jahrunderts

1818 hiet die Horstmarer Gemeinde ihren Gottesdienst "in einem elenden kleinen Nebengebäude" ab,das sie Anfang der dreißiger Jahre für 50 Reichstaler renovieren ließen. Als Eigentümer war im Grund- und Feuer-Sozietäts-Kataster Jakob Eichenwald eingetragen. Das Eigentumsrecht wurde ihm aber spätestens seit der Renovierung von der Gemeinde streitig gemacht.
Mit dem Vorbeten beim Gottesdienst wechselten sich die Erwachsenen männlichen Gemeindemitglieder zu dieser Zeit noch wöchentlich ab. Erst 1843 wird erstmals ein Gemeindevorsteher und -vorsänger genannt, der Metzger Leeser Cohen, der das Amt offenbar unentgeltlich versah. Ansonsten herrschte offenbar sehr viel Uneinigkeit und Streit.

Bau der Synagoge

Im Zuge der Durchführung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 wurde Horstmar als Filialgemeinde der Hauptsynagogengemeinde Burgsteinfurt zugeschlagen.1852 begann sich abzuzeichnen, dass die Gemeinde bald eine neue Synagoge brauchte. Das Haus, in dem ihre Betstube mittlerweile untergebracht war und das "dem Froning zu Darfeld" gehörte, sollte nämlich verkauft werden. Da die Anmietung eines anderen Gebäudes schwierig war, entschloss man sich nach eingehenden Beratungen, einen Neubau zu wagen. Zunächst plante man, zu diesem Zweck den "Bispinckschen Platz am Kirchhofe" zu kaufen. Dieses Vorhaben zerschlug sich jedoch rasch. Schließlich gelang es, von dem Bürger Ruck ein geeignetes Grundstück an der Gossenstraße in der Nähe des Merfelder Hofes, des Sendenhofes und der Dechanei zu erwerben. Auf diesem Grundstück sollte das neue Gotteshaus gemäß eines Beschlusses der sämtlichen stimmberechtigten Gemeindemitglieder vom 7. März 1854 nun errichtet werden. Pläne und Bauzeichnungen lagen bereits vor.

Mit der Leitung der Bauangelegenheiten wurden der neue Vorsteher der Gemeinde Leeser Buchheimer und der Vorsänger Leeser Cohen beauftragt. Nachdem verschiedene Kostenvoranschläge eingeholt worden waren, machte der Maurer Theodor Vossenberg das Angebot, das gesamte Bauvorhaben für einen Preis von 640 Reichstalern auszuführen. Daraufhin erhielt er gleichsam als "Generalunternehmer" den Zuschlag.

Das Geld für den Bau wurde zum einen durch eine Kollekte im Regierungsbezirk Münster und zum anderen von den Gemeindemitgliedern gemäß ihrer jeweiligen Vermögensverhältnisse aufgebracht. Wann die neue Synagoge genau fertig gestellt wurde, ist nicht zu ermitteln. Einiges spricht dafür, dass die Arbeiten sich bis zum Jahre 1858 hinzogen. Eine ausführliche Synagogenordnung existierte allerdings schon seit 1855. Sie wurde schließlich im Eingangsbereich der neuen Synagoge angeschlagen.

Weitere Gemeindeeinrichtungen

1907 gehörten der Synagogengemeinde Horstmar nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes insgesamt 66 Personen an. Der Etat belief sich auf 1.200 Mark, und als Gemeindeeinrichtungen waren neben der Synagoge noch eine koschere Metzgerei, ein Friedhof und eine private Volksschule vorhanden.

Der Friedhof, an der Ecke Bahnhofstraße/Borghorster Weg gelegen, existierte schon länger. Es war bereits der zweite. 1925 sollte auch er auf gelöst und durch einen neuen ersetzt worden. Die Schule war erst 1901 eingerichtet worden und hatte nur bis 1917 Bestand. 1932/33, unmittelbar vor de nationalsozialistischen "Machtergreifung", war die Zahl der Gemeindemitglieder auf 30 Personen zurückgegangen und der Gemeindeetat aut 700 Mark geschrumpft.

Innere und äußere Gstalt der Synagoge

Da von der Synagoge weder ein aussagekräftiges Bild noch eine Beschreibung erhalten geblieben ist, ist von ihrer Konstruktion und ihrer Erscheinung nur wenig bekannt. Überliefert ist lediglich, dass sie ein 71,25 Quadratmeter großes, "niedriges Gebäude" mit bunten bleiverglasten Rundbogenfenstern war.

Reichsprogrammnacht in Horstmar

Der Pogrom in der Nacht zum 10. November 1938 wurde erst weit nach Mitternacht eingeleitet. Der Kreisleiter der NSDAP des Altkreises Steinfurt war noch selbst mit dem Auto des Landratsamtes nach Horstmar gekommen, um die örtlichen Parteigrößen persönlich in die zu unternehmenden Schritte einzuweisen. Der ursprüngliche Plan, die Synagoge „niederzubrennen“, wurde wegen akuter Gefährdung der umliegenden Häuser an Ort und Stelle aufgegeben. Statt- dessen drang der Tross der Gewalttäter, der sich dem Kreisleiter angeschlossen hatte, in die Synagoge ein, zerstörte die Inneneinrichtung, warf Dachziegel vom Dach und legte das Gebäude schließlich restlos nieder. Auch die Häuser der Juden wurden heimgesucht. Zehn Jahre später wurden die Ereignisse jener Nacht in einem Prozess gegen einige der an der Tat Beteiligten wie folgt zusammengefasst:


In der Nacht zum 10. November 1938 wurden wie in anderen Städten Deutschlands in Horstmar Ausschreitungen gegen Juden begangen. Gegen Mitternacht erhielt der Angeklagte S., der damals Ortsgruppenleiter der NSDAP in Horstmar war, fernmünd- lich von dem Kreisleiter W. den Be- fehl, die Parteigenossen der Ortsgruppe auf dem Rathaus zu versammeln. Der Angeklagte führte diesen Befehl aus. Als sich etwa 15 Parteigenossen im Rathaus versammelt hatten, erschien der Kreisleiter W. und gab den Anwesenden den Befehl, als Vergeltungsmaßnahme für den Mord an dem Legationsrat vom Rath die Synagoge in Horstmar abzubrennen und in den Wohnungen der Juden die Fensterscheiben einzuschlagen. Gegen die Inbrandsetzung der Synagoge wurde aus der Versammlung unter Hin- weis darauf, dass dadurch die ganze Stadt gefährdet würde, Widerspruch erhoben. S. ging darauf mit dem größten Teil der Versammelten... und mit einer größeren Menschenmenge, die sich auf der Straße vor dem Rathaus angesammelt hatte, zur Synagoge. Hier wurde von der Menge die Tür der Synagoge eingeschlagen. Die Menge drang in das Innere und zerstörte das Inventar. [...] Auch Dachziegel wurden vom Dach herabgeworfen. [..] Die Menschenmenge zog darauf durch die Straßen und zerschlug die Schaufensterscheiben des jüdischen Manufakturgeschäftes und einige Fensterscheiben in den Häusern der Juden.

Die Gedenktafel der Synagoge von Horstmar

Gedenken

Das Grundstück, auf dem die Horstmarer Synagoge stand, wurde später wieder bebaut. Seit 1987 erinnert eine am Rande der Gossenstraße stehende bronzene Gedenktafel an das ehemalige jüdische Gotteshaus. Unter einem sechszackigen Stern ist darauf der schlichte Satz zu lesen: „Zum Gedenken an die in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 zerstörte Horstmarer Synagoge







Literatur Quelle: Synagogen im Krei Steinfurtr, ISBN 3-926619-73-2

Davitstern Die alten Synagogen im Kreis Steinfurt

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