Fahrenhorst: Unterschied zwischen den Versionen
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Ursprung der adeligen Herren auf Gut Fahrenhorst | Ursprung der adeligen Herren auf Gut Fahrenhorst | ||
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Das uradelige Geschlecht Schulenburg ist ein zunächst brandenburgisches, später brandenburg-preußisches Adelsgeschlecht. 1237 taucht es erstmals in der Altmark durch den Ritter Wernerus de Sculenburch auf. Stammsitz der sich später weit verzweigenden Adelsfamilie war im 13. Jahrhundert die kleine Burganlage Schulenburg an der Jeetze bei Salzwedel in der Altmark. Im lüneburgischen hatte die von Schulenburg folgende Besitzungen: Bistorf, die Wolfsburg, das Boldeckerland, Brome und im Jahr 1548 mit der Ausbescheidung daraus das Gut Fahrenhorst (Gründung durch den jüngeren Hauptzweig der weißen Linie). | Das uradelige Geschlecht Schulenburg ist ein zunächst brandenburgisches, später brandenburg-preußisches Adelsgeschlecht. 1237 taucht es erstmals in der Altmark durch den Ritter Wernerus de Sculenburch auf. Stammsitz der sich später weit verzweigenden Adelsfamilie war im 13. Jahrhundert die kleine Burganlage Schulenburg an der Jeetze bei Salzwedel in der Altmark. Im lüneburgischen hatte die von Schulenburg folgende Besitzungen: Bistorf, die Wolfsburg, das Boldeckerland, Brome und im Jahr 1548 mit der Ausbescheidung daraus das Gut Fahrenhorst (Gründung durch den jüngeren Hauptzweig der weißen Linie). | ||
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1613 – 1643 von Mandelsloh | 1613 – 1643 von Mandelsloh''' | ||
Das uradelige Geschlecht Mandelsloh wird urkundlich erstmals 1167 mit Heinricus de Mandeslo erwähnt, die Stammreihe beginnt ab 1181 mit Hartbert von Mandelsloh. Stammhaus war der gleichnamige Ort Mandelsloh bei Neustadt am Rübenberge. Neben ihren Besitzungen im lüneburgischen (Ribbesbüttel, Gifhorn und kurzzeitig Fahrenhorst) war die Familie unter anderem in Mecklenburg begütert. | Das uradelige Geschlecht Mandelsloh wird urkundlich erstmals 1167 mit Heinricus de Mandeslo erwähnt, die Stammreihe beginnt ab 1181 mit Hartbert von Mandelsloh. Stammhaus war der gleichnamige Ort Mandelsloh bei Neustadt am Rübenberge. Neben ihren Besitzungen im lüneburgischen (Ribbesbüttel, Gifhorn und kurzzeitig Fahrenhorst) war die Familie unter anderem in Mecklenburg begütert. | ||
seit 1643 von Weyhe | '''seit 1643 von Weyhe''' | ||
Das Geschlecht Weyhe geht auf den hannoverschen Ratsherrn und Bürgermeister Friedrich von Weyhe zurück, der von 1491 bis 1556 lebte. Dessen Sohn Friedrich war Kanzler zu Celle im Fürstentum Lüneburg und wurde erstmals 1600 mit den Gütern Eimke (mit Störtenbüttel) im Landkreis Uelzen und Fahrenhorst (mit Tülau) im Landkreis Gifhorn belehnt. Die Confirmation des Adels durch den Kaiser Rudolf II. erfolgte 1599 für Friedrich von Weyhe gemeinsam mit seinen Brüdern. Die Zugehörigkeit zum hannoverschen Adel wurde nie beanstandet. | Das Geschlecht Weyhe geht auf den hannoverschen Ratsherrn und Bürgermeister Friedrich von Weyhe zurück, der von 1491 bis 1556 lebte. Dessen Sohn Friedrich war Kanzler zu Celle im Fürstentum Lüneburg und wurde erstmals 1600 mit den Gütern Eimke (mit Störtenbüttel) im Landkreis Uelzen und Fahrenhorst (mit Tülau) im Landkreis Gifhorn belehnt. Die Confirmation des Adels durch den Kaiser Rudolf II. erfolgte 1599 für Friedrich von Weyhe gemeinsam mit seinen Brüdern. Die Zugehörigkeit zum hannoverschen Adel wurde nie beanstandet. | ||
In der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg sind bzw. waren 2 Familien mit dem Namen v. Weyhe begütert: | In der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg sind bzw. waren 2 Familien mit dem Namen v. Weyhe begütert: | ||
Die eine trat seit Beginn des 13. Jahrhunderts als Patrizier in Bremen auf. Ihre verschiedenen Zweige wurden um 1600 mit zahlreichen Gütern insbesondere im Fürstentum Lüneburg belehnt. Davon sind heute noch die Güter Eimke und Fahrenhorst im Besitz der Familie und spiegeln sich im Wappen wieder, genauso wie die beiden Mühlen der jeweiligen Güter. Diese Güter mussten den Zehnten zum Kloster in Ebstorf abgeben. | Die eine trat seit Beginn des 13. Jahrhunderts als Patrizier in Bremen auf. Ihre verschiedenen Zweige wurden um 1600 mit zahlreichen Gütern insbesondere im Fürstentum Lüneburg belehnt. Davon sind heute noch die Güter Eimke und Fahrenhorst im Besitz der Familie und spiegeln sich im Wappen wieder, genauso wie die beiden Mühlen der jeweiligen Güter. Diese Güter mussten den Zehnten zum Kloster in Ebstorf abgeben. | ||
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Version vom 2. April 2020, 16:22 Uhr
Einleitung
Allgemeine Information
Der Name Fahrenhorst ist teilweise slawischen Ursprungs und weist auf eine schwarze, trockene Stelle in sumpfiger Umgebung.
-horst ist ein recht frühes Rodungswort, noch aus der Zeit vor 800; es bezeichnet ein mit Buschwerk bestandenes feuchtes, aber etwas erhöhtes Gelände. Das Bestimmungswort ist immer ein Name aus der Natur, wie Stein, Eiche oder Farn (bei Fahrenhorst).
Andere Schreibweisen für Fahrenhorst im Laufe der Zeit: Varnhorst, Vahrenhorst, Fahrenholz,
Geschichte
Ursprung der adeligen Herren auf Gut Fahrenhorst
1548 – 1613 von Schulenburg Das uradelige Geschlecht Schulenburg ist ein zunächst brandenburgisches, später brandenburg-preußisches Adelsgeschlecht. 1237 taucht es erstmals in der Altmark durch den Ritter Wernerus de Sculenburch auf. Stammsitz der sich später weit verzweigenden Adelsfamilie war im 13. Jahrhundert die kleine Burganlage Schulenburg an der Jeetze bei Salzwedel in der Altmark. Im lüneburgischen hatte die von Schulenburg folgende Besitzungen: Bistorf, die Wolfsburg, das Boldeckerland, Brome und im Jahr 1548 mit der Ausbescheidung daraus das Gut Fahrenhorst (Gründung durch den jüngeren Hauptzweig der weißen Linie). 1613 – 1643 von Mandelsloh Das uradelige Geschlecht Mandelsloh wird urkundlich erstmals 1167 mit Heinricus de Mandeslo erwähnt, die Stammreihe beginnt ab 1181 mit Hartbert von Mandelsloh. Stammhaus war der gleichnamige Ort Mandelsloh bei Neustadt am Rübenberge. Neben ihren Besitzungen im lüneburgischen (Ribbesbüttel, Gifhorn und kurzzeitig Fahrenhorst) war die Familie unter anderem in Mecklenburg begütert.
seit 1643 von Weyhe Das Geschlecht Weyhe geht auf den hannoverschen Ratsherrn und Bürgermeister Friedrich von Weyhe zurück, der von 1491 bis 1556 lebte. Dessen Sohn Friedrich war Kanzler zu Celle im Fürstentum Lüneburg und wurde erstmals 1600 mit den Gütern Eimke (mit Störtenbüttel) im Landkreis Uelzen und Fahrenhorst (mit Tülau) im Landkreis Gifhorn belehnt. Die Confirmation des Adels durch den Kaiser Rudolf II. erfolgte 1599 für Friedrich von Weyhe gemeinsam mit seinen Brüdern. Die Zugehörigkeit zum hannoverschen Adel wurde nie beanstandet. In der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg sind bzw. waren 2 Familien mit dem Namen v. Weyhe begütert: Die eine trat seit Beginn des 13. Jahrhunderts als Patrizier in Bremen auf. Ihre verschiedenen Zweige wurden um 1600 mit zahlreichen Gütern insbesondere im Fürstentum Lüneburg belehnt. Davon sind heute noch die Güter Eimke und Fahrenhorst im Besitz der Familie und spiegeln sich im Wappen wieder, genauso wie die beiden Mühlen der jeweiligen Güter. Diese Güter mussten den Zehnten zum Kloster in Ebstorf abgeben.